EEG-Förderung Solar/Photovoltaik – Aktuelle Vergütung

Überprüfung an Photovoltaik-Anlage

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Solaranlagen können in vielen Fällen mit einer EEG-Garantievergütung für 20 Jahre den Erzeugerpreis für den eingespeisten Strom absichern.

In diesen Fällen übernimmt der Gesetzgeber das Strommarktrisiko. Die Höhe des Zahlungsanspruchs hängt von der Anlagengröße, dem Monat der Erstinbetriebnahme sowie weiterer gesetzlicher Detailregelungen ab.

Gesetzlicher Vergütungsanspruch für Neuanlagen nach Anlagengröße

PV-Anlagen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand werden je nach Größe der Anlage vergütet. Für „volleinspeisende“ Anlagen bis 10 Kilowatt Peak (kWp) beträgt der anzulegende Wert 13,00 Ct/kWh, bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 kWp 10,97 Ct/kWh, bis einschließlich 100 kWp 12,44 Ct/kWh, bis einschließlich 400 kWp 10,59 Ct/kWh und bis einschließlich 1.000 kWp 9,33 Ct/kWh. Sonstige Anlagen auf Gebäuden, die im Außenbereich liegen, oder Freiflächenanlagen erhalten laut Gesetz bis 1.000 kWp 6,79 Ct/kWh. Besondere Solaranlagen erhalten, insofern sie nicht an einer Ausschreibung teilnehmen müssen, derzeit 9,00 Ct/kWh.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben inklusive der Änderung durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (kurz Solarpaket I), BGBl. 2024 I Nr. 151 sind. Die entsprechende beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission wurde noch nicht erteilt.

Die PDF-Datei bietet Detailinformationen zu den anzulegenden Werten von Dach, Freiflächen- und besondere Solaranlagen wie beispielsweise Agri-, Moor-, Parkplatz- und Floating-Photovoltaikanlagen:

Aktuell gültige Rechtslage, Rechtsberatung und Beratungsanfragen

Die Informationen dieser Website basieren im Wesentlichen auf dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie weiterer Gesetze und Verordnungen. Bezüglich der aktuellen Rechtslage verweisen wir auf einschlägige Internetangebote:
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