Pressemitteilung – 09. Oktober 2023,
Heckenerneuerung – Einsatz für die Artenvielfalt
Seit 1. Oktober ist es wieder so weit: Bestehende Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft können bis Ende Februar fachgerecht erneuert werden. Solche Maßnahmen werden - wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen - durch das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) unterstützt. Wer eine Förderung am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt, muss ein Erneuerungskonzept vorlegen. In ganz Bayern gibt es von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zertifizierte Konzeptersteller, die im Rahmen der Erneuerung konkrete Maßnahmen für jede beantragte Hecke/ Feldgehölz aufzeigen.
Blühende Hecke mit Weißdorn. (Foto: LfL)
Für viele Gehölze bedeuten Erneuerungsmaßnahmen eine wichtige Verjüngung. Denn oft ist mangelnde Pflege die Ursache für eine Vergreisung oder das Auseinanderbrechen von Hecken. Sie verlieren so ihre Funktion für den Erosionsschutz oder als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Bei der fachgerechten Erneuerung werden die Gehölze bodennah „auf Stock gesetzt“ und treiben danach umso vitaler wieder aus. So bilden Schlehe, Hartriegel und Hasel schon im ersten Jahr Triebe von über 1,50 m.
Hecken werden über mehrere Jahre abschnittsweise auf Stock gesetzt, um ihre Funktionen in der Kulturlandschaft fortwährend zu erhalten. Wertgebende Gehölze wie alte Weißdorne oder Obstgehölze bleiben stehen, da sie diesen starken Rückschnitt nur schlecht vertragen. Auch bereichern stehendes und liegendes Totholz den Lebensraum Hecke.
Sinnvoll ist es, die Öffentlichkeit mit Hinweistafeln über den Zweck und die fachgerechte Durchführung der ökologischen Erneuerung aufzuklären. Denn sie ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung einer naturraum- und regional-typischen Biodiversität in der Kulturlandschaft. Gleichzeitig trägt eine so durchgeführte Heckenpflege zum Erhalt der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit eines intakten Landschaftsbildes bei.
Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.