Pflanzenstärkungsmittel – Welche dürfen verwendet werden?
Neben Pflanzenschutzmitteln gibt es auch Pflanzenstärkungsmittel. Diese sind in § 45 Pflanzenschutzgesetz geregelt.
Pflanzenstärkungsmittel müssen nicht zugelassen werden, aber es dürfen nur solche vertrieben werden, die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet wurden. Alle zulässigen Pflanzenstärkungsmittel veröffentlicht das BVL in einer Liste.
Da zwischen der Mittel-Meldung durch den Vertreiber beim BVL und der Aufnahme in die Liste durch das BVL aufgrund der Prüfung der Unterlagen eine gewisse Zeit vergehen kann, dürfen auch solche Pflanzenstärkungsmittel, die gemeldet aber noch nicht gelistet sind, bereits vertrieben und verwendet werden.
Damit Anwender mehr Informationen über die Zulässigkeit eines Pflanzenstärkungsmittels bekommen, hat das BVL außerdem eine Liste von Pflanzenstärkungsmitteln veröffentlicht, die nicht vertrieben und auch nicht angewendet werden dürfen.
Für die Anwendung eines Pflanzenstärkungsmittels ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Ein rechtmäßig in Verkehr gebrachtes Pflanzenstärkungsmittel darf sowohl im Erwerbsanbau als auch im Haus- und Kleingartenbereich angewendet werden.
Das BVL prüft nicht, ob ein Pflanzenstärkungsmittel die Anforderungen für den ökologischen Anbau erfüllt. Die Verantwortung dafür liegt beim Anwender. Beratung hierzu bieten z. B. die Öko-Kontrollstellen.
Fachmeldung des BVL