Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2024 – Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr

Der Arbeitsbereich IPS 4a hat sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse ein- bzw. ausgeführt werden, die bestimmten Gesundheitsanforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Damit soll verhindert werden, dass Schadorganismen in die Europäische Union (EU) verbracht oder aus der EU in andere Länder verschleppt werden. Im Rahmen von amtlichen Inspektionen und Untersuchungen bei der Ein- und Ausfuhr werden die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen überwacht.

Einfuhr von gemäß VO 2016/2031 gelisteten Waren

Gewerblicher Warenimport

Palette mit Erbeeren am Flughafen München als Beispiel für importierte Pflanzenerzeugnisse.Zoombild vorhanden

Erdbeerpaletten am Flughafen

Die Abfertigung von aus außereuropäischen Drittländern eingeführten Waren beschränkt sich in Bayern auf die Einlassstelle am Flughafen München bzw. auf die hierfür benannten Kontrollorte. Von gemäß Artikel 72 der VO 2016/2031 geregelten Waren wurden 2024 insgesamt 304 gewerbliche Warensendungen zur Einfuhr am Flughafen München angemeldet (100 % Kontrollquote). Die Sendungen wurden vorrangig aus Ecuador, Südafrika, Simbabwe, Namibia und Pakistan importiert. Darüber hinaus wurden der LfL 116 Sendungen von Waren des Artikel 73 der VO 2016/2031 eingeführt. Hiervon wurden 45 Sendungen aufgrund der Möglichkeit reduzierter Kontrollfrequenzen phytosanitär beschaut. Im Rahmen der phytosanitären Einfuhrkontrollen gewerblicher Waren wurden im Rahmen der Einfuhrkontrollen drei Sendungen beanstandet und von der Einfuhr zurückgewiesen (Beanstandungsgründe: fehlendes Pflanzengesundheitszeugnis, Lebendbefall mit Schadinsekten, Import einer einfuhrverbotenen Ware).
Neben der Abfertigung von Waren an der Grenzeinlassstelle am Flughafen München erging für 14 Sendungen eine dezentrale Abfertigung am hierfür benannten Kontrollort. Aufgrund des Transports großvolumiger Waren im Container kann die phytosanitäre Einfuhrkontrolle am Ort der Entladung effektiver und umfänglicher umgesetzt werden. Es wurden ausnahmslos Sendungen von Rundholz (Juglans nigra, Ulmus americanasowie Liquidambar styraciflua, 9 Sdg. aus USA, 5 Sdg. aus Kanada) importiert und vollumfänglich beschaut. Alle Sendungen wurden ohne Beanstandung zur Einfuhr zugelassen.
Gemäß der Risikowarenliste für Latenzuntersuchungen sind bestimmte Waren bei der Einfuhr insbesondere auf bestimmte Schadorganismen zu untersuchen, deren Auftreten nicht zweifelsfrei auf den ersten Blick erkannt werden kann. Hierzu werden von Seiten des Pflanzenschutzdienstes Proben für weitere labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen der Einfuhrkontrollen gezogen. Insgesamt kamen 6 Sendungen Ingwer sowie 5 Sendungen mit Maissaatgut zur Untersuchung. Die Laboruntersuchungen verliefen ohne Befund.

Reiseverkehr

Gleichermaßen erfolgten in Zusammenarbeit mit den Zolldienststellen an den Flughäfen München, Nürnberg sowie Memmingerberg Schwerpunktkontrollen von im Reiseverkehr mitgeführten Gepäck auf Pflanzen bzw. phytosanitär geregelten Erzeugnissen. In diesem Zusammenhang wurden in 676 Fällen im Reiseverkehr verbrachte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse beanstandet. Pflanzen, die nicht den geforderten Einfuhrbedingungen genügten bzw. einem Einfuhrverbot unterlagen, wurden von der Einfuhr zurückgewiesen und vernichtet. Als Beanstandungsgrund ist hier vor allem das Fehlen eines Pflanzengesundheitszeugnisses zu nennen. In 32 Fällen wurden Waren beanstandet, die von einem Einfuhrverbot betroffen waren (Wein- und Zitrusblätter, Kartoffeln). Beanstandungen erfolgten zahlenmäßig am häufigsten für Importe aus der Türkei (267), Vietnam (63), Thailand (60), Ägypten (39) sowie aus Albanien (31).

