Systemkontrolle "Bayerisches Bio-Siegel"
Seit der Genehmigung durch die EU-Kommission im August 2015 ist das Bayerische Bio-Siegel ein wichtiger Bestandteil der Landesprogramme "BioRegio Bayern" der bayerischen Staatsregierung zur Stärkung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft im Freistaat.
Bio-Siegel mit Herkunftsangabe
Das Bayerische Bio-Siegel ist ein als Wort-Bild-Marke und Gewährleistungsmarke geschütztes Zeichen, dessen Verwendung ausschließlich zertifizierten Zeichennutzern vorbehalten ist. Produkte, die das Siegel tragen, stehen für garantierte bayerische Herkunft, den hohen Produktions- und Qualitätskriterien der ökologischen Lebensmittelerzeugung und einer stufenübergreifenden Rückverfolgbarkeit.
Für weitere Informationen rund um das Bayerische Bio-Siegel gelangen Sie mit nachfolgendem Link direkt auf die offizielle Internetseite.
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Systemaufbau und Siegelvergabe
Träger des Zeichens ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Der Zeichenträger entscheidet über die Lizenzvergabe und hat das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte (IEM) mit der staatlichen Systemkontrolle beauftragt.
Um die Berechtigung zur Zeichennutzung zu erhalten, können Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft mit einem zugelassenen Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag abschließen. Als Lizenznehmer sind derzeit die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V. (LVÖ) und die Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH (LQB) vom Zeichenträger zugelassen.
Die Lizenznehmer prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zeichennutzung vorliegen (zum Beispiel Herkunft der Rohstoffe, Rezepturen) und verleihen auf Antrag Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft das Zeichennutzungsrecht. Jedes Unternehmen muss im Rahmen einer schriftlich dokumentierten Eigenprüfung garantieren können, dass die Programmbestimmungen des Bayerischen Bio-Siegels eingehalten werden. Des Weiteren werden neutrale und unabhängige Zertifizierungsstellen von den Lizenznehmern beauftragt, die Unternehmen bezüglich der Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen.
Um die Berechtigung zur Zeichennutzung zu erhalten, können Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft mit einem zugelassenen Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag abschließen. Als Lizenznehmer sind derzeit die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V. (LVÖ) und die Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH (LQB) vom Zeichenträger zugelassen.
Die Lizenznehmer prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zeichennutzung vorliegen (zum Beispiel Herkunft der Rohstoffe, Rezepturen) und verleihen auf Antrag Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft das Zeichennutzungsrecht. Jedes Unternehmen muss im Rahmen einer schriftlich dokumentierten Eigenprüfung garantieren können, dass die Programmbestimmungen des Bayerischen Bio-Siegels eingehalten werden. Des Weiteren werden neutrale und unabhängige Zertifizierungsstellen von den Lizenznehmern beauftragt, die Unternehmen bezüglich der Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen.
Aufgaben Systemkontrolle
Die staatliche Systemkontrolle gewährleistet – zusätzlich zur privatrechtlichen Kontrollsystematik der Lizenznehmer bzw. der vom Lizenznehmer beauftragten Zertifizierungsstelle – die Unabhängigkeit des Programms von wirtschaftlichen Einzelinteressen. Zu diesem Zweck überwacht das IEM als neutrale staatliche Behörde die verschiedenen Akteure (Lizenznehmer, Zertifizierungsstellen, Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft) und fungiert als unabhängige Anlaufstelle für Fragen und Hinweise.
Die wachsende Zahl der Teilnehmer macht zunehmend eine neue Ebene der Koordination der Kontrolle und der Erfassung erforderlich. Deshalb wurde die Systemkontrolle vom Zeichenträger mit der Konzeption einer kombinierten Datenbank für das Bayerische Bio-Siegel und weitere regionale Qualitätsprogramme, die ähnliche Strukturen aufweisen, beauftragt. Ziel ist es, mit optimal angelegten Schnittstellen den Kontrollablauf und die Systemtransparenz deutlich zu verbessern.
Weiterhin wurde die Systemkontrolle vom Zeichenträger beauftragt, die bestehenden Programmbestimmungen sowie deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den am Programm Beteiligten zu evaluieren. Ziel dieser Evaluation ist es, entsprechenden Änderungsbedarf und Nachschärfungen abzuleiten und diese Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen.