Kontrolle bei Heumilch g.t.S.

EU-Logo g.t.S.

Der Name "Heumilch/Haymilk/Latte fieno/Lait de foin/Leche de heno/Seneno mleko" als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143 europaweit geschützt und in das von der Europäischen Kommission geführte Verzeichnis eingetragen. "Heumilch" g.t.S. ist Kuhmilch, die unter Einhaltung von traditionellen Produktions­bedingungen erzeugt wird und sich durch ein Verwendungsverbot von Gärfuttermitteln und von genetisch veränderten Futtermitteln auszeichnet. Daneben sind als separate Bezeichnungen Ziegen-Heumilch g.t.S. und Schaf-Heumilch g.t.S. geschützt.

Die Vorgaben der Spezifikation "Heumilch g.t.S." umfassen die Erzeugung unverarbeiteter Rohmilch beim Milcherzeuger. Die Milch darf nur dann unter der Bezeichnung "Heumilch" g.t.S. vermarktet werden, wenn

  • die Anforderungen der Produktspezifikation erfüllt werden und
  • sich der Erzeuger/Hersteller dem Kontrollsystem unterstellt.

Produktspezifikation

Die Produktspezifikation beschreibt die garantiert traditionelle Spezialität "Heumilch", deren besondere Merkmale und enthält Vorgaben zur Erzeugung. Sie ist zugleich Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen.

Anmeldung zum Kontrollsystem

Um die Einhaltung der Spezifikation "Heumilch g.t.S." überprüfen zu lassen, müssen sich alle kontrollpflichtigen Betriebe zum Kontrollsystem anmelden. Hierfür ist ein Kontrollvertrag mit einer in Bayern für die Kontrolle von g.t.S. zugelassenen Kontrollstelle abzuschließen. Dabei steht es jedem Betrieb frei, entweder direkt mit einer in Bayern zugelassenen Kontrollstelle einen Kontrollvertrag abzuschließen (einstufige Kontrolle) oder sich im Rahmen eines zweistufigen Kontrollsystems über einen Bündeler (zum Beispiel Molkerei) der Kontrolle anzuschließen.

Kontrollstellenverzeichnis für Bayern

Erstkontrolle Heumilch
Alle Heumilcherzeuger werden im Rahmen einer Erstkontrolle mithilfe des Informationsbogens der LfL erfasst. Nähere Informationen können bei der LfL, den Kontrollstellen und gegebenenfalls Bündelern (zum Beispiel Molkerei) eingeholt werden.