Das Tomato brown rugose fruit virus (Jordanvirus)

Das Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV), auch Jordanvirus genannt, bedroht den Tomatenanbau. 2018 wurde es erstmals auch in Deutschland im Gewächshaus nachgewiesen. Es verursacht erhebliche wirtschaftliche Einbußen, denn befallene Früchte verlieren durch die unschönen Symptome deutlich an Marktwert oder werden völlig unverkäuflich. Das Virus ist äußerst gefährlich, denn es ist sehr leicht mechanisch übertragbar, zudem sehr widerstandsfähig und ausdauernd. Es liegt in sehr hohen Konzentrationen im pflanzlichen Gewebe vor. Resistenzen gegen andere, nahe verwandte Tobamoviren (Tm-22 Resistenz) wirken nicht, so dass auch Tomatensorten mit diesem Resistenzgen anfällig gegenüber ToBRFV sind (Luria et al. 2017).

Verbreitung und Auftreten

ToBRFV wurde erstmals 2015 in Jordanien beschrieben (Salem et al. 2016) und trägt deshalb auch den Namen „Jordanvirus“. Erstmals aufgetreten ist das Virus jedoch bereits 2014 in Israel (Luria et al. 2017). 2018 wurde es zum ersten Mal in der Europäischen Union entdeckt und zwar auf Sizilien. Nachdem das Virus 2018 in Deutschland auffällig geworden war, wurde es 2020 auch in Frankreich gefunden. Weitere Länder, in denen Befall festgestellt wurde, sind Niederlande, Vereinigtes Königreich, Griechenland, Italien, Spanien, Türkei, Jordanien, Israel, Palästina, Mexiko, USA (Kalifornien) und China. In den betroffenen Ländern werden intensive Anstrengungen unternommen, das gefährliche Virus "wieder loszuwerden". In Deutschland, Sizilien und USA konnte das Virus wieder getilgt werden.
Seit Januar 2019 ist das Virus auf der Warnliste der EPPO (Alert List), auf der alle Erreger stehen, die ein Risiko für die EPPO-Region darstellen. Bei dieser Warnliste handelt es sich aber nicht um eine "Quarantäneliste". Derzeit wird seitens der EPPO eine Risikoanalyse für ToBRFV erstellt.

EPPO-Alert List - Warnliste der EPPO Externer Link

Wirtspflanzen

Als Hauptwirtspflanzen gelten:

  • Tomate (Solanum lycopersicum)
  • Paprika (Capsicum annuum)
Während Paprika (Capsicum annuum) ein Hauptwirt ist, können andere Arten der Gattung Capsicum zwar befallen werden, werden derzeit aber nicht als primäre Wirte für ToBRFV betrachtet.

Andere Nachtschattengewächse (Solanaceen) als mögliche Wirte:

  • Kürzlich wurde berichtet (Senasica 2019), dass in Sinaloa, Mexico, ToBRFV in einer Aubergine-Probe nachgewiesen wurde.
  • In anderen Studien wurde hingegen gezeigt, dass Aubergine (Solanum melongena) and Kartoffel (Solanum tuberosum) keine Symptome nach künstlicher Infektion ausbildeten; ToBRFV wurde danach in diesen Pflanzen auch nicht nachgewiesen.

In Infektionsversuchen wurden Symptome auf verschiedenen Tabakarten beobachtet:

  • Petunia x hybrida
  • Nicotiana tabacum (Tabak)
  • Nicotiana glutinosa
  • Nicotiana sylvestris
  • Nicotiana benthamiana
  • Chenopodium bengalense

Bestimmte Unkräuter könnten als Virusreservoir dienen:

  • Mauer-Gänsefuß (Chenopodiastrum murale )
  • Schwarzer Nachtschatten (Solanum nigrum)

Symptome

Die Symptomausprägung ist abhängig von der Pflanzenart und der Sorte.

Symptombilder von Tomate und Paprika auf der Seite der EPPO Externer Link

Symptome an Tomate:

  • Blattaufhellungen (Chlorosen)
  • Leichtes bis starkes Mosaik und Scheckungen an den Blättern
  • Teilweise schmaler werdende Blätter
  • Verbräunungen (Nekrosen) an Blütenstielen, Kelchblättern, Blattstielen
  • Gelbe, braune Flecken und runzelige Oberfläche an den Früchten, die die Früchte unverkäuflich machen
  • Fruchtverformungen
  • Irreguläre Abreife
  • Schadensausmaß: 10 bis 15 % symptomatische Früchte (Beobachtungen aus Israel). In Jordanien wurde ein Befall von annähernd 100 % festgestellt.

