EEG-Förderung von August 2025 bis Januar 2026
Was dürfen Solar-Dachanlagen aktuell maximal kosten?

Solaranlage auf landwirtschaftlicher Halle im Außenbereich, vorne mit Taschenrechner, KI-generiertes Bild

KI-generiertes Bild, erstellt mit Bayern-KI, basierend auf Azure OpenAI Services von Microsoft, Datum: 19.08.2025

Wie viel eine Dachanlage – schlüsselfertig installiert – unter den aktuellen EEG-Vergütungsbedingungen kosten darf, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab, dem Standort-Stromertrag und der gewünschten Rendite. Diese belaufen sich bei üblichen Standorterträgen für Kleinanlagen bis 10 Kilowatt peak auf ca. 786 bis 1.156 Euro je Kilowatt peak (ohne Umsatzsteuer, bei Volleinspeisung, ohne Strom-Direktvermarktung und ohne Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen gemäß §51 EEG).

Höchstens tragbare Anschaffungskosten für Neuanlagen nach Anlagengröße

Abbildung 1 zeigt die spezifischen Anschaffungskosten für einen "guten“ Standort mit 1.100 kWh/kWp und "schlechten“ Standort mit 900 kWh/kWp. Zusätzlich wird eine Mindestrendite von 6 Prozent sowie eine höhere Rendite in Höhe von 10 Prozent angenommen. Weitere Annahmen zur Berechnung werden in der PDF beschrieben.
Das Infoblatt enthält genauere Informationen zu den spezifischen Anschaffungskosten und zur Berechnungsmethodik:

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben und Berechnungen inklusive der Änderung durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (kurz Solarpaket I), BGBl. 2024 I Nr. 151 sind. Die entsprechende beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission wurde noch nicht erteilt.

Abbildung: Was dürfen Dachanlagen mit Volleinspeisung bis 100 kWp im Zeitraum August 2025 bis Januar 2026 kosten?

Abbildung 1: Höchstens tragbare Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Dachanlage mit Volleinspeisung im Zeitraum Februar 2025 bis Juli 2025, ohne Direktvermarktung

Im Detail: Spezifische Anschaffungskosten für Solar-Dachanlagen bei Volleinspeisung und ohne Direktvermarktung

Genügt bei Volleinspeisung eine Rendite von 6 %, dürfen Kleinanlagen bis 10 Kilowatt peak (kurz: kWp) an schlechteren Standorten ohne Umsatzsteuer rund 929 EUR je kWp kosten. An sehr guten Standorten können unter gleichen Bedingungen rund 1.156 EUR je kWp investiert werden.
Soll eine dem Investitionsrisiko eher angemessene Gesamtkapitalrendite erzielt werden, sind ca. 10 Prozent anzusetzen. Die tragbaren Anschaffungskosten einer kleinen Dachanlage liegen dann an schlechteren Standorten in einer Größenordnung von ca. 786 EUR je kWp. An sehr guten Standorten könnten ca. 978 EUR je kWp investiert werden.
Die Berechnungen sind ohne Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen gemäß §51 EEG. Diese Verringerung können zu relevanten Erlösausfällen führen. Die maximal „tragbaren“ Anschaffungskosten werden für Anlagen ohne Direktvermarktung ausgewiesen. Diese zugrundeliegende, feste Einspeisevergütung ist zwar um 0,4 Cent je Kilowattstunde niedriger als im Marktprämienmodell (=Direktvermarktung), jedoch spart sich der Anlagenbetreiber auch die Kosten für den Direktvermarkter, die insbesondere bei kleinen Anlagen deutlich mehr als 0,4 Cent betragen können.
Ab einer installierten Leistung von mehr als 10 kWp vermindert sich grundsätzlich mit zunehmender Anlagenleistung die spezifische Vergütung. Die Anschaffungskosten müssen demnach mit zunehmender Anlagenleistung bei einem gleichbleibenden Renditeanspruch sinken. Durch das „Solarpaket I“ wurde im Mai 2024 der anzulegende Wert ab 40 kWp um 1,5 Cent erhöht. Daher sind bei einer 100 kWp-Anlage etwas höhere Anschaffungskosten tragbar als bei einer 40 kWp-Anlage. Das Solarpaket I wird aktuell von der EU-Kommission beihilferechtlich geprüft und wurde noch nicht freigegeben.

Aktuell gültige Rechtslage, Rechtsberatung und Beratungsanfragen

Die Informationen dieser Website basieren im Wesentlichen auf dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie weiterer Gesetze und Verordnungen. Bezüglich der aktuellen Rechtslage verweisen wir auf einschlägige Internetangebote:

Die Informationen dieser Website sind unverbindlich, verstehen sich als Service und werden nach dem derzeitigen Stand des Wissens zusammengestellt. Ihre Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit werden ausdrücklich nicht zugesichert, und auch Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit wird nicht erhoben.

Bitte beachten Sie auch, dass eine individuelle Projektberatung durch uns rechtlich ausgeschlossen ist. Die Beantwortung von Rechtsfragen oder die Erteilung von Rechtsauskünften und die individuelle Rechtsberatung gehören nicht zu unseren Aufgaben. Dies ist vielmehr Aufgabe von Rechtsanwälten und anderer hierzu besonders befugter Personen und Stellen. Da die Details einzelner Projekte sehr umfangreich sein können, wird potentiellen Anlagenbetreibern geraten, sich vor der Investition vollständig und umfassend in die Rahmenbedingungen einzuarbeiten.

Mehr zum Thema

EEG 2023: Förderung der Photovoltaik-Stromeinspeisung für den Zeitraum August 2024 bis Januar 2025

Seit Januar 2023 gelten die Vergütungsregeln der EEG-Novelle 2023. Seitdem gibt es einen zusätzlichen Vergütungsbaustein für "volleinspeisende" Anlagen. Die Vergütungshöhe ist wie bisher abhängig von der Größe der neu installierten Anlage. Mehr