Ansprechpartner für die Untersuchung von Bienenvergiftungen bei Verdacht auf Fehlanwendung eines Pflanzenschutzmittels
Pflanzenschutzmittel müssen einen umfangreichen Zulassungsprozess durchlaufen, bei dem der Bienenschutz eine wichtige Rolle spielt. Pflanzenschutzmittel werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens hinsichtlich ihrer Bienengefährdung eingestuft. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verfügt dann die gegebenenfalls zu treffenden Risikomanagementmaßnahmen zum Bienenschutz, z. B. die Festsetzung von Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen. Tankmischungen bienenungefährlicher Pyrethroide mit bestimmten Fungiziden können bienengefährlicher sein als die Anwendungen der einzelnen Mittel. Deshalb werden vom BVL für solche Fälle Auflagen verfügt. Obwohl die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel stark reguliert ist, kann es im Einzelfall, z. B. durch eine nicht sachgerechte Anwendung zu Schäden an Bienen kommen.
Details zur Bienenuntersuchung, wie z. B.
- Information und Einbindung des Pflanzenschutzdienstes in die Probenahme,
- Mindestumfang der Proben,
- geeignetes Probenverpackungsmaterial und ein
- Untersuchungsantrag (der vollständig ausgefüllt sein muss!)
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Lange Point 10
85354 Freising-Weihenstephan
Tel.: 08161 8640-5651
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Pflanzenschutz@LfL.Bayern.de
Internet: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft