Nachrüstung von Gummimatten auf Liegeflächen für Kälber

Drei braun-weiße Kälber mit Ohrmarken.

Foto: Tobias Hase

Nach der aktuellen Fassung der Tierschutz-Nutztier­haltungs­verordnung muss Kälbern (bis zu einem Alter von sechs Monaten) im Stall unter anderem ein trockener und weich oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen (§ 5 Satz 1 Nummer 1).

Die konkreten Anforderungen eines weich oder elastisch verformbaren Liegebereichs sind inzwischen in den bundesweit gültigen Ausführungs­hinweisen im Handbuch Tierschutz­überwachung in Nutztierhaltungen (LAV, 05-2023) veröffentlicht worden. Zusätzlich dazu gibt es ergänzende Hinweise in Bayern.
Eine Übergangsfrist gibt es für Haltungseinrichtungen, die vor dem 9. Februar 2021 bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind. Kälber dürfen hier noch bis zum Beginn des 9. Februar 2024 gehalten werden, ohne dass die Anforderungen eines weich oder elastisch verformbaren Liege­bereichs zu erfüllen sind.

Wie groß muss in Gruppenbuchten die Liegefläche je Tier sein?

Welcher Bodenbelag muss Tieren zur Verfügung gestellt werden?

Welche Ausnahmeregelungen gibt es?

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