In Ziemetshausen-Schönebach ist seit Oktober 2014 eine Quarantänezone zur Bekämpfung des weltweit gefürchteten Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) eingerichtet. Am heutigen Freitag wird die derzeitig gültige Allgemeinverfügung vom 09. September 2016 für die Quarantänezone Ziemetshausen-Schönebach bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Verlängerung auf Rechtsgrundlage des EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 09. Juni 2015 ist notwendig, da es einen Käferfund in der Quarantänezone gab. Es wird ausschließlich der Zeitraum der Gültigkeit der Quarantänezone verlängert, hinsichtlich Flächengröße und Maßnahmen ergeben sich keine Änderungen. Für die von ALB-Maßnahmen betroffenen Siedlungsflächen und das Offenland erstellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die Allgemeinverfügung, für die betroffenen Waldflächen die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).
Die Experten der LfL haben im 3. Quartal 2018 im Rahmen amtlicher Erhebungen weitere Hinweise auf das Vorkommen des ALB innerhalb der Quarantänezone Ziemetshausen-Schönebach festgestellt. Dabei wurde ein weiblicher Käfer in einer Falle im Außenbereich von Schönebach, nahe der Kapelle, gefunden.
Die LfL und das zuständige AELF haben sofort intensive Monitoringmaßnahmen - Boden- und Kronenmonitoring, Fangbaumkontrollen sowie ALB-Spürhundeeinsätze - eingeleitet, um den Befallsherd und damit den Ursprung des gefundenen Käfers zu lokalisieren. Eine eindeutige Identitätsfeststellung liefert eine DNA-Analyse, diese wurde zur Herkunftsklärung des Käfers veranlasst, in Form einer umfangreichen und zeitintensiven genomische Analyse bei einem externen Speziallabor der Universität Hohenheim. Dabei wurden DNA-Sequenzen unterschiedlicher ALB-Käfer hinsichtlich Ihrer Verwandtschaft miteinander verglichen. Die Untersuchung war langwierig und ergab im 4. Quartal 2019, dass der Käfer eindeutig mit früheren Funden aus Schönebach im Jahr 2015 verwandt ist. Der zuletzt gefundene Käfer entstammt damit nachweislich der etablierten Population innerhalb der Quarantänezone und daher ist eine Verlängerung zwingend notwendig, auch wenn trotz eines weiteren intensiven Monitorings im Jahr 2020 kein weiterer Käfer gefunden werden konnte.
Um eine weitere Ausbreitung des gefährlichen Baumschädlings zu verