Holzverpackungsmaterial gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15

Mit dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15 für Holzverpackungsmaterial wurden pflanzengesundheitliche Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt, um das Risiko der Ausbreitung von Schadorganismen durch Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel zu reduzieren.

Holzverpackungsmaterial

Muster einer Markierung nach IPPC-Standard ISPM Nr. 15
Der Standard gilt für alle Arten von Holzverpackungsmaterial, das einen Übertragungsweg für Schadorganismen und somit eine Gefahr hauptsächlich für lebende Bäume darstellen kann. Davon betroffen ist Holzverpackungsmaterial wie zum Beispiel Lattenkisten, Kisten, Packkisten, Stauholz, Paletten, Kabeltrommeln und Spulenkörper.

Ausgenommen von den Anforderungen des Standards sind auf Grund eines geringen Risikos folgende Gegenstände:

  • Holzverpackungsmaterial, das vollständig aus dünnem Holz hergestellt wurde (mit einer Dicke von 6 mm oder weniger)
  • Holzverpackungen, die vollständig aus Holzwerkstoffen hergestellt wurden, wie Sperrholz, Pressholz, OSB-Faserplatten oder Furnier, die unter Nutzung von Klebstoff, Hitze, Druck oder einer Kombination daraus hergestellt wurden
  • Fässer für Wein und Spirituosen, die während der Herstellung erhitzt wurden
  • Geschenkkisten für Wein, Zigarren und andere Warenarten, die aus Holz hergestellt wurden, das so behandelt oder hergestellt worden ist, dass sie frei von Schadorganismen sind
  • Sägemehl, Holzspäne und Holzwolle.

Phytosanitären Maßnahmen

Die im Standard ISPM Nr. 15 beschriebenen anerkannten phytosanitären Maßnahmen bestehen aus

  1. Behandlung,
  2. Fertigung und
  3. Markierung.
Hitzebehandlung

Als anerkannte Behandlung wird zum Beispiel die Hitzebehandlung angesehen. Hierbei muss das Holzverpackungsmaterial entsprechend eines besonderen Zeit-Temperatur-Plans behandelt werden, bei dem eine ununterbrochene Mindesttemperatur von 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten erreicht werden muss, und zwar durch den gesamten Querschnitt des Holzes (einschließlich seines Kerns). Das Holzverpackungsmaterial muss aus entrindetem Holz gefertigt sein. Durch das Aufbringen der Markierung wird angezeigt, dass die international anerkannten phytosanitären Maßnahmen angewendet wurden.

Registrierung

Betriebe, die Holzverpackungsmaterial nach dem Standard behandeln oder markieren wollen, müssen nach der Pflanzengesundheitsverordnung in ein amtliches Verzeichnis eingetragen (registriert) und vom Pflanzenschutzdienst überwacht sein.

In Bayern erfolgt die Registrierung auf Antrag bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz. Die Registrierung beinhaltet auch die Ermächtigung, behandeltes Holzverpackungsmaterial zu kennzeichnen.