Kontrolle bei Heumilch g.t.S.

Seit 04. März 2016 ist der Name „Heumilch/Haymilk/Latte fieno/Lait de foin/Leche de heno“ als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 europaweit geschützt und in das von der Europäischen Kommission geführte Verzeichnis eingetragen. „Heumilch“ g.t.S. ist Kuhmilch, die unter Einhaltung von traditionellen Produktionsbedingungen erzeugt wird und sich durch ein Verwendungsverbot von Gärfuttermitteln und von genetisch veränderten Futtermitteln auszeichnet.
Die Vorgaben der Spezifikation „Heumilch g.t.S.“ umfassen die Erzeugung unverarbeiteter Rohmilch beim Milcherzeuger. Die Milch darf nur dann unter der Bezeichnung „Heumilch“ g.t.S. vermarktet werden, wenn
- die Anforderungen der Produktspezifikation erfüllt werden und
- sich der Erzeuger / Hersteller dem Kontrollsystem unterstellt.
Produktspezifikation
Die Produktspezifikation beschreibt die garantiert traditionelle Spezialität „Heumilch“, deren besondere Merkmale und enthält Vorgaben zur Erzeugung. Sie ist zugleich Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen.
Anmeldung zum Kontrollsystem
Erstkontrolle Heumilch
Alle Heumilcherzeuger werden im Rahmen einer Erstkontrolle mithilfe des Informationsbogens der LfL erfasst. Nähere Informationen können bei der LfL, den Kontrollstellen und gegebenenfalls Bündelern (z.B. Molkerei) eingeholt werden.