Abstandsauflagen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden in Form von Anwendungsbestimmungen Sicherheitsabstände verhängt. Diese Behandlungsabstände dienen dem Schutz der Oberflächengewässer bzw. der Wasserorganismen (Algen, Fischnährtiere, Fische, Wasserpflanzen usw.) und sollen die Beeinträchtigung von sogenannten Nicht-Zielpflanzen in angrenzenden Naturräumen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) verhindern.
Die Zulassungskriterien verändern sich im Laufe der Zeit relativ schnell, d. h. es werden immer stärkere Forderungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit gestellt.
Ein ideales Pflanzenschutzmittel müsste bei der Abdrift von geringen Wirkstoffmengen über die Feldgrenze hinaus schlagartig seine biologische Wirkung verlieren. Die sich ändernden Anforderungen haben ständig neue Auflagen zur Folge, die häufig in ihrer Komplexität für den normalen Anwender nicht mehr nachvollziehbar sind. Es müssen viele Faktoren (z. B. Gewässertyp, Gewässergröße, Ufervegetation, Düsentechnik, Kleinstrukturanteil in der Flur) berücksichtigt werden, um ein Pflanzenschutzmittel zulassungsgerecht anwenden zu können.
Abstandsauflagen für landwirtschaftliche Kulturen
Getreide
Mais
Raps
Rüben
Kartoffeln
Leguminosen
Kleinkulturen
Grünland
Pflanzenschutz-Merkblatt: Anwendungshinweise und Wirkungseinstufung der Präparate
Im Pflanzenschutz-Merkblatt finden Sie detaillierte Informationen zum Einsatz der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Getreide, Mais, Raps, Rüben, Kartoffeln sowie im Grünland und in Klein- und Sonderkulturen. Darüber hinaus enthält das Pflanzenschutz-Merkblatt allgemeine Hinweise zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Mehr