Sachgerechte Befüllung und Reinigung von Pflanzenschutzgeräten

Mensch spritzt auf Feld landwirtschaftliches Gerät ab

Wasser ist die Grundlage für das Leben auf der Erde. Oberflächengewässer werden vom Mensch für die Freizeit, als Energiequelle, als Transportweg und als Rohstoff verwendet. Als Trinkwasser wird vor allem Grundwasser verwendet. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es muss deshalb rein sein und ist vor Fremdstoffen zu schützen.

Deshalb müssen Einträge von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen ins Wasser sowohl bei der Anwendung als auch bei der Reinigung und Befüllung verhindert werden.

Damit unsere Gewässer sauber bleiben

Schon wenige Tropfen Pflanzenschutzmittel können Gewässer nachhaltig belasten. Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Trinkwasser liegt bei max. 0,1μg/l. Bereits wenige Tropfen bzw. ein Gramm Wirkstoff, welcher beispielsweise bei der Befüllung versehentlich daneben geht, reichen aus, um einen Fluss (Breite 2 m, Tiefe 0,5 m) mit 10 km Länge bis zum Grenzwert zu verunreinigen.
Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer wurden bereits mehrfach nachgewiesen. Zum Schutz der Gewässer vor Einträgen werden bei Neuzulassungen von Pflanzenschutzmitteln entsprechende Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen erlassen.
landwirtschaftliches Düsengerät

keine Reinigung neben dem Abwasserschacht

Die Haupteinträge von Pflanzenschutzwirkstoffen in Gewässer werden nicht durch Windabdrift beim Spritzen oder durch Abfluss nach Starkniederschlägen (Run-off) verursacht. Mehr als die Hälfte aller Grenzwertüberschreitungen sind auf sogenannte Punktquelleneinträge zurückzuführen. Diese werden hauptsächlich verursacht durch Unachtsamkeiten beim Befüllen und Reinigen auf befestigten Hofflächen. Über die Kanalisation können die Pflanzenschutzmittel dann ins Oberflächengewässer gelangen.
landwirtschaftliches Gerät steht unter einem Vordach
Von nicht gereinigten und im Freien abgestellten Pflanzenschutzgeräten können bei Regen anhaftende Pflanzenschutzmittelreste abgewaschen werden, welche wiederum im Gewässer landen. Deshalb sollten Pflanzenschutzgeräte nach Gebrauch immer vor Niederschlägen geschützt abgestellt werden.
Der einzelne Anwender kann durch sachgerechte Reinigung ganz wesentlich zum Schutz des Wassers beitragen. Allein durch die Verlagerung der Behälterinnenreinigung vom Hof auf die Behandlungsfläche, können Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer um bis zu 80 % verringert werden.

Hinweise zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten

Um Einträge von Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässern zu vermeiden, sind bei der Befüllung und Reinigung von Pflanzenschutzgeräten folgende Punkte zu beachten.
Nach § 16 des Pflanzenschutzgesetzes dürfen bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels keine negativen Effekte vom dabei verwendeten Pflanzenschutzgerät ausgehen, welche nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Bei einer bestimmungsgemäßen und sachgerechten Verwendung darf diese Applikation keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, auf das Grundwasser und insbesondere auf den Naturhaushalt haben.
Edelstahlgerät

Edelstahl lässt sich einfacher reinigen

Für den Gewässerschutz bedeutet dies, dass sich die Geräte einfach und sicher befüllen und entleeren lassen müssen. Außerdem müssen sie so beschaffen sein, dass sie leicht und gründlich zu reinigen sind.

Neugeräte müssen dazu mit einem Wasserbehälter zur Behälterinnenreinigung ausgestattet sein, der ein Mindestvolumen von 10% des Behälter-Nennvolumen hat.
Dieser muss so gebaut sein, dass ein Spülen der Leitungen bei Arbeitsunterbrechungen und vollem Tank möglich ist.
Reifen eines TraktorsZoombild vorhanden

Edelstahl lässt sich einfacher reinigen

Außerdem muss ein Verdünnen der Restmenge sowie die Innen- und Außenreinigung des Gerätes auf der Behandlungsfläche möglich sein.
Zusätzlich muss noch ein Frischwasserbehälter zum Händewaschen für die Bedienperson vorhanden sein.

Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte

Zur Vermeidung von sogenannten Punktquelleneinträgen von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer, sollte die Reinigung der Pflanzenschutzgeräte grundsätzlich auf der Behandlungsfläche erfolgen. Falls die Außenreinigung auf der Behandlungsfläche nicht möglich ist, bieten speziell geeignete Reinigungsplätze -aufgebaut als geschlossenes System- die Möglichkeit der sachgerechten Gerätereinigung. Anforderungen an Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte finden Sie in der Basisinformation:

Basisinformation zur Planung und Erstellung von Reinigungsplätzen für Pflanzenschutzgeräte pdf 147 KB

Weitere Fragen
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachzentren L 3.1 Pflanzenbau der nachstehend genannten Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

AELF, Fachzentrum L 3.1 - Pflanzenbau

  • Rosenheim: 08031 3004-0
  • Deggendorf: 0991 208-0
  • Regensburg: 0941 2083-0
  • Bayreuth: 0921 591-0
  • Ansbach: 0981 8908-0
  • Würzburg: 0931 7904-6
  • Augsburg: 0821 43002-0