Asiatischer Moschusbockkäfer: Rechtsgrundlage, Allgemeinverfügungen

    Rechtsgrundlage

    Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wird bei einem Verdacht auf Befall mit dem Asiatischen Moschusbockkäfer, Aromia bungii, entsprechend der Rechtsgrundlage nach den Vorgaben der EU und des Bundes tätig.

    Allgemeinverfügung und Karte

    In der Stadt Rosenheim und in der Stadt Kolbermoor wurde ein Befall durch den Quarantäneschädling Asiatischer Moschusbockkäfer (Aromia bungii) entdeckt. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Pflanzenschutz - als zuständige Pflanzenschutzbehörde hat die Aufgabe, diesen Befall vollständig zu erfassen und zu beseitigen, bevor sich der Schädling weiter vermehrt und ausbreiten kann.
    Am 20.12.2024 hat die LfL eine Aktualisierung der bisherigen Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers erlassen.