Sachgerechte Befüllung und Reinigung von Pflanzenschutzgeräten

Wasser ist die Grundlage für das Leben auf der Erde. Oberflächengewässer werden vom Mensch für die Freizeit, als Energiequelle, als Transportweg und als Rohstoff verwendet. Als Trinkwasser wird vor allem Grundwasser verwendet. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es muss deshalb rein sein und ist vor Fremdstoffen zu schützen.
Deshalb müssen Einträge von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen ins Wasser sowohl bei der Anwendung als auch bei der Reinigung und Befüllung verhindert werden.
Damit unsere Gewässer sauber bleiben
Schon wenige Tropfen Pflanzenschutzmittel können Gewässer nachhaltig belasten. Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Trinkwasser liegt bei max. 0,1μg/l. Bereits wenige Tropfen bzw. ein Gramm Wirkstoff, welcher beispielsweise bei der Befüllung versehentlich daneben geht, reichen aus, um einen Fluss (Breite 2 m, Tiefe 0,5 m) mit 10 km Länge bis zum Grenzwert zu verunreinigen.
Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer wurden bereits mehrfach nachgewiesen. Zum Schutz der Gewässer vor Einträgen werden bei Neuzulassungen von Pflanzenschutzmitteln entsprechende Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen erlassen.

keine Reinigung neben dem Abwasserschacht
Die Haupteinträge von Pflanzenschutzwirkstoffen in Gewässer werden nicht durch Windabdrift beim Spritzen oder durch Abfluss nach Starkniederschlägen (Run-off) verursacht. Mehr als die Hälfte aller Grenzwertüberschreitungen sind auf sogenannte Punktquelleneinträge zurückzuführen. Diese werden hauptsächlich verursacht durch Unachtsamkeiten beim Befüllen und Reinigen auf befestigten Hofflächen. Über die Kanalisation können die Pflanzenschutzmittel dann ins Oberflächengewässer gelangen.

Von nicht gereinigten und im Freien abgestellten Pflanzenschutzgeräten können bei Regen anhaftende Pflanzenschutzmittelreste abgewaschen werden, welche wiederum im Gewässer landen. Deshalb sollten Pflanzenschutzgeräte nach Gebrauch immer vor Niederschlägen geschützt abgestellt werden.
Der einzelne Anwender kann durch sachgerechte Reinigung ganz wesentlich zum Schutz des Wassers beitragen. Allein durch die Verlagerung der Behälterinnenreinigung vom Hof auf die Behandlungsfläche, können Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer um bis zu 80 % verringert werden.
Der einzelne Anwender kann durch sachgerechte Reinigung ganz wesentlich zum Schutz des Wassers beitragen. Allein durch die Verlagerung der Behälterinnenreinigung vom Hof auf die Behandlungsfläche, können Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer um bis zu 80 % verringert werden.
Hinweise zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten
Um Einträge von Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässern zu vermeiden, sind bei der Befüllung und Reinigung von Pflanzenschutzgeräten folgende Punkte zu beachten.
Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte
Zur Vermeidung von sogenannten Punktquelleneinträgen von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer, sollte die Reinigung der Pflanzenschutzgeräte grundsätzlich auf der Behandlungsfläche erfolgen. Falls die Außenreinigung auf der Behandlungsfläche nicht möglich ist, bieten speziell geeignete Reinigungsplätze -aufgebaut als geschlossenes System- die Möglichkeit der sachgerechten Gerätereinigung. Anforderungen an Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte finden Sie in der Basisinformation:
Basisinformation zur Planung und Erstellung von Reinigungsplätzen für Pflanzenschutzgeräte 147 KB
Weitere Fragen
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachzentren L 3.1 Pflanzenbau der nachstehend genannten Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
AELF, Fachzentrum L 3.1 - Pflanzenbau
- Rosenheim: 08031 3004-0
- Deggendorf: 0991 208-0
- Regensburg: 0941 2083-0
- Bayreuth: 0921 591-0
- Ansbach: 0981 8908-0
- Würzburg: 0931 7904-6
- Augsburg: 0821 43002-0