Fachinformation zur Herstellung von "Obazda/Obatzter" g.g.A. in der Gastronomie
Der Name "Obazda"/"Obatzter" ist als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143 geschützt.
Der Name darf nur dann verwendet werden, wenn das Produkt die Anforderungen der Produktspezifikation erfüllt und sich der Hersteller des Produkts dem Kontrollsystem unterstellt.
Die Produktspezifikation für "Obazda"/"Obatzter" g.g.A. enthält unter anderem Vorgaben zur Herstellung in Bayern, zur Zusammensetzung sowie zu den Zutaten und kann im Internet kostenlos abgerufen werden:
Im DPMA-Register veröffentlichte Spezifikation (Fassung vom 24.10.2014)
Herstellung nach Spezifikation (Rahmenrezeptur)
Die Produktspezifikation gilt als Rahmenrezeptur und lässt Spielraum für eigene Rezepte. Wichtig ist, dass nur die vorgegebenen Muss-Zutaten und ergänzend ggf. die Kann-Zutaten verwendet werden, um den typischen Geschmack der Spezialität "Obazda"/"Obatzter" zu gewährleisten. Für einige Zutaten ist ein Mindestanteil festgelegt: So müssen im Endprodukt müssen mindestens 40 Prozent Camembert/Brie enthalten sein und insgesamt mindestens 50 Prozent Käse, also Camembert/Brie und weitere Käse (Romadur, Limburger, Frischkäse) zusammen. Zwiebeln und Bier dürfen insgesamt nur maximal 15 Prozent im Endprodukt ausmachen.
"Obazda"/"Obatzter" hat eine hellorange Farbe und erkennbare Stücke von Käse, riecht würzig-aromatisch und schmeckt leicht pikant. Der Käse muss bis zur gewünschten Stückigkeit zerkleinert werden und wird anschließend mit den übrigen Zutaten zu einer gleichmäßigen und streichfähigen Masse vermischt.
Wichtiger Hinweis:
Die gesamte Herstellung von "Obazda"/"Obatzter" g.g.A. muss in Bayern erfolgen. (Die Zutaten müssen nicht aus Bayern stammen.)
Auslobung in der Speisekarte
Anmeldung zur Kontrolle
Die Anmeldung zur Kontrolle erfolgt durch Abschluss eines Kontrollvertrages mit einer zugelassenen Kontrollstelle.
Dies kann jeder Betrieb direkt mit einer von ihm ausgewählten Kontrollstelle vereinbaren. Die Einhaltung der Rahmenrezeptur wird vor Ort einmal jährlich überprüft.
Daneben besteht die Möglichkeit, sich dem vereinfachten Kontrollsystem über einen Bündeler anzuschließen, der stellvertretend für seinen Teilnehmerkreis den Vertrag abschließt und die Kontrolle organisiert. Derzeit (Juni 2024) steht hierfür der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e. V. für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zur Verfügung. Die Einhaltung der Rahmenrezeptur wird bei dieser Lösung stichprobenartig bei den Teilnehmern anhand einer Einteilung in Größenklassen vor Ort überprüft. Hierfür werden insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen benötigt: Adressdaten/ Ansprechpartner, Selbsteinschätzung der Herstellmenge (kg pro Jahr).
Ihr Ansprechpartner bei Fragen
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1337
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Geoschutz@LfL.bayern.de