Was ist "Bio" eigentlich?
Die Begriffe "Öko" und "Bio" sind EU-rechtlich geschützt. Sowohl die Erzeugung als auch die Verarbeitung von Öko-Lebensmitteln sind durch die EU-Öko-Verordnung genau geregelt. Landwirte, Verarbeiter, Futtermittelhersteller, Importeure oder Handelsbetriebe müssen die Vorschriften dieser Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen. Diese werden in Deutschland von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen durchgeführt.
Codenummern der Kontrollstellen
Jede Kontrollstelle hat eine Kontrollstellennummer (Codenummer), die bei allen Öko-Lebensmitteln auf der Verpackung stehen muss. Diese Codenummer setzt sich wie folgt zusammen:
- Länderhinweis (DE=Deutschland),
- Bezug auf die ökologische Produktion (in Deutschland ist dies die Bezeichnung „ÖKO“),
- Kontrollstellennummer (in Deutschland ist diese Nummer dreistellig)
Auch andere Länder innerhalb der EU vergeben Codenummern für die in ihrem Land tätigen Kontrollstellen. Beispiele:
- deutsche Produkte: DE-ÖKO-001
- französische Produkte: FR-BIO-01
Wenn mindestens 95 % der Zutaten aus ökologischem Anbau stammen, darf der Hersteller mit den Begriffen "Bio" oder "Öko" in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des Produktes werben. Konventionelle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs dürfen in geringen Mengen nur dann eingesetzt werden, wenn sie im Anhang V der VO (EU) 2021/1165 aufgeführt sind oder der Einsatz von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vorab genehmigt wurde.
Stammen dagegen weniger als 95 % der Zutaten aus ökologischem Anbau, darf unter bestimmten Bedingungen mit den Begriffen "Bio" oder "Öko" im Verzeichnis der Zutaten ein Hinweis (z.B. *) erfolgen. Gleichzeitig muss der Gesamtanteil der ökologischen Zutaten an den Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs angegeben werden.
Für Erzeugnisse der Jagd bzw. der Fischerei können im Verzeichnis der Zutaten und im selben Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung die Begriffe "Öko" oder "Bio" verwendet werden, wenn alle anderen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch sind.
Gütesiegel und Öko-Labels
Neben der Codenummer bzw. dem Namen der jeweiligen Kontrollstelle geben auch zahlreiche Zeichen einen Hinweis auf die ökologische Herkunft der Produkte.
EU-Bio-Logo
Für die Kennzeichnung von Erzeugnissen, die sowohl alle Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen als auch bei allen Erzeugungs- und Aufbereitungsvorgängen dem Öko-Kontrollverfahren unterlagen, hat die Kommission ein eigenes EU-Bio-Logo geschaffen.
Bei vorverpackten Lebensmitteln muss das EU-Bio-Logo auf der Verpackung erscheinen. Die Codenummer der Kontrollstelle muss mit dem EU-Bio-Logo in einem Sichtfeld erscheinen, unmittelbar darunter muss die Herkunftsangabe zu den landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, erscheinen.
- "EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU erzeugt wurden
- "Nicht-EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern erzeugt wurden
- "EU/Nicht-EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der EU und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden
Sind mindestens 95 % aller landwirtschaftlichen Ausgangstoffe, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, in ein und demselben Land erzeugt worden, so kann die genannte Angabe "EU" oder "Nicht-EU" durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden.
Weiterhin gibt es das staatliche Bio-Siegel in Deutschland, regionale Gütezeichen (z.B. Bayerisches Bio-Siegel), Zeichen in- und ausländischer Anbauverbände und Öko-Handelsmarken.
Staatliches Bio-Siegel
Das Siegel ist ein bundeseinheitliches Zeichen für ökologisch erzeugte Produkte, die nach den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung hergestellt werden.
Hersteller, die die Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Öko-Ware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.
Produktanmeldung Bio-Siegel
Bayerisches Bio-Siegel
Das Bayerische Bio-Siegel setzt nicht nur höhere Standards als die EU-Öko-Verordnung, es kennzeichnet diese hochwertigen Produkte aus ökologischem Anbau auch mit einer nachvollziehbaren Herkunft. Die bayerischen Öko-Produkte genießen beim Verbraucher eine hohe Wertschätzung. Ziel ist es, mit dem Bayerischen Bio-Siegel der verstärkten Nachfrage mit Öko-Produkten aus der eigenen Region mit höheren Standards zu entsprechen und damit die Chancen für die bayerischen Öko-Bauern und Verarbeitern zu verbessern. Die Systemkontrolle wird vom Fachbereich Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft am Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte vorgenommen. Die Kontrollen auf der Ebene der Erzeuger, der Verarbeiter und des Handels werden von den in Bayern zugelassenen Kontrollstellen durchgeführt.
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Die Forschung und Entwicklung zum ökologischen Landbau ist an der LfL bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2003 als Querschnittsaufgabe im LfL-Thema Ökologischer Landbau organisiert. Alle neun LfL-Institute wirken hier mit.
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