Herbizideinsatz in einjährigen Sommerschnittblumen, zweijährigen Frühjahrsblühern und in Knollengewächsen
Helianthus annus 'Pacino lemon'
In den letzten Jahren haben die Flächen zum Selberschneiden von Blumen stark zugenommen, da sie den Landwirten und Gärtnern eine zusätzliche Einnahmequelle bieten. Dabei werden gut gepflegte Anlagen, die nicht nur Sonnenblumen und Gladiolen, sondern auch noch andere Gattungen wie z.B. Dahlien, Sommerastern, Kornblumen und Strandflieder anbieten stärker frequentiert. Der Einsatz von Bodenherbiziden nach dem Pflanzen kann den Aufwuchs von Unkräutern ca. 8 bis 10 Wochen hinauszögern. Außerdem wachsen die Kulturpflanzen oft besser, da der Konkurrenzdruck durch das Unkraut fehlt. In krautigen Gewächsen führt der Herbizideinsatz jedoch oft zu Unverträglichkeiten wie z.B. Wachstumsdepressionen, Nekrosen, Chlorosen oder anderen Verfärbungen. Die Schäden können im Extremfall zum Totalausfall führen. Daher ist es für den Praktiker sehr wichtig zu wissen, welches Herbizid in welchen Kulturen verträglich ist und zu welchem Zeitpunkt es angewandt werden sollte.
Versuche zur Kulturpflanzenverträglichkeit
Im Zierpflanzenbau der Arbeitsgruppe „Pflanzenschutz im Gartenbau“ des Instituts für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Versuche zur Kulturpflanzenverträglichkeit von einjährigen Sommerblumen für den Schnitt, von zweijährigen Frühjahrsblühern sowie von Knollengewächsen durchgeführt.
Material und Methoden
Bei den Versuchen handelte es sich um 1 faktorielle Blockanlagen mit 3 bis 4fachen Wiederholungen. Die Parzellengröße betrug mindestens 5m². Die Bodenherbizide wurden zwischen 3 und 10 Tage nach dem Pflanzen der Kulturen auf unkrautfreien Boden ausgebracht. Teilweise wurden in den einzelnen Jahren verschiedene Aufwandmengen geprüft. Die Bonituren erfolgten in regelmäßigen Abständen ab einer Woche nach der ersten Behandlung bis zu 3 Monaten nach der letzten Behandlung. Dabei wurde die Schadwirkung der Herbizide auf die Unkräuter in % erfasst, sowie die Kulturpflanzenverträglichkeit durch den prozentualen Anteil der Schäden und den prozentualen Anteil der Ausdünnung in den 3 oder 4 Wiederholungen festgestellt.
In Sommerblumen, 2-jährigen Frühjahrsblühern und Knollen geprüfte Herbizide zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern im VorauflaufMittel | Wirkstoff | Aufwendungen | Genehmigung | Zulassungsende |
---|
Boxer | Prosulfocarb | 5,0 l/ha | Art. 51 | 31.10.2020 |
Butisan | Metazachlor | 1,5 l/ha1) | Art. 51 | 31.04.2020 |
Flexidor | Isoxaben | 1,0 l/ha | § 22.2 | 31.12.2021 |
Stomp Aqua | Pendimethalin | 3,5 l/ha2) | Art. 51 3), § 22.24) | 31.12.2019 |
1) innerhalb von 3 Jahren maximal 2,0 l/ha
2) getestete Aufwandmenge 4,4 l/ha
3) in Topfkulturen auf Stellflächen
4) erforderlich für Anwendungen im Freiland
Parallelimporte
Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen sind und in der Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel (Referenzmittel) übereinstimmen, benötigen keine eigene Zulassung, aber eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung des BVL. Diese „Parallelimportmittel“ sind in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt.
Liste der anerkannten Parallelimportmittel (BVL)
Nachfolgender Tabelle kann man die Verträglichkeiten einer Reihe von Kulturen, nach der Behandlung mit Bodenherbiziden (Boxer, Butisan, Flexidor, Stomp, Aqua) entnehmen, die eine Zulassung nach Artikel 51 haben, bzw. nach § 22.2 in Zierpflanzen genehmigungsfähig sind.
Tabelle der Verträglichkeiten von Sommerschnittblumen, 2-jährigen Frühjahrsblühern und Knollen gegenüber getesteten Bodenherbiziden
Tabelle der Verträglichkeiten | Boxer | Butisan | Flexidor | Stomp Aqua |
Ageratum houstonianum | | ++ | | |
Anthirrinum majus | | -- | | +/- |
Bellis perennis | | | | + |
Briza maxima | | | | ++ |
Callistephus chinensis | ++ | ++ | | ++ |
Centaurea cyanus plena | ++ | ++ | | ++ |
Chrysanthemum frutescens | ++ | ++ | | ++ |
Chrysanthemum indicum-Hybriden | ++ | | | ++ |
Chrysanthemum parthenium | + | | | ++ |
Clarkia amoena | | ++ | | |
Consolida ajacis | ++ | +/- | | |
Consolida regalis | ++ | | | |
Cosmos bipinnatus | + | ++ | | + |
Dahlia variabilis | | ++ | | |
Dianthus barbatus | -- | ++ | ++ | + |
Dianthus plumarius | | ++ | | |
Gladiolus | | ++ | | |
Helianthus annus | ++ | | ++ | |
Helipterum eximium | ++ | ++ | | -- |
Lavatera trimestris | | ++ | | |
Myosotis sylvatica | | -- | | |
Tagetes erecta | ++ | -- | | |
Viola x wittrockiana | | ++ | | |
Xeranthemum annuum | | ++ | | |
Xerochrysum bracteatum | ++ | ++ | | ++ |
Zinnia angustifolia | | ++ | | |
Zinnia elegans | +/- | ++ | | |
++ = komplett verträglich
+ = verträglich, anfangs geringe Wuchsdepressionen möglich
+ / – = geringfügige Unverträglichkeit, Wuchsdepressionen möglich
– = nicht verträglich, deutlich sichtbare Schäden, vereinzelt Pflanzenausfälle
– – = nicht verträglich, sehr starke Schäden, hohe Ausfälle
Ohne Gewähr, die Empfehlungen in der Tabelle beziehen sich auf eigene Versuchserfahrungen. Bei nicht sachgemäßer Anwendung (höhere Aufwandmengen) oder bei anderen Bodenverhältnissen bzw. Witterungsumständen können Schäden nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zur Sicherheit sollte die Verträglichkeit des jeweiligen Pflanzenschutzmittels zunächst immer an wenigen Pflanzen getestet werden.
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