Checkliste Cross Compliance (CC-Checkliste)

Die Einhaltung der Cross Compliance - Anforderungen ist die Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Auch diese Anforderungen ändern sich immer wieder. Mit Hilfe der CC-Checkliste können Betriebe den aktuellen Stand der Anforderungen im Bereich Cross Compliance am eigenen Betrieb überprüfen.
Datenstand: März 2022 (Mehrfachantragstellung 2022)
Klare Vorteile:
- Übersichtliche Gliederung nach Betriebszweigen
- Klare Fragestellung
- Anonyme Bearbeitung
- Sicherheit über die aktuellen Anforderungen
- Vorbereitung auf eine Cross-Compliance-Kontrolle
Die CC-Checkliste gibt die Cross-Compliance-Anforderungen gemäß der VO (EU) 1306/2013 wieder. Weitere Anforderungen (z.B. Fachrecht, privatwirtschaftliche Qualitätssicherungssysteme, KuLaP) sind in der CC-Checkliste nicht abgebildet. Hier empfiehlt sich die Anwendung des GQS Hof-Checks (früher GQS-Bayern).
Hinweis
Die CC-Checkliste wird in der für Bayern gültigen Version von der LfL als Instrument zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe und der Verbundberatung in Bayern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Erstellung erfolgt in einer Länderkooperation unter Führung der LEL Schwäbisch-Gmünd. Für andere Bundesländer liegen zum Teil eigene (teilweise kostenpflichtige) Checklisten vor.
Die Erstellung erfolgt in einer Länderkooperation unter Führung der LEL Schwäbisch-Gmünd. Für andere Bundesländer liegen zum Teil eigene (teilweise kostenpflichtige) Checklisten vor.
Aufgrund der landesrechtlichen Kriterien und Auslegungen kann die uneingeschränkte Nutzung der hier vorliegenden CC-Checkliste nur für Bayern empfohlen werden.
Trotz sorgfältiger Recherche und Pflege kann keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte gegeben werden!
Trotz sorgfältiger Recherche und Pflege kann keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte gegeben werden!