Citrus bark cracking viroid, CBCVd (= Zitrusviroid IV,Citrus viroid IV, CVd IV)
Symptome und Krankheitsverlauf
Die Übertragung sowie Symptombilder und Schäden des Citrus bark cracking viroid (CBCVd) sind vergleichbar mit denen, die durch das Hopfenstaucheviroid (Hop stunt viroid, HpSVd) verursacht werden (Radisek et al. 2013, Jakse et al. 2015). Während aber die Symptome, die durch HpSVd ausgelöst werden, erst nach drei bis fünf Jahren zu sehen sind, werden die durch CBCVd verursachten dramatischen Folgen schon nach einem Jahr sichtbar. Häufig führt Befall mit CBCVd nach einer einjährigen Phase, in der keine Symptome erkennbar sind, zu immer stärkeren Schädigungen und Wuchsdepressionen bis hin zum Absterben der kompletten Pflanze innerhalb von 3 bis 5 Jahren. Neben der reduzierten Wuchshöhe weist besonders das Aufplatzen der Rinde auf CBCVd-Befall hin. Auch Blattsymptome wie Aufhellungen (Chlorosen) und Verbräunungen (Nekrosen) und eine Vertrocknung des Wurzelstocks sind möglich. Ähnliche Symptombilder können auch durch andere Ursachen hervorgerufen werden. Eine eindeutige Aussage zur Schadursache ist nur über eine Laboruntersuchung möglich. Die CBCVd-bedingten Ertragseinbußen sind erheblich. Die Verbreitungsgefahr ist sehr groß, die Ausbreitung der Krankheit verläuft rasant, innerhalb eines Hopfengartens und auch von einem Hopfengarten zum nächsten. Die intensiven Kulturmaßnahmen in der Produktion von Hopfen, die Kontamination von Gerätschaften und Maschinen, die Verschleppung von infektiösem Pflanzensaft sind hier ausschlaggebend.
Mischinfektionen mit dem Hop stunt viroid sind möglich und wurden früher in Slowenien beobachtet, scheinen derzeit dort aber weniger bedeutend zu sein.
Erstauftreten und Verbreitung
Erstmalig nachgewiesen wurde das Citrus bark cracking viroid 1988 in Kalifornien (USA). In Europa ist das Auftreten des Viroids in Griechenland und Italien an Zitrus und in Slowenien an Hopfen bekannt. CBCVd ist überwiegend als ein Viroid mit geringem Schadpotential für Zitruspflanzen bekannt. 2007 wurden erstmalig Symptome von CBCVd an Hopfen in Slowenien beobachtet, die man damals aber noch nicht zuordnen konnte, der Erreger war noch nicht bekannt (Jakse et al. 2015). Es kam zu massiven Ertragsdepressionen und Absterben von Hopfenpflanzen. Slowenien hat nach dem Bekanntwerden der Erkrankung Notmaßnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung des Viroids erlassen, die in Anbetracht der weiteren schnellen und massiven Ausbreitung zunehmend verschärft wurden.
In Deutschland wurde CBCVd erstmals im Sommer 2019 durch das Erscheinen auffälliger Stauchesymptome entdeckt und nachgewiesen. Notwendige Bekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet.
Es ist anzunehmen, dass sich CBCVd aufgrund geeigneter Klimabedingungen in warmen Regionen Deutschlands im Freiland ansiedeln kann, eine Ansiedlung in südeuropäischen EU-Mitgliedstaaten ist in Zitrus-Arten bereits erfolgt.
Pflanzengesundheitliche Regulierung und Meldepflicht
Da das CBCVd eine an Hopfen neu auftretende, sich schnell verbreitende Krankheit mit enormem Schadenspotenzial ist, steht es seit 2017 auf A2-Liste der EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) und soll demnach wie ein Quarantäneschaderreger behandelt werden.
Informationen der EPPO zum Citrus bark cracking viroid, CBCVd - externer Link zur EPPO Global Database
CBCVd ist jedoch nicht in den Anhängen der RL 2000/29/EG gelistet (RICHTLINIE 2000/29/EG DES RATES vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse).
Vor dem Hintergrund des Auftretens von CBCVd hat das Julius Kühn-Institut (JKI) eine Express-Risikoanalyse (PRA) zum CBCVd erstellt. Aufgrund dieser Risikoanalyse wird angenommen, dass sich CBCVd in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat ansiedeln und nicht unerhebliche Schäden verursachen kann. Wegen seines hohen Schadpotenzials für Hopfen stellt CBCVd ein hohes phytosanitäres Risiko für Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten mit Hopfenanbau dar. Es werden daher Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr der Einschleppung dieses potenziellen Quarantäneschadorganismus entsprechend § 4a der PBVO (Pflanzenbeschau-Verordnung) getroffen. Ein Befall ist daher entsprechend § 4a der PBVO zu melden und zu tilgen.
Express-Risikoanalyse zum CBCVd des JKI
Hopfenstaucheviroid (Hop stunt viroid, HpSVd)
Eine Übertragung ist sehr leicht mechanisch möglich innerhalb eines Bestandes und von Bestand zu Bestand; die Symptome können abhängig von der Sorte erst nach mehreren Jahren z. B. unter Stressbedingungen auftreten: gestauchter Wuchs, geringe Wüchsigkeit, gestörtes Wachstum, verkürzte Internodien, eingerollte Blätter, Chlorosen, kleinere Dolden, Stressempfindlichkeit (beispielsweise bei Wassermangel und höheren Temperaturen), nicht voll entwickelte Lupulindrüsen. Ertrags- und Qualitätseinbußen sind möglich; anderenorts wurden Alphasäurenverluste bis zu 60-75 % festgestellt. Besonders gravierend sind Mischinfektionen mit dem Zitrusviroid IV (Citrus bark cracking viroid, CBCVd).
Latentes Hopfenviroid (Hop latent viroid, HpLVd)
Es kommt zu keiner sichtbaren Symptomausprägung, aber es kann zu frühzeitigem Abreifen und zu Minderung von Ertrag, Hopfenqualität und Alphasäurengehalt (Barbara et al. 1990b) kommen.
Maßnahmenkatalog gegen Viroidinfektionen
Der von der LfL ausgearbeitete Maßnahmenkatalog dient der Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionen mit dem gefürchteten Citrus bark cracking viroid bei Hopfen und dem Hopfenstaucheviroid. In ihm sind alle Maßnahmen zusammengefasst. Strategisches und konsequentes Handeln in Kooperation mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst sind oberstes Gebot.
Maßnahmenkatalog: Vorbeugung und Bekämpfung von Viroidinfektionen bei Hopfen, Gefahr durch Hopfenstaucheviroid (Hop stunt viroid) und Zitrusviroid
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