Spirituosen mit geografischer Angabe
Mit geografischen Angaben werden Spirituosenerzeugnisse gegen die missbräuchliche Nutzung oder Nachahmung der eingetragenen Bezeichnung geschützt und garantieren Verbrauchern die Authentizität des Produkts. Alle Erzeuger in dem betreffenden geografischen Gebiet dürfen die Bezeichnung kollektiv nutzen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Übersicht über die in Bayern hergestellten Spirituosen mit geschützter Herkunftsbezeichnung finden Sie unten und in unserer Broschüre "Bayerische Originale" ab Seite 72. Dort wird auch dargestellt, welche Voraussetzungen die Produkte erfüllen müssen, damit sie den Schutz erhalten.
Anmeldeformular
Kontrolle von Spirituosen mit geografischer Angabe
Der Name der Spirituosen mit geografischer Angabe darf nur dann verwendet und ausgelobt werden, wenn:
das Produkt die Anforderungen der Produktspezifikation erfüllt und sich der Hersteller des Produkts dem Kontrollsystem unterstellt. Die Verwendung des Unionszeichens g.g.A. ist freiwillig.
Durchführung von Kontrollen
Die Kontrollparameter der jeweiligen Spirituosen sind auf nationaler Ebene in einer Produktspezifikation (alte Bezeichnung: technische Unterlage) und zukünftig bei der Europäischen Union als "Einziges Dokument" hinterlegt. Diese Dokumente sind über die eAmbrosia Datenbank der EU abzurufen:
Ansprechpartner für die Kontrollen
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1337
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Geoschutz@LfL.bayern.de
Kennzeichnung von Spirituosen mit geografischer Angabe
- Wird eine Spirituose unter einer geschützten Bezeichnung vermarktet, muss diese die jeweiligen Anforderungen der Produktspezifikation erfüllen
- Derzeit kann bei der Kennzeichnung fakultativ das Unionszeichen für geschützte geografische Angaben verwendet werden. Wird es verwendet, muss der eingetragene Name und das Unionszeichen im selben Sichtfeld erscheinen, ansonsten gelten die allgemeinen Regeln zur Darstellung des Unionszeichens
- Bei der Kennzeichnung kann die Textangabe "geografische Angabe" erscheinen (eine Abkürzung für "geografische Angabe" ist in Verordnung (EU) 2024/1442 nicht vorgesehen)
- Sogenannte Anspielungen auf geschützte Bezeichnungen (z.B. Fränkische Zwetschgen als Anspielung auf "Fränkisches Zwetschgenwasser") dürfen nur zur geschützten Bezeichnung verwendet werden
- Bei Nennung von Orten innerhalb eines geschützten Gebietes müssen die Rohstoffe aus dem genannten Ort stammen und die Spirituosen den Alkoholgehalt der eingetragenen Spirituosen aufweisen
- Die geschützten Bezeichnungen können ggf. um Qualitäts- und Altersangaben ergänzt werden
- ggf. gelten spezifische Kennzeichnungsvorgaben aus der Produktspezifikation
- Bei Verpackungen oder Behältnissen, deren größte Oberfläche weniger als 10 cm2 beträgt, bleibt die Angabe des Erzeugers/Wirtschaftsbeteiligten freiwillig (Verweis auf Art. 16 Abs. 2 VO (EU) Nr. 1169/2011)
- Erzeugnisse, die vor dem 14.05.2026 gekennzeichnet wurden, können bis zur Erschöpfung der Bestände in Verkehr gebracht werden ohne den Namen des Erzeugers oder Wirtschaftsbeteiligten im selben Sichtfeld wie die geografische Angabe
Derzeit als geografische Angabe geschützte Spirituosen
Name ist EU-weit geschützt (geografisches Gebiet liegt in Bayern bzw. ist Bayern):
- Bayerischer Bärwurz
- Bayerischer Blutwurz
- Bayerischer Gebirgsenzian
- Bayerischer Kräuterlikör
- Benediktbeurer Klosterlikör (Gde. Benediktbeuern)
- Chiemseer Klosterlikör (Abtei Frauenwörth / Lkr. Rosenheim)
- Ettaler Klosterlikör (Gde. Ettal)
- Fränkischer Obstler (Regierungsbezirke Ober-, mittel- und Unterfranken)
- Fränkisches Kirschwasser (Regierungsbezirke Ober-, mittel- und Unterfranken)
- Fränkisches Zwetschgenwasser (Regierungsbezirke Ober-, mittel- und Unterfranken)
- Münchener Kümmel (LH München, Lkr. München, Freising, Erding, Ebersberg)
Name ist EU-weit geschützt (geografisches Gebiet Deutschland)
- Bärwurz
- Blutwurz
- Deutscher Weinbrand
- Hüttentee
- Korn, Kornbrand
- Ostpreußischer Bärenfang
Akteure der Brennerszene
Rechtsgrundlagen
über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
Bekanntmachung zu Kennzeichnungsvorschriften bei Spirituosen