Symptome an Paprika:

  • Deformation der Blätter
  • Vergilbung und Mosaik an den Blättern
  • Früchte mit gelben und braunen Bereichen sowie grünen Streifen

Übertragungswege

  • Infiziertes Saatgut
  • Infizierte Jungpflanzen
  • Mechanischer Kontakt von Pflanze zu Pflanze
  • In Betrieben kommt es zu einer sehr schnellen mechanischen Übertragung durch den Umgang mit den Pflanzen und bei Kulturarbeiten.
  • Eine Verschleppung über verunreinigte Hände und Kleidung ist möglich.
  • Eintrag über Tomaten- und Paprikafrüchte
  • Raucher können das Virus über verseuchten Tabak weitertragen.
  • ToBRFV ist wie alle Tobamoviren sehr stabil und kann lange ohne Wirt auf Oberflächen, Kleidung, Pflanzenresten, Nährfilmlösungen, Erde, Substraten, Werkzeugen oder auf Transportmaterial überdauern, ohne seine Virulenz zu verlieren (DEEDI, o.D). Von dort aus ist eine weitere Übertragung auf Wirtspflanzen möglich.
  • Das Virus wird auch durch Bewässerungssyteme und Nährlösungen verbreitet. Das Virus dringt dann über winzige Verletzungen in die Pflanze ein.
  • Die Übertragung ist auch mechanisch durch infizierte Hummelvölker (Bombus terrestris) zur Bestäubung möglich (Levitzki et al. 2019).
  • Keine Übertragung durch andere tierische Vektoren

Diagnose

Freisetzung von Fluoreszenzstrahlung während der Realtime RT-PCRZoombild vorhanden

Freisetzung von Fluoreszenzstrahlung während der Realtime RT-PCR

An der LfL wird sowohl bei Saatgut als auch bei Pflanzenmaterial die hoch empfindliche Realtime RT-PCR eingesetzt. Dabei kommen Reagenzien (Primer und Gesonde) zum Einsatz, die das Virus exakt erkennen und einen spezifischen Nachweis des ToBRFV erlauben. Gemäß Vorgaben der EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) ist ein positives Ergebnis durch eine weitere Realtime RT-PCR mit anderen Primern und einer anderen Gensonde zu bestätigen.

Schaderregernachweis mittels Real-time PCR

Krankheitsmanagement

Vorbeugung ist wichtig

  • Als Vorbeugemaßnahme sind nur virusfreies Saatgut und Pflanzmaterial zu verwenden (Luria et al. 2017).
  • Die Verbreitung im Betrieb erfolgt sehr rasch über Handling der Pflanzen. Deshalb ist Vorsicht geboten bei jeglichem Umgang mit den Pflanzen. Unbeabsichtigte Berührung ist zu vermeiden.
  • Vorsorglich sind Betriebsteile abzutrennen. In diesen sind jeweils eigene Gerätschaften, Töpfe, Utensilien, Kittel, Schürzen ... zu verwenden.
  • Regelmäßige Desinfektionsmaßnahmen mit zugelassenem Desinfektionsmittel gegen Tobamoviren sind fester Bestandteil der Betriebshygiene (Einrichtungen, Gerätschaften). Händedesinfektion oder Tragen von Handschuhe, die systematisch gewechselt werden, sind wichtig. Erstellen Sie einen Hygieneplan.
  • Informieren Sie die Beschäftigten über Übertragungswege und Möglichkeiten der Ein- und Verschleppung.
  • Behalten Sie Ihre Bestände gut im Auge - achten Sie auf alle Auffälligkeiten und besonders auf Symptome, die auf ToBRFV-Befall hinweisen.
  • Nur Zutrittsberechtigte haben Zugang zu den Gewächshäusern

Befallsverdacht und bestätigter Verdacht - was ist zu tun?

  • Bei Verdacht: Informieren Sie Ihren Pflanzenbauberater.
  • Senden Sie eine Probe an das Diagnoselabor, am besten eine amtlich gezogene Probe.
  • Sperren Sie den Verdachtsbereich ab. Den betroffenen Bereich bis zum Untersuchungsergebnis nicht betreten.
  • Bei bestätigtem ToBRFV-Befall: Informieren Sie den zuständigen Pflanzenschutzdienst - es besteht eine Meldepflicht für ToBRFV.
  • Führen Sie die Maßnahmen in Absprache mit Ihrem Pflanzenbauberater und dem zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst durch.
  • Achten Sie auf die Vorgaben des amtlichen Pflanzenschutzdiensts.

Maßnahmen bei bestätigtem Befall

  • Halten Sie eine strikte Trennung von infizierten Bereichen und nicht infizierten ein: Substrate oder Nährlösung, Schutzkleidung, Werkzeuge, Verpackungsmaterial und Gefäße nicht von infizierten Betriebsteilen zu gesunden Pflanzen verbringen.
  • Die Bekämpfung erfolgt durch typische Maßnahmen gegen Tobamoviren - wie im Folgenden beschrieben. Hygienemaßnahmen stehen im Vordergrund.
  • Alles infizierte oder verdächtige Pflanzenmaterial und relevante Substrate verbrennen. Tobamoviren, zu denen auch ToBRFV gehört, werden durch Kompostierung nicht inaktiviert.Temperaturen von über 94°C scheinen notwendig zu sein, um das Virus zu inaktivieren.
  • Hummelkästen sind zu schließen, denn Hummeln übertragen nachweislich ToBRV. Hummelvölker (Bombus terrestris), die mit infizierten Pflanzen Kontakt hatten, müssen ausgetauscht werden (Levitzky et al. 2019).
  • Beim Entfernen infizierter Pflanzen keine gesunden Pflanzen berühren, die Entsorgung muss sicher erfolgen. Eine Verschleppung des Virus muss verindert werden. Es dürfen keine infizierten Pflanzenreste oder verseuchte Gegenstände übrig bleiben.
  • Das leer geräumte Gewächshaus gründlich reinigen und zu dekontaminieren
  • Umfassende Desinfektionsmaßnahmen mit einem zugelassenen, gegen ToBRFV wirkenden Mittel sind zwingend notwendig: sämtliche Werkzeuge, Pflanztische, Kisten, Hände, Töpfe, Schneidwerkzeuge ... sind einzubeziehen. Nur amtlich zugelassene Desinfektionsmittel verwenden.

