Verpackungsmaterial aus Holz

In das Vereinigte Königreich verbrachtes Verpackungsholz unterliegt ab 01.01.2021 den Anforderungen des international gültigen Standards ISPM Nr. 15. Hiervon betroffen ist Verpackungsmaterial aus Rohholz mit mindestens 6 mm Durchmesser. Die Verwendung von Paletten bzw. hölzernen Ladungsträgern ohne ISPM Nr. 15 Zertifizierung ist nicht mehr zulässig. Gemäß ISPM Nr. 15 wird eine Behandlung des Verpackungsholzes einschl. der Anbringung einer Markierung vorgeschrieben (IPPC-Markierung) vorgeschrieben. Für Sendungen von hölzernen Ladungsträgern als eigentliche Ware ist die Sendung durch ein Pflanzengesundheitszeugnis zu begleiten. Sendungen mit Verpackungsholz sind vom Importeur spätestens bei der Ankunft im Vereinigten Königreich für die Importkontrolle anzumelden. Die Überprüfung von hölzernem Verpackungsmaterial wird weiterhin auf risikobasierter Basis durchgeführt. Für aus der EU importiertes Verpackungsholz gelten voraussichtlich die gleichen Pflanzengesundheitsrisiken bis bisher.
Wenn sie weitere Informationen zur Verbringung von Verpackungsholz benötigen, wenden sie sich an ihren Handelspartner bzw. an TIMCOM

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