Spirituosen mit geografischer Angabe (g.A.)
Mit geografischen Angaben werden Spirituosenerzeugnisse gegen die missbräuchliche Nutzung oder Nachahmung der eingetragenen Bezeichnung geschützt und garantieren Verbrauchern die Authentizität des Produkts. Alle Erzeuger in dem betreffenden geografischen Gebiet dürfen die Bezeichnung kollektiv nutzen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Übersicht über die in Bayern hergestellten Spirituosen mit geschützter Herkunftsbezeichnung finden Sie unten und in unserer Broschüre "Bayerische Originale" ab Seite 72. Dort wird auch dargestellt, welche Voraussetzungen die Produkte erfüllen müssen, damit sie den Schutz erhalten.
Anmeldeformular
Kontrolle von Spirituosen mit geografischer Angabe (g.A.)
Der Name der Spirituosen mit geografischer Angabe darf nur dann verwendet und ausgelobt werden, wenn:
das Produkt die Anforderungen der Produktspezifikation erfüllt und sich der Hersteller des Produkts dem Kontrollsystem unterstellt. Die Verwendung des Unionszeichens g.g.A. ist freiwillig.
Durchführung von Kontrollen
Die Kontrollparameter der jeweiligen Spirituosen sind auf nationaler Ebene in einer Produktspezifikation (alte Bezeichnung: technische Unterlage) und zukünftig bei der Europäischen Union als "Einziges Dokument" hinterlegt. Diese Dokumente sind über die eAmbrosia Datenbank der EU abzurufen:
Ansprechpartner für die Kontrollen
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1337
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Geoschutz@LfL.bayern.de
Kennzeichnung von Spirituosen mit geografischer Angabe (g.A.)
- Wird eine Spirituose unter einer geschützten Bezeichnung vermarktet, muss diese die jeweiligen Anforderungen der Produktspezifikation erfüllen.
- Sogenannte Anspielungen auf geschützte Bezeichnungen (z.B. Fränkische Zwetschge als Anspielung auf "Fränkisches Zwetschgenwasser“) dürfen nur zusätzlich zur geschützten Bezeichnung verwendet werden.
- Bei Nennung von Orten innerhalb eines geografisch geschützten Gebiets müssen die Rohstoffe aus dem genannten Ort stammen und die Spirituose den Alkoholgehalt der eingetragenen Spirituosen aufweisen.
- Die geschützten Bezeichnungen können ggf. um Qualitäts- und Altersangaben ergänzt werden.
- ggf. gelten spezifische Kennzeichnungsvorgaben aus der Produktspezifikation
- Die geschützte Bezeichnung kann fakultativ in direktem Sichtfeld mit dem Unionszeichen g.g.A. ergänzt werden, ansonsten gelten die allgemeinen Regeln zur Darstellung des Unionszeichens.
Derzeit als geografische Angabe geschützte Spirituosen
Name ist EU-weit geschützt (geografisches Gebiet liegt in Bayern bzw. ist Bayern):
- Bayerischer Bärwurz
- Bayerischer Blutwurz
- Bayerischer Gebirgsenzian
- Bayerischer Kräuterlikör
- Benediktbeurer Klosterlikör (Gde. Benediktbeuern)
- Chiemseer Klosterlikör (Abtei Frauenwörth / Lkr. Rosenheim)
- Ettaler Klosterlikör (Gde. Ettal)
- Fränkischer Obstler (Regierungsbezirke Ober-, mittel- und Unterfranken)
- Fränkisches Kirschwasser (Regierungsbezirke Ober-, mittel- und Unterfranken)
- Fränkisches Zwetschgenwasser (Regierungsbezirke Ober-, mittel- und Unterfranken)
- Münchener Kümmel (LH München, Lkr. München, Freising, Erding, Ebersberg)
Name ist EU-weit geschützt (geografisches Gebiet Deutschland)
- Bärwurz
- Blutwurz
- Deutscher Weinbrand
- Hüttentee
- Korn, Kornbrand
- Ostpreußischer Bärenfang
Akteure der Brennerszene
Rechtsgrundlagen
über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
Bekanntmachung zu Kennzeichnungsvorschriften bei Spirituosen