Was ist BIO eigentlich?
Die Begriffe "Öko" und "Bio" sind EU-rechtlich geschützt. Sowohl die Erzeugung als auch die Verarbeitung von Öko-Lebensmitteln sind durch die EG-Öko-Verordnung genau geregelt. Landwirte, Verarbeiter, Futtermittelhersteller, Importeure oder Handelsbetriebe müssen die Vorschriften dieser Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen. Diese werden in Deutschland von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen durchgeführt.
Codenummern und/oder Namen der Kontrollstellen
Jede Kontrollstelle hat eine bundesweit gültige Kontrollstellennummer, die bei allen Öko-Lebensmitteln auf der Verpackung stehen muss.
Diese Codenummer setzt sich wie folgt zusammen:
- Länderhinweis (DE=Deutschland),
- Bezug auf die ökologische Produktion (in Deutschland ist dies die Bezeichnung „ÖKO“),
- bundeseinheitliche Kontrollstellennummer (in Deutschland ist dies eine dreistellige Nummer)
Auch andere Länder innerhalb der EU vergeben Codenummern für die in ihrem Land tätigen Kontrollstellen. Beispiel für:
- deutsche Produkte: DE-ÖKO-001
- französische Produkte: FR-BIO-01
Wenn nicht alle Zutaten bei einem verarbeiteten Produkt aus ökologischem Landbau stammen, weil sie nicht oder nicht in ausreichender Menge in Öko-Qualität verfügbar sind, dürfen sie in bestimmten Mengen auch konventionellen Ursprungs sein:
Wenn mindestens 95 % der Zutaten aus ökologischem Anbau stammen, darf der Hersteller mit den Begriffen "Bio" oder "Öko" in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung werben.
Stammen dagegen weniger als 95 % der Zutaten aus ökologischem Anbau, darf der Hersteller mit den Begriffen "Bio" oder "Öko" im Verzeichnis der Zutaten ein Hinweis (z.B. *) erfolgen. Gleichzeitig muss im Verzeichnis der Zutaten der Gesamtanteil der ökologischen Zutaten an den Zutaten landwirtschafltichen Ursprungs angegeben werden.
Für Erzeugnisse der Jagd bzw. der Fischerei können im Verzeichnis der Zutaten und im selben Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung die Begriffe "Öko" oder "Bio" verwendet werden, wenn alle anderen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch sind.
Gütesiegel und Öko-Labels
Neben der Codenummer bzw. dem Namen der jeweiligen Kontrollstelle geben auch zahlreiche Zeichen einen Hinweis auf die ökologische Herkunft der Produkte.
Gemeinschaftszeichen der EU
Für die Kennzeichnung von Erzeugnissen, die sowohl alle Anforderungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen als auch bei allen Erzeugungs- und Aufbereitungsvorgängen dem Kontrollverfahren innerhalb der Gemeinschaft unterlagen, hat die Kommission ein eigenes Gemeinschaftsemblem geschaffen.
Bei vorverpackten Lebensmitteln muss das Gemeinschaftslogo auf der Verpackung erscheinen. Im selben Sichtfeld wie das Logo muss auch der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, erscheinen.
- "EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU erzeugt wurden
- "Nicht-EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern erzeugt wurden
- "EU/Nicht-EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der Europäischen Gemeinschaft und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden
Sind mindestens 98 % aller landwirtschaftlichen Ausgangstoffe, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, in ein und dem selben Land erzeugt worden, so kann die genannte Angabe "EU" oder "Nicht-EU" durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden.
Bei der Angabe "EU" oder "Nicht-EU" müssen mindestens 98 % der Ausgangsstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs aus EU- bzw. Nicht-EU-Landwirtschaft stammen.
Weiterhin gibt es das staatliche Bio-Siegel in Deutschland, regionale Gütezeichen (z.B. Öko-Qualität garantiert Bayern), Zeichen in- und ausländischer Anbauverbände und Öko-Handelsmarken.
Staatliches Bio-Siegel
Das Siegel ist ein bundeseinheitliches Zeichen für ökologisch erzeugte Produkte, die nach den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung hergestellt werden.
Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Öko-Ware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.
Produktanmeldung Bio-Siegel
Bayerisches Bio-Siegel
Das Bayerische Bio-Siegel setzt nicht nur höhere Standards als die EG-Öko-Verordnung, es kennzeichnet diese hochwertigen Produkte aus ökologischem Anbau auch mit einer nachvollziehbaren Herkunft. Die bayerischen Öko-Produkte genießen beim Verbraucher eine hohe Wertschätzung. Ziel ist es, mit dem Bayerischen Bio-Siegel der verstärkten Nachfrage mit Öko-Produkten aus der eigenen Region mit höheren Standards zu entsprechen und damit die Chancen für die bayerischen Öko-Bauern zu verbessern. Die Systemkontrolle wird vom Fachbereich Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft am Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte vorgenommen. Die Kontrollen auf der Ebene der Erzeuger, der Verarbeiter und des Handels werden von den in Bayern zugelassenen und beliehenen Kontrollstellen durchgeführt.
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Die Forschung und Entwicklung zum ökologischen Landbau wird an der LfL seit ihrer Gründung im Jahr 2003 als Querschnittsaufgabe (Arbeitsschwerpunkt) organisiert. An den 9 Instituten der LfL werden Forschungsprojekte zum ökologischen Landbau in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Praxisbetrieben und der Ökolandbau-Beratung in Bayern bearbeitet.
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