Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2022 – Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr

Der Aufgabenbereich der phytosanitären Ein- und Ausfuhrkontrolle hat sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen und deren Erzeugnisse ein- bzw. ausgeführt werden, die bestimmten Anforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Ziel ist es, eine Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen vorzubeugen sowie im Falle eines Ausbruchs diesen zeitnah und effektiv zu bekämpfen. Zu diesem Zweck führen die Länder amtliche Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzengesundheit durch. Pflanzengesundheitliche Überwachungsaufgaben liegen fast ausschließlich in den Händen der amtlichen Kontrollbehörden der Länder.

Zielsetzung

Phytosanitäre Kontrollen beinhalten die Vorbeugung, Überwachung und Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen. Als Ursachen für die Verbreitung von an Pflanzen- und Pflanzenerzeugnissen auftretenden Schadorganismen sind insbesondere der internationale Handel sowie der Reisetourismus zu nennen. Zum Schutz vor nicht gewollten Verschleppungen wurden seitens der EU einheitliche Regelungen erlassen. Die Kontrollen werden EU-weit zum Zeitpunkt der physischen Einfuhr primär an der ersten Einlassstelle in die EU (Seehafen, Flughafen) durch die zuständigen Fachbehörden durchgeführt und die Waren auf Befall mit Krankheiten bzw. Schädlingen geprüft. Nur Waren, die den Anforderungen genügen, können zum freien Warenverkehr zugelassen werden. Besonders kritische bzw. risikobehaftete Waren sind anhand eines auferlegten Verbringungsverbots gänzlich von einer Einfuhr in die EU ausgenommen. Die physischen Einfuhrkontrollen zielen darauf ab, das Auftreten von Krankheiten bzw. Schädlingen noch am Einlassort festzustellen bzw. im Fall eines Verdachts die Sendung zu separieren.

Feststellung

Orchideen auf einem TischZoombild vorhanden

Phytosanitäre Einfuhrkontrolle an einer Sendung Schnittorchideen (Epidendrum)

Nach einem coronabedingt schwachen Vorjahr mit deutlich weniger Einfuhren wurden dem amtlichen Pflanzenschutzdienst am Flughafen München im Jahr 2022 329 Sendungen für den gewerblichen Import angemeldet. Eingeführt wurden in erster Linie Pflanzen zum Anpflanzen, Obst und Gemüse sowie Schnittblumen. Gewerbliche Importe am Flughafen München erfolgten primär aus Brasilien (153), Ecuador (78), Indonesien (15), Singapur (14) und aus Indien (7). Bei 171 Sendungen führte der Pflanzenschutzdienst neben der Dokumentenkontrolle visuelle Einfuhrkontrollen durch. Bei weiteren 158 Sendungen mit Schnittblumen (z.B. Rosen) bzw. Früchten (Papaya) erfolgte nach eingehender Dokumentenkontrolle die Anwendung reduzierter Kontrollfrequenzen. Zum Zweck der Einfuhr haben sich bisher 303 Unternehmen beim zuständigen Pflanzenschutzdienst einer Registrierung mit der Tätigkeit Import unterzogen.
In fünf Fällen mussten für gewerbliche Importsendungen Beanstandungen ausgesprochen werden. Im Rahmen eines Imports von Ingwerrhizomen erging der Nachweis von Ralstonia pseudosolanacearum. Die Rhizome wurden industriell verwertet und der Rückstand thermisch entsorgt. Bei einer Sendung mit Bulben und Rhizomen aus Kamerun erbrachte die Einfuhrkontrolle den Nachweis einfuhrverbotener Pflanzen von Solanum sp.. Die Knollen wurden vernichtet. Bei einem Import von Nadelholz (Picea abies) aus der Türkei waren im Zeugnis die Angaben zur Zusätzlichen Erklärung unvollständig. Bei einer weiteren Importsendung aus Bosnien-Herzegowina mit Lärchenholz fehlte das Pflanzengesundheitszeugnis gänzlich. Auch war in beiden Fällen das der Sendung beigefügte Stauholz nicht konform zu den Vorgaben des ISPM 15. Im ersten Fall wurde das begleitende Verpackungsholz entsorgt, im zweiten die komplette Warensendung aufgrund der fehlenden Dokumente von der Einfuhr zurückgewiesen. Auch wurde eine im Postversand verbrachte Sendung von Saatgut aus Kanada aufgrund fehlenden Pflanzengesundheitszeugnisses zurückgewiesen.
Neben der Einfuhr von geregelten Waren am Flughafen München führte der Pflanzenschutzdienst bei 32 gewerblichen Sendungen mit Holz (Juglans nigra, Quercus robur) eine dezentrale Einfuhrkontrolle am Entladeort durch. Die Bewilligung des Transports erteilte der Pflanzenschutzdienst Bayern durch separate Benennung eines hierzu geeigneten Kontrollortes. Alle Sendungen wurden einer phytosanitären Beschau unterzogen und ohne Beanstandung zur Überführung in den freien Verkehr freigegeben. Die eingeführten Stämme wurden am Entladeort unmittelbar einer weiteren Verarbeitung unterzogen.
Tüten mit Obst und Gemüse auf einem TischZoombild vorhanden

Beispiel einer am Flughafen München im Reiseverkehr sichergestellten Sendung mit Gemüse (Auberginen) bzw. Früchten (Papaya, Citrus mit Blatt und Stiel) und Bananenblättern aus Sri Lanka.

Die Zahl an Beanstandungen im Reiseverkehr verbrachter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ist weiterhin ansteigend. Die in Abstimmung mit den Hauptzollämtern am Flughafen München, Nürnberg bzw. Memmingerberg durchgeführten Kontrollen von persönlichem Reisegepäck ergaben 424 Verstöße gegen geltende Importbestimmungen. Gegenüber 2020 entspricht dies einer Zunahme von Beanstandungen um 82 %. Hauptursächlich für die Verweigerung der Einfuhr war insbesondere das Fehlen des für den Import der Waren erforderlichen Pflanzengesundheitszeugnisses bzw. dem Vorliegen eines Einfuhrverbots. Aufgrund des teilweisen fortgeschrittenen Verderbs der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Pflanzenschutzdienst konnte eine Beschau der Waren nicht in allen Fällen sichergestellt werden. Beanstandungen erfolgten vorrangig für Importe aus der Türkei (148 Sendungen), Thailand (50 Sdg.), Kosovo (27 Sdg.), Ägypten (24 Sdg.), und Tunesien (21 Sdg.).