Regulierung

Zitat aus der Risikoanalyse des JKI:
"Das Virus kann sich in Gewächshauskulturen von Tomaten und Paprika in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten ansiedeln. Auch im Freiland kommen potentielle Wirtspflanzen vor, die zumindest als Reservoir für Neuinfektionen dienen könnten. "
Aufgrund dieser Risikoanalyse (Pest risk assessment, PRA) des JKI besteht Anlass zur Annahme, dass sich der Schädling in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten ansiedeln und nicht unerhebliche Schäden verursachen kann. Wegen seines hohen Schadpotenzials für die Tomatenproduktion stellt ToBRFV ein erhebliches phytosanitäres Risiko für Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten dar.

Ziel der Regulierung und Vorschriften ist der Schutz des Hoheitsgebiets der Union gegen die Einschleppung, Ansiedlung und Ausbreitung.

  • Nach der Risikoanalyse des JKI wird ToBRFV als potentieller Quarantäneschädling eingestuft.
  • Befall ist amtlich zu melden und entsprechend § 4a der Pflanzenbeschau-Verordnung zu tilgen mit dem Ziel der der Ausrottung.
  • Infiziertes Pflanzenmaterial muss verbrannt werden, nur so ist das Virus sicher zu inaktivieren.
  • Strikte Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden, um die Verschleppung in andere Betriebsteile oder weitere Betriebe zu verhindern.
Es gibt einen Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1615 mit Wirkung vom 1. November 2019 für Pflanzen zum Anpflanzen (inklusive Saatgut) für Tomate und Paprika. Dieser ist zunächst gültig bis 31. März 2022 Anpflanzen.

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1615 Externer Link

Der Durchführungsbeschluss der EU besagt

  • Maßnahmen sind erforderlich, um einen verbesserten Schutz des Hoheitsgebiets der Union gegen die Einschleppung, Ansiedlung und Ausbreitung von ToBRFV zu gewährleisten.
  • Die Einschleppung in die EU und die Verbringung von ToBRFV innerhalb der EU sind verboten.
  • Amtliche Erhebungen im Rahmen eines Monitorings durch den Pflanzengesundheitsdienst sind vorgeschrieben (bei Jungpflanzenerzeugern, Fruchtproduzenten, übrigen Anbauern, auch Zierpflanzenerzeuger und im Handel).
  • Ein Verbringen von Jungpflanzen innerhalb der EU oder eine Einfuhr aus einem Drittland in die EU ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
    • Verbringung innerhalb der EU: nur mit Pflanzenpass
    • Einfuhren aus Drittländern (Länder außerhalb der EU): nur mit Pflanzengesundheitszeugnis
    • Jungpflanzen stammen a) aus amtlich anerkannt befallsfreiem Gebiet oder b) aus einem amtlich anerkannt befallsfreien Produktionsort und stammen von ToBRFV-negativ getestetem Saatgut ab.
    • Saatgut stammt aus amtlich anerkannt befallsfreiem Gebiet oder wurde negativ auf ToBRFV getestet.
Informationsquellen und Literatur
  • EPPO - European and Mediterranean Plant Protection Organization (Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum)
  • JKI - Julius Kühn-Institut
  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • SENASICA - Servicio Nacional de Sanidad, Mexiko
  • DEEDI - Department of Employment, Economic Development and Innovation
  • Levitzky N, Smith E, Lachman O, Luria N, Mizrahi Y, Bakelman H, Sela N, Laskar O, Milrot E, Dombrovsky A (2019) The bumblebee Bombus terrestris carries a primary inoculum of Tomato brown rugose fruit virus contributing to disease spread in tomatoes. PLOS ONE 14
  • Luria N, Smith E, Reingold V, Bekelman I, Lapidot M, Levin I, Elad N, Tam Y, Sela N, Abu-Ras A, Ezra N, Haberman A, Yitzhak L, Lachman O, Dombrovsky A (2017) A new Israeli Tobamovirus isolate infects tomato plants harboring Tm-22 resistance genes. PLOS One 12
  • Menzel W, Knierim D, Winter S, Hamacher J, Heupel M (2019) First report of tomato brown rugose fruit virus infecting tomato in Germany. New Dis. Rep. 39:1.
  • Salem N, Mansour A, Ciuffo M, Falk B W, Turina M (2016): A new tobamovirus infecting tomato crops in Jordan. Arch Virol 161, 503-506