Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte – Basisinformation zur Planung und Erstellung
Ein wesentliches Ziel des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) ist der Gewässerschutz. In Gewässern werden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und deren Metabolite nachgewiesen. Einträge von Pflanzenschutzmitteln gelangen über Hofabläufe und Abschwemmung von befestigten Flächen in die Kanalisation oder direkt in Oberflächengewässer. Einträge in Gewässer müssen vermieden werden. Reinigungsplätze mit nachgelagerten biologischen Verfahren zum Abbau von Wirkstoffresten im Waschwasser stellen einen nachhaltigen Beitrag zur Verhinderung von punktuellen Einträgen dar. Dies ist aktiver Gewässerschutz im Sinne des NAP.
Erstellt wurde die Information von einer Ad-hoc AG Reinigungsplätze der Länder unter Mitwirkung der NAP-AG "Pflanzenschutz und Gewässerschutz" Ende Oktober 2019. Sie dient als Information zur Planung und Erstellung von Reinigungsplätzen für Pflanzenschutzgeräte und soll den zuständigen Länderbehörden, z. B. Wasserbehörden, Pflanzenschutzdiensten und Genehmigungsbehörden als Entscheidungshilfe dienen.
Rechtlicher Hintergrund
Gemäß § 3 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes darf Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die derzeit gültigen Grundsätze für die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz sind in der Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft "Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz, Grundsätze für die Durchführung" vom 21. Mai 2010 aufgeführt. Hier heißt es:
"Die Außenreinigung, Befüllung, Pflege und Wartung des Pflanzenschutzgerätes soll auf einer Anwendungsfläche erfolgen. Steht eine befestigte Fläche mit Schmutzwasserfang und nachgelagerter Aufbereitung oder sachgerechter Entsorgung zur Verfügung, kann die Außenreinigung, Befüllung, Pflege und Wartung auch dort erfolgen. Die Flächenbefestigung muss eine Versickerung in den Untergrund und einen unkontrollierten Abfluss, z. B. in die Kanalisation oder in ein Gewässer, sicher ausschließen."
Werden diese Anforderungen eingehalten, ist demnach das Reinigen von Spritzgeräten auf Reinigungsplätzen Bestandteil der guten fachlichen Praxis und damit auch rechtlich abgesichert.
Die sachkundige Reinigung der Pflanzenschutzgeräte wird weiterhin standardmäßig auf der Anwendungsfläche empfohlen. Reinigungsplätze sollten vor allem dort vorgesehen werden, wo eine Reinigung auf der Anwendungsfläche nur schlecht möglich ist. Insbesondere die Außenreinigung von Pflanzenschutzgeräten ist auf der Anwendungsfläche in vielen Fällen nicht ohne weiteres durchführbar.
Anforderungen an Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte
1. Wasserundurchlässige Reinigungsfläche
Der Waschplatz muss dicht sein. Aus der Art der zu reinigenden Geräte ergeben sich die Anforderungen an Größe und Belastbarkeit der Reinigungsfläche. Eine entsprechend betonierte Fläche (WU-Beton mit Gefälle von 1% bis 2%) mit Aufkantungen erfüllt diese Bedingungen. Eine Ertüchtigung vorhandener Flächen, z. B. einer Pflasterfläche, ist beispielsweise durch Kunststoffbeschichtungen, Ausbetonierungen oder ähnliche Abdichtungen grundsätzlich möglich.
2. Geregelter Abfluss in einen Sammeltank
Das Reinigungswasser wird über einen Schlammfang in einen Pumpensumpf geleitet und von dort mittels Pumpe in einen Sammeltank überführt. Ein oberirdischer Standort des Sammeltanks ist zu empfehlen. Die Eignung bereits vorhandener Behälter sollte vor Ort geprüft werden, zum Beispiel Wassertanks, IBC-Behälter (große quaderförmige Kunststoff-Behälter in Metallprofilrahmen), Edelstahltanks oder Behälter aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GfK-Behälter). Niederschlagswasser kann durch Dachkonstruktionen und Abdeckungen abgeleitet werden oder durch einen der Reinigungsfläche nachgelagerten Umschalter vom Waschwasser getrennt werden.
3. Umgang mit dem Reinigungswasser
Durch die Reinigung von Pflanzenschutzgeräten werden anhaftende Pflanzenschutzmittel abgewaschen. Das Waschwasser, welches Pflanzenschutzmittelreste im Verdünnungsverhältnis 1 : 1.000 enthält kann als Schmutzwasser bezeichnet werden, § 54 (1) WHG.
Zur Reinigung des stark verdünnten Schmutzwassers stehen entweder technische Systeme (z. B. Aktivkohlefilter) oder biologische Systeme zur Verfügung. Biologische Verfahren, z. B. Phytobac und Biofilter, sind zu bevorzugen, weil
- die Wirkstoffreste biologisch abgebaut werden,
- es sich um ein geschlossenes System handelt,
- keine unmittelbaren Entsorgungsschritte durchzuführen sind,
- die Auslegung der Anlage dem betrieblichen Ablauf angepasst werden kann und
- in allen landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und forstwirtschaftlichen Betrieben einsetzbar ist.
Das verwendete System muss dicht, standsicher und widerstandsfähig sein. Niederschlagswasser muss getrennt erfasst werden.
Funktionsprinzip der biologischen Verfahren: Der Abbau der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe findet in einem mikrobiologisch aktiven Substrat statt, während der Wasseranteil von der Substratoberfläche verdunstet. Der Erhalt der biologischen Aktivität ist durch regelmäßiges Einarbeiten von Stroh sicherzustellen. Ein Austausch des Substrates ist grundsätzlich nicht vorgesehen, denn es ist Teil des geschlossenen Systems. Sollten die Substratbehälter nach Nutzungsende oder aus sonstigen Gründen geleert werden, so muss sichergestellt werden, dass sich in dem Substrat keine bedenklichen Reste der Wirkstoffe und deren Abbauprodukte mehr befinden.