Spirituosen mit geografischer Angabe (g.A.)

Mit geografischen Angaben werden Spirituosenerzeugnisse gegen die missbräuchliche Nutzung oder Nachahmung der eingetragenen Bezeichnung geschützt und garantieren Verbrauchern die Authentizität des Produkts. Alle Erzeuger in dem betreffenden geografischen Gebiet dürfen die Bezeichnung kollektiv nutzen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Übersicht über die in Bayern hergestellten Spirituosen mit geschützter Herkunftsbezeichnung finden Sie in unserer Broschüre "Bayerische Originale" ab Seite 72. Dort wird auch dargestellt, welche Voraussetzungen die Produkte erfüllen müssen, damit sie den Schutz erhalten.
Anmeldeformular
Kontrolle von Spirituosen mit geografischer Angabe (g.A.)
Der Name der Spirituosen mit geografischer Angabe darf nur dann verwendet und ausgelobt werden, wenn:
das Produkt die Anforderungen der Produktspezifikation erfüllt und sich der Hersteller des Produkts dem Kontrollsystem unterstellt.
Durchführung von Kontrollen

Die Kontrollparameter der jeweiligen Spirituosen sind in einer sog. Technischen Unterlage (zukünftig Produktspezifikation) bei der Europäischen Union hinterlegt. Diese Dokumente sind über die eAmbrosia Datenbank der EU abzurufen:
Kennzeichnung von Spirituosen mit geografischer Angabe (g.A.)

Das EU-Zeichen muss dabei zusammen mit dem eingetragenen Namen – und in direktem Zusammenhang mit diesem – abgebildet werden (siehe beispielhafte Grafik).
Damit wird deutlich, dass sich die entsprechenden Verfahren für Spirituosen am Vorbild der Verfahrensvorschriften für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel orientieren und diese langfristig für geografische Angaben in allen betroffenen Sektoren angeglichen werden.
Ansprechpartner für die Kontrollen
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1337
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Geoschutz@LfL.bayern.de
Derzeit als geografische Angabe geschützte Spirituosen
Name ist bereits EU-weit geschützt (geografisches Gebiet liegt in Bayern bzw. ist Bayern):
- Bayerischer Bärwurz
- Bayerischer Blutwurz
- Bayerischer Gebirgsenzian
- Bayerischer Kräuterlikör
- Benediktbeurer Klosterlikör
- Chiemseer Klosterlikör
- Ettaler Klosterlikör
- Fränkischer Obstler
- Fränkisches Kirschwasser
- Fränkisches Zwetschgenwasser
- Münchener Kümmel
Name ist bereits EU-weit geschützt (geografisches Gebiet Deutschland)
- Bärwurz
- Blutwurz
- Deutscher Weinbrand
- Hüttentee
- Korn, Kornbrand
- Ostpreußischer Bärenfang
Akteure der Brennerszene
Rechtsgrundlagen
Leitlinien für die Umsetzung bestimmter Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/200
Bekanntmachung zu Kennzeichnungsvorschriften bei Spirituosen