Pressemitteilung – 04. Januar 2021, Feldkirchen
Erfolgreiche Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfer – Quarantänezone in Feldkirchen aufgehoben

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg (AELF) haben den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) in Feldkirchen zusammen mit den Bürgern und der Gemeinde in einem gemeinsamen Kraftakt erfolgreich bekämpft: Die Quarantänezone Feldkirchen konnte zum 1. Januar 2021 aufgehoben werden. Die verantwortlichen Behörden, Kommunen und Firmen haben in enger Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern die Maßnahmen des EU-Durchführungsbeschlusses 2015/893 konsequent umgesetzt.

Als der LfL im Oktober 2012 ein Asiatischer Laubholzbockkäfer gemeldet wurde, war noch nicht absehbar, welches zeitliche und räumliche Ausmaß die Bekämpfungsmaßnahmen gegen den ALB in Anspruch nehmen werden. Zudem war Feldkirchen der zweite Fundort in Bayern, nach Neukirchen im Landkreis Passau. Der ALB konnte sich bereits vor seinem Fund einige Jahre unentdeckt ausbreiten. Die in und um Feldkirchen vorhandenen Gehölzstrukturen, wie etwa Auto-bahnbegleitgrün und einzelne Gehölzinseln in landwirtschaftlichen Flächen begünstigten eine Ausbreitung über weite Entfernungen. Diese Faktoren begründen, warum die Quarantänezone Feldkirchen mit 3.128 Hektar, darunter 74 Hektar Waldflächen, die größte in Bayern war. Im Zuge der Bekämpfungsmaßnahmen mussten bei 114 Grundstückseigentümern in insgesamt neun Fällungen Gehölze und Bäume entnommen werden, es wurden insgesamt sechs Allgemeinverfügungen erlassen.

Die letzten Larvenfunden waren im Sommer 2016 an mehreren Ahornbäumen am De-Gasperi-Bogen in Riem. Seither haben die intensive Überwachung vom Boden mittels Ferngläser, der ALB-Spürhunde-Einsatz, das Kronenmonitoring mit Baumkletterern sowie die aufgehängten Pheromonfallen und aufgestellten Fangbäumen keine weiteren Anzeichen des ALB ergeben. Das Vorkommen des ALB in Feldkirchen kann damit als ausgerottet gelten. Alle Auflagen der Allgemeinverfügungen der LfL und des AELF Ebersberg endeten daher mit Ablauf des 31. Dezembers 2020.

Neben den bereits aufgelösten bayerischen Quarantänegebieten Neukirchen (Landkreis Passau) und Neubiberg, konnten zum 1. Januar 2021 zeitgleich mit Feldkirchen die Quarantänezonen in Murnau am Staffelsee und Kelheim erfolgreich aufgehoben werden. Seit dem Erlass des EU-Durchführungsbeschluss im Jahr 2015 auf dessen Grundlage die bundesweit geltende Bekämpfungs-Leitlinie des Julius Kühn-Institutes beruht, hat sich gezeigt, dass eine konsequente Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen unverzichtbar ist. Gegenüber Feldkirchen war die Laufzeit der jetzt ebenfalls aufgehobenen Quarantänezonen deutlich kürzer. Diese rechtlichen Vorgaben sind die Basis für das Vorgehen der LfL und sowie der jeweils zuständigen AELF bei der Bekämpfung des ALB.

Bayernweit kann die LfL auf eine gute Bilanz blicken, mittlerweile sind fünf von sieben ALB-Quarantänezonen erfolgreich aufgehoben. Aktuell finden sich noch zwei ALB-Befallsgebiete in Ziemetshausen-Schönebach (Landkreis Günzburg) und in Miesbach (Landkreis Miesbach). Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass Wachsamkeit gegenüber dem ALB geboten ist. In allen bayerischen Befallsgebieten haben konkrete Verdachtshinweise zur Bestätigung geführt, jedoch hatte sich der ALB stets an diesen Orten bereits etabliert und ausgebreitet.

Die LfL und das zuständige AELF bedanken sich ganz ausdrücklich bei allen beteiligten Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verständnis zu den nicht ganz leichten Eingriffen und Beschränkungen. Genau diese Mitwirkung hat zusammen mit der erfolgreichen Zusammenarbeit von Kommunen, Ämtern, Waldbesitzern und Unternehmen die erfolgreiche Bekämpfung und letztendlich die Ausrottung des ALB ermöglicht.

Die LfL und das AELF möchten allen von den Quarantänemaßnahmen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die geleistete Arbeit geben. Sie planen eine gemeinsame Abschlussveranstaltung zusammen mit der Gemeinde Feldkirchen. Diese wird in Abhängigkeit von der Corona-Pandemieentwicklung voraussichtlich im 1. oder 2. Quartal 2021 stattfinden und rechtzeitig in den Medien angekündigt.
Mitarbeiter der LfL werden in den nächsten Monaten die aufgelöste Quarantänezone abwickeln und stehen weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

ALB-Hotline der LfL:
(Mo bis Mi und Fr: 9 bis 12 Uhr, Do: 13 bis 16 Uhr)

Tel. 08161 71-5730
E-Mail: alb@lfl.bayern.de

Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.