Beim Planen und Bauen von Stallanlagen müssen von den Landwirten als Bauherren viele Aspekte berücksichtigt werden: Neben dem Tierwohl sind insbesondere die Fragen des Umweltschutzes, der Einhaltung und Erfüllung des Baurechts, zum Standort, Investitionsbedarf, Ökonomie, Finanzierung und Förderung, Faktorausstattung und Arbeitswirtschaft sowie der Betreuung der Maßnahme im Rahmen des Förderantrags zu beachten. Bei der Beratung und Planung ist, abgesehen von den bereits erwähnten Kriterien, insbesondere die Erweiterbarkeit der Anlagen zu berücksichtigen, da Wachstum der Bestände Kennzeichen der meisten Betriebe in Bayern ist.
Im Rahmen des Vortrags wurden drei Stallmodelle für einen durchschnittlichen Tierbestand von 75 Tierplätzen mit eigener Nachzucht vorgestellt. Das Raumprogramm wurde im Rahmen der Modellplanungen für eine zwei-, drei- und vierreihige Aufstallung mit jeweils einem automatischen Melksystem im Stall und einem separaten Technikgebäude mit einem angegliedertem Bereich für die Kälber und die Abkalbebuchten umgesetzt. Bezüglich der Bauweise für die Gebäudehülle wurde jeweils ein mehrhäusiges Tragwerk nach dem ModulBauSystem Grub-WeihenstephanTM geplant, das auf alle drei Modelle angepasst wurde. Kennzeichen dieser Bauweise ist, an Stelle der in der Milchviehhaltung üblichen großvolumigen einhäusigen Gebäudehülle mit einem Satteldach mehrere schmale Pultdachgebäude mit geringer Gebäudehöhe zu errichten. Bei den Stallmodellen überdachen diese auf der einen Seite den Liegebereich für die laktierenden Kühe und Trockensteher sowie das automatische Melksystem. Auf der anderen Seite den Futtertisch mit dem integrierten Jungviehbereich in einer jeweils einreihigen Aufstallung. Zwischen diesen Baukörpern liegt ein integrierter, nicht überdachter Laufhofbereich.
Am Beispiel der vierreihigen Stallanlage wurden nochmals wesentliche Kriterien dargestellt, auf die bei der Planung und baulich-technischen Umsetzung ein besonderes Augenmerk geworfen werden sollte. Mit Blick auf das Tierwohl ist es zum einen wichtig, ausreichend Fläche und Funktionsmaße zur Verfügung zu stellen. Bei empfohlenen Liegeboxenbreiten und -längen von 1,30 m auf 2,70 m und Lauf- bzw. Fressgangbreiten von 3,0 m beziehungsweise 4,15 m ergeben sich zusammen mit Übergängen in einer Breite von 5,20 m durchschnittlich 12,5 m² Fläche pro Kuhplatz. In den Übergangsbereichen sind Tränken und Kuhbürsten angeordnet. Bezüglich der Fressplätze ergeben sich bei einem Achsmaß von 5,20 m sowie einer Fressplatzbreite von 0,75 m planerisch pro Binderfeld 6 Fressplätze und damit ein Fressplatz zu Tierverhältnis von 1 zu 1,4.
Ein wesentliches Kriterium im Rahmen der Premiumförderung beziehungsweise der Anerkennung der Stallanlagen nach der EG-Öko-Verordnung ist die Verfügbarkeit der bereits erwähnten, nicht überdachten Laufhofflächen. Diese entsprechen den Bedürfnissen der Rinder nach Bewegung im Freien und dem unmittelbaren Außenklimakontakt durch direkte Bewitterung und Besonnung. Bei einhäusigen Stallanlagen muss der Laufhof entweder giebel- oder traufseitig als zusätzlicher Funktionsbereich angeordnet werden. Durch die mehrhäusige Bauweise liegen diese Flächen innerhalb des Stalles. Bei den drei Stallmodellen fallen sie mit dem Fressgang zusammen. Vorteil dieser Anordnung ist die höhere Attraktivität des Laufhofs durch die Futtervorlage sowie die Einsparung an betonierter Stallfläche, die auch keine zusätzliche Entmistungstechnik erforderlich macht. Die nach den bayerischen Kriterien der einzelbetrieblichen Förderung bzw. der EG-Öko-Verordnung notwendigen Flächen von im Ergebnis 1,0 m² bzw. 1,125 m² nicht überdachter Laufhoffläche pro Kuhplatz sind bei der vierreihigen Modellanlage bei einem Dachabstand (inklusive Dachrinne) von 2,05 m erfüllt.
Bezüglich der Erweiterbarkeit liegt der Vorteil des mehrhäusigen Bauens in der Möglichkeit, jeden einzelnen Funktionsbereich bedarfsgerecht und unabhängig voneinander zu entwickeln. An Hand eines durch die Arbeitsgruppe Landwirtschaftliches Bauen am Institut für Landtechnik und Tierhaltung geplanten Pilotstalls kann gezeigt werden, wie hier zum Beispiel durch einen auf nur halber Länge gebauten Jungviehstall der Ausbau dieses Funktionsbereichs auf die gesamte Stalllänge für einen zweiten Bauabschnitt vorgehalten wird.
Der Gesamtinvestitionsbedarf liegt für die zweireihige Stallanlage mit 74 Kuhplätzen bei circa 739.000 € beziehungsweise circa 9.980 € pro Tierplatz. Die dreireihige Stallanlage mit 73 Kuhplätzen liegt bei circa 754.000 € beziehungsweise 10.300 € pro Tierplatz und die vierreihige Stallanlage mit 76 Kuhplätze bei 835.000 € bzw. 10.990 € pro Kuhplatz.
Jochen Simon | Dr. Jan Harms | Petra Moser | Ferdinand Oberhardt | Peter Stötzel