Verlustmindernde Geräte incl. Universaltabellen zur Auswahl abdriftmindernder Flachstrahldüsen
Pflanzenschutzgeräte müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Damit die Pflanzenschutzgerätekontrolle reibungslos ablaufen kann, sind einige Punkte zu beachten. Mehr
Die anerkannten Kontrollbetriebe finden sie auf den Internetseiten der zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Anträge, die über den Zuständigkeitsbereich eines Amtes hinausgehen, sind beim Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zu stellen. Mehr
Für das Prüfpersonal zur Kontrolle der in Gebrauch befindlichen Spritz- und Sprühgeräte (Pflanzenschutzgerätekontrolle) sind Grund- und Nachschulung notwendig. Die Schulungen werden von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt. Mehr
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und ein zu bewahrendes Gut. Es ist vor Fremdstoffen jeglicher Art zu schützen. Reste von Spritzbrühen dürfen auf keinen Fall über Hofflächen in die Kanalisation und in Gewässer gelangen. Mehr