Salmonellen in Futtermitteln – Das müssen Landwirte beachten
Falls ein Tierhalter mit möglicherweise salmonellenbelasteten Futtermitteln beliefert wurde, muss dieser einige rechtliche Vorgaben beachten. Diese betreffen die Verfütterung und die Reinigung/Desinfektion des Futterlagers. Die betroffene Ware darf nicht mehr in den Verkehr gebracht oder verfüttert werden. Die Informationskette läuft von oben (Hersteller des belasteten Futtermittels) nach unten über alle Händler, Weiterverarbeiter etc. bis zum Landwirt. Die Landwirte sollten daher immer von Ihrem direkten Lieferanten informiert worden sein.
Hinweise zum Ablauf
Was sollte der Lieferant dem Landwirt mitgeteilt haben:
- Betroffenes Futter darf nicht verfüttert werden.
- Die betroffenen Chargen werden vom jeweiligen Lieferanten zurückgeholt und dann entsorgt. In Einzelfällen können Landwirte auf Anweisung des Lieferanten die Futtermittel selbst entsorgen.
- Es muss gereinigt und desinfiziert werden (siehe unten).
Kein betroffenes Futter auf den Misthaufen werfen, denn hier werden die Salmonellen nicht abgetötet und können sich weiter vermehren.
Daher die betroffenen Partien separat lagern, nicht verfüttern und auf Abholung warten!
Dazu wurden weiterführende Empfehlungen zusammengefasst:
Futtermittel, in denen Salmonellen nachgewiesen wurden, sind als "nicht sicher" einzustufen und dürfen damit nicht in Verkehr gebracht und nicht verfüttert werden, es gilt "Nulltoleranz".
Eine Probenahme und Untersuchung auf Salmonellen macht aber für Praktiker keinen Sinn, da bei der Probenahme sehr spezielle Anforderungen eingehalten werden müssen (zum Beispiel Einmalkleidung, zwei Paar Einmalhandschuhe, viele Einzelproben etc.), um Rekontaminationen zu verhindern. Es ist daher nur sehr schwer möglich, Rückschlüsse auf die gesamte Partie zu ziehen. Ist nicht klar, ob der eigene Betrieb betroffen ist, sollte immer der Vorlieferant befragt werden.
Kommt jemand auf die landwirtschaftlichen Betriebe? Von wem wird mein Betrieb informiert und kontrolliert?
- Die Information zu betroffenen Futtermitteln kommt vom Vorlieferanten (siehe oben).
- Die Veterinärämter erhalten die Listen mit den betroffenen Landwirten von der Futtermittelüberwachung Bayern (Regierung von Oberbayern), da die Veterinärämter für die Lebensmittelsicherheit zuständig sind.
- Gegebenenfalls kommt das Veterinäramt auf den Betrieb. Es werden zum Beispiel Eierproben gezogen, Sockentupfer in den Geflügelställen genommen etc.
- Die Futtermittelüberwachung steht in engem Kontakt mit der gesamten Vertriebskette und überwacht alle Maßnahmen, die Futtermittel betreffen wie zum Beispiel die Rücknahme vom Markt, die Entsorgung der zurückgeholten Mengen oder die Ursachenermittlung, um zukünftig die Gefahr einer Kontamination so gering wie möglich zu halten.
Der Landwirt ist für mögliche Schäden der von ihm gelieferten Produkte verantwortlich. Größte Sorgfalt wie zuvor beschrieben ist daher geboten.
Hinweise zum Krankheitsgeschehen
Es ist nicht anzunehmen, dass die gefundenen Salmonellenbelastungen gleich zu umfangreichen Krankheitserscheinungen führen. Die große Vorsicht erfolgt, weil eine Übertragung auf den Menschen nicht auszuschließen ist.
Was sind Salmonellen?
- Salmonellen sind stäbchenförmige Bakterien; es gibt über 2.500 Serovare.
- Sie können eine Gefahr für die tierische und menschliche Gesundheit darstellen (Zoonose).
- Sie kommen überall vor. Eintragswege in den Tierbestand bestehen zum Beispiel über Schädlinge, Tiere, Menschen, Einstreu, Transportfahrzeuge, Futtermittel, Umwelt (Lüftung, Staub), Abfall, Wasser (eigener Brunnen).
Was ist eine Salmonellose?
- Krankheitserscheinungen sind zum Beispiel heftiger Durchfall, Fieber, Abgeschlagenheit
- Die Salmonellose der Rinder ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, das heißt es ist nicht erst der Ausbruch, sondern auch bereits der Seuchenverdacht beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
- Bei anderen Tierarten wie zum Beispiel Schwein und Geflügel ist die Salmonellose meldepflichtig, das heißt es ist nur der Ausbruch (und nicht der Verdacht) beim zuständigen Veterinäramt zu melden.
- Der Nachweis der Krankheit ist nicht allein optisch möglich. Es ist eine Laboruntersuchung mit Erregernachweis notwendig.
- Salmonellen werden vor allem mit dem Kot ausgeschieden. Durch die Aufnahme von Futter/Wasser/Einstreu oder das Belecken von Gegenständen könnte die Infektion auf gesunde Tiere übertragen werden. Bei Jungtieren verläuft die Erkrankung meist deutlich schwerer, während erwachsene Tiere häufig keine Krankheitserscheinungen zeigen. Sie können den Erreger jedoch für längere Zeit oder lebenslang ausscheiden.
Was brauchen Salmonellen?
- Wasser (mindestens 12 % Feuchtigkeit) und Wärme (Optimalbereich 27 bis 35 °C)
- Vermehrung bei Temperaturen unter 6 °C wesentlich verlangsamt, aber auch durch Einfrieren keine Abtötung
- Um eine Salmonelleninfektion zu vermeiden, wird eine Erhitzung von Lebensmitteln auf 75 °C Kerntemperatur mindestens 10 Minuten lang empfohlen.
- Sonnenlicht (UV-Strahlung) beschleunigt Absterben.
- Außerhalb des menschlichen bzw. tierischen Körpers wochenlang lebensfähig, zum Beispiel in getrocknetem Kot über 2,5 Jahre lang nachweisbar
- idealer pH-Wert bei 4,5 bis 9,0; dadurch rasches Absterben in sauren Medien
- Gebräuchliche Desinfektionsmittel erreichen ein Absterben innerhalb weniger Minuten.
- Futtermittel mit hohem Risiko für eine Kontamination mit Salmonellen:
- tierische Proteine, zum Beispiel Fischmehl
- Ölschrote, zum Beispiel Sojaextraktionsschrot
- Maiskorn-Erzeugnisse, zum Beispiel Maisnachmehl
- Vermehrung von Salmonellen im Tierbestand, zum Beispiel durch Exkremente, Futterreste, Staub, Schadnager
Wie kann die Infektionskette laufen?
- Salmonellen können über Futtermittel übertragen werden.
- Futtermittel mit Salmonellen können Tiere infizieren, diese scheiden die Salmonellen dann mit dem Kot aus.
- Durch Schmierinfektion etc. können die Salmonellen vom Tier auf tierische Lebensmittel wie zum Beispiel Milch, Eier und Fleisch gelangen.
- Durch diese tierischen Lebensmittel können sich Menschen mit Salmonellose infizieren.