Handelskontrollen Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel
In Bayern werden diese drei Aufgaben von der Arbeitsgruppe Handelskontrollen Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel (IQE 4a) bearbeitet. Damit erfolgen die Kontrollen des landwirtschaftlichen Fachrechts im Handel "aus einer Hand". In anderen Bundesländern sind diese Aufgaben allerdings unterschiedlich aufgeteilt. Gemäß der föderalen Grundordnung der Bundesrepublik sind die Länder für die Umsetzung des Fachrechts zuständig.
Handelskontrollen Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Kontakt
Koordination: Maren Langenhorst
Tel.: 08161 8640-1333
E-Mail: Verkehrskontrolle@LfL.bayern.de
In Bayern umfassen die Handelskontrollen folgende drei Aufgaben:
- Handelskontrolle Saatgut
- Handelskontrolle Düngemittel
- Handelskontrolle Pflanzenschutzmittel
Die Handelskontrolle Saatgut sichert eine hohe Saatgutqualität im Handel
Die Aufgabe der Saatgutverkehrskontrolle besteht in der Überwachung des Saatguthandels bei allen Anbietern. Kontrolliert werden alle Pflanzenarten, die im „Artenverzeichnis“ aufgeführt sind. Ziel ist es, die Marktversorgung mit qualitativ hochwertigem Saatgut sicherzustellen und so den Verbraucher vor minderwertiger Qualität zu schützen. Mehr
Die Handelskontrolle Düngemittel schützt die Gesundheit von Mensch und Tier, sowie den Naturhaushalt
Die Handelskontrolle Düngemittel überwacht die Einhaltung der geltenden Vorschriften beim Handel mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Die verschiedenen Vorschriften dienen dem Umwelt- und Anwenderschutz und verfolgen damit hochgesteckte Ziele. Mehr
Die Handelskontrolle Pflanzenschutzmittel ist die Vorraussetzung für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle überwacht die Einhaltung der geltenden Vorschriften beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM). Dabei ist jedes Bundesland für die Umsetzung in seinem Landesgebiet zuständig. Die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene erfolgt in der Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) und wird über Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert. Mehr