Einfuhrkontrolle von Sendungen, die mit Verpackungsholz begleitet werden

Ein weiterer Baustein der phytosanitären Überwachung stellt die Kontrolle von importiertem Verpackungsholz dar, das international als kostengünstiger Ladungsträger eingesetzt wird. Mit dem Ziel, die Verbringung von forstrelevanten Schadorganismen zu verhindern, sind die im internationalen Handel für Verpackungsholz (VPH) gültigen Vorschriften gemäß ISPM Nr. 15 sicherzustellen. Aus Holz hergestellte Ladungsträger sind international als kostengünstige, leicht verfügbare Transportmittel im Einsatz. Gemäß maßgebender Verordnung (EU) 2024/288 kamen in Bayern insgesamt 490 Sendungen in Verbindung mit Vollholzpaletten zur Einfuhr über deutsche Einlassstellen, davon 307 Sendungen mit Ursprung aus China, 183 mit Herkunft Indien, 0 Sendungen aus Weißrussland. Gemäß Verordnung unterliegen Importe in die EU am Einlassort einer Kontrollquote von mindestens 15%. Bayernweit wurden 202 der angemeldeten Sendungen einer physischen Einfuhrkontrolle unterzogen. Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen erfolgte in acht Fällen eine Beanstandung des begleitenden Verpackungsholzes. In fünf Fällen aufgrund des Nachweises eines lebenden Schadorganismus sowie in drei Fällen aufgrund des Fehlens bzw. fehlerhaften Markierung gemäß ISPM Nr. 15.
Holzpaletten mit Bohrmehl aufgrund von Befall mit Bockkäfer-Larven

Holzpalette mit Schädlingsbefall

Bockkäfer-Larve in einem Fraßgang in einer Tranportkiste.

Bockkäfer-Larve

Darüber hinaus sind nach den geltenden EU-Vorgaben alle Mitgliedsländer angehalten, eingeständig risikoorientiert phytosanitäre Kontrollen an Warenarten durchzuführen, deren begleitendes Verpackungsholz in der Vergangenheit häufig mit Schadorganismen befallen war. Für die in der national gültigen Risikowarenliste enthaltenen Warenarten kamen 109 Sendungen in Begleitung von Verpackungsholz zur Einfuhr nach Bayern, 53 davon am Flughafen München. Hiervon wurden 57 Sendungen physisch beschaut (43%). Für zwei Sendungen erbrachte die Kontrolle des Verpackungsholzes Mängel (1x erhöhter Rindenanteil, 1x fehlende ISPM 15 Markierung). Alle bemängelten Ladungsträger wurden der ordnungsgemäßen Vernichtung (Verbrennung) zugeführt.

Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle bei der Ausfuhr

Eine Mitarbeiterin bei der phytosanitären Untersuchung von Exportkartoffeln durch Schäl- und SchnittkontrollenZoombild vorhanden

Ausfuhrkontrolle von Kartoffeln

Der weltweite Export von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen in Drittländer unterliegt phytosanitären Anforderungen. Werden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse im internationalen Handel in Nicht-EU-Mitgliedsländer exportiert, so sind die von den jeweiligen Empfangsländern festgelegten Einfuhrbestimmungen zu berücksichtigen. Die von Seiten der Zielländer definierten Einfuhrbestimmungen legen fest, welche Anforderungen die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse bei deren Ausfuhr erfüllen müssen bzw. unter welchen Bedingungen ein Export stattfinden kann. Der Pflanzenschutzdienst unterzieht hierzu die im Zielland einer Regelung unterworfenen Waren noch am Herkunftsort einer phytosanitären Ausfuhrkontrolle. Soweit die Bestimmungen als erfüllt erachtet werden können, stellt der amtliche Pflanzengesundheitsdienst ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) aus, anhand dessen die Quarantänebestimmungen des Ziellandes bestätigt werden. Pflanzengesundheitszeugnisse dokumentieren somit sendungsspezifisch die phytosanitäre Unbedenklichkeit.
Für den Export pflanzlicher Erzeugnisse in Drittländer wurden dem Pflanzenschutzdienst Bayern im Jahr 2024 insgesamt 14.216 Anträge übermittelt und bearbeitet. Zum Zweck der amtlichen Attestierung konnten den Antragstellern 13.930 Pflanzengesundheitszeugnisse ausgestellt werden. In 217 Fällen erfolgte die Erteilung eines Vorausfuhrzeugnisses einschl. dessen Übermittlung in die Zuständigkeit eines weiteren Pflanzenschutzdienstes. In 16 Fällen stellte der Pflanzenschutzdienst ein Re-Export Zertifikat im Rahmen der Wiederausfuhr einer Sendung aus.
Wie auch in den Vorjahren fanden Exporte zahlenmäßig am häufigsten in die USA, in die VR China, Japan und Indien statt. Insgesamt erreichten die Exporte in die zehn zahlenmäßig häufigsten Drittstaaten im Umfang von 9.049 PGZ einen Anteil von 73 % aller erteilten Zertifikate. Im Rahmen der Zeugnisausstellung wurden in der Summe 39.920 Warenposten bearbeitet, was einen Umfang von 2,9 Warenpositionen je Zeugnis entspricht. Zahlenmäßig am häufigsten wurden Waren wie Schnittholz 4.754, Malz 2.276, Saatgut 1.569 sowie für Hopfenerzeugnisse 1.364 exportiert. Des Weiteren kamen 273 Rundholzsendungen mit insgesamt 56.068 m3 Holz zur Ausfuhr, vorranging in Drittländer wie die Volksrepublik China und Vietnam.
Für die Sicherstellung der Exportanforderungen wurden risikobehaftete Sendungen eingehenden Untersuchungen bzw. Vorort-Kontrollen unterzogen. Für den Nachweis latenter Infektionen erfolgten sendungsabhängig labordiagnostische Untersuchungen. Es wurden nur Sendungen zum Export zugelassen, die den Einfuhrbestimmungen des Empfangslands genügten.

Beanstandungen

Die im Jahr 2024 dem Pflanzenschutzdienst Bayern aus Drittländern übermittelten Beanstandungen beliefen sich auf 14 Mitteilungen = 0,1%. In zwei Fällen aufgrund des Versäumnisses des Exporteurs, für die im Zielland geregelte Warenart ein Pflanzengesundheitszeugnis vorzuhalten. Für vier Exportsendungen wurde seitens der Drittländer im Rahmen deren Einfuhrkontrollen ein Befall mit Schadorganismen festgestellt (Befall mit Vorratsschädlingen bzw. Befall mit Pathogenen an Saatgut). In zwei Fällen erfolgten Mitteilungen für Warenarten, welche im Zielland einem Einfuhrverbot unterworfen waren. In weiteren sechs Fällen sprach der Pflanzengesundheitsdienst am Eingangsort eine Beanstandung für die der Sendung beigefügten Ladungsträger aus Holz aus, welche Mängel bzgl. der Anforderungen des ISPM 15 aufzeigten. Die beanstandeten Sendungen wurden im Zielland von der Einfuhr zurückgewiesen, bzw. vor Ort vernichtet.

ePhyto

Neben der Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen in Papierform stellen die Pflanzenschutzdienste der Länder seit 2023 auch Pflanzengesundheitszeugnisse in elektronischer Form (ePhyto) bereit. Als elektronisches Zertifikat stellen ePhytos eine sichere und auch effiziente Alternative zum Pflanzengesundheitszeugnis in Papierform dar. Zu diesem Zweck wurde das deutschlandweit einheitliche, webbasierte Antragsportal PGZ-Online erweitert. Die Ausstellung eines elektronischen Pflanzengesundheitszeugnisses seitens der Behörden setzt dabei voraus, dass die nationale Pflanzenschutzorganisation des Ziellandes elektronische Zertifikate empfangen kann und an einen sog. IPPC-Hub angebunden ist, mittels dem die Zertifikate übertragen werden.
Vorrangig werden ePhytos bislang für Exporte in die USA bzw. Neuseeland ausgestellt. Im Jahr 2024 wurden durch den Pflanzenschutzdienst Bayern insgesamt 2704 ePhytos ausgestellt. Dies entspricht einen Anteil von 67 % aller in Deutschland ausgestellten ePhytos. Weitere Zielländer befinden sich in der Testphase und werden sukzessive in die Übermittlung von ePhytos eingebunden.