Freiwillige Normen für frisches Obst und Gemüse
Neben den gesetzlichen Anforderungen sind internationale Normungssysteme für Obst, Gemüse und Speisekartoffeln Grundlage eines weltweit erfolgreichen Handels und gewinnen deshalb in zunehmend globalisierten Märkten an Bedeutung.
Sie haben keine Rechtsverbindlichkeit. Dennoch stellen sie oft die Grundlage für Handelsbeziehungen dar.
UNECE-Normen für Obst und Gemüse
Die UNECE-Normen basieren auf Vereinbarungen zur Qualität und Kennzeichnung von Obst und Gemüse. Für Produkte, die in der EU der Verordnung (EU) Nr. 543/2011 unterliegen, können durch die Anwendung der UNECE-Norm auch die Anforderungen der Allgemeinen Vermarktungsnorm (AVN) erfüllt werden (--> Link). In diesem Fall müssen alle Kriterien der jeweiligen UNECE-Norm erfüllt werden.
UNECE Normen der UN für Obst, Gemüse und Speisekartoffeln
Berliner Vereinbarungen für Kartoffeln
Für den Handel von Speisekartoffeln werden in Deutschland, seit der Abschaffung der Handelsklassenverordnung für Speisekartoffeln, häufig die Kriterien der „Berliner Vereinbarungen“ herangezogen.
Berliner Vereinbarungen der Kartoffelwirtschaft
Weitere Qualitätssicherungssysteme
Industrienormen
Für die Verarbeitung von Obst und Gemüse wurden spezielle Anforderungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern definiert. Die Zusammenstellung bestehender Industrienormen befindet sich derzeit in Arbeit.
Sortieranleitung für Einlegegurken
Sortieranleitung für Spargel
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Vermarktungsnormen sichern eine hohe Produktqualität, geben Sicherheit für Erzeuger und Händler und erleichtern den Marktzugang. Zudem schützen sie Verbraucher vor Täuschung.
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Die amtliche Qualitätskontrolle überwacht die Einhaltung der EU-Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse. Diese sind für alle Marktbeteiligten verpflichtend einzuhalten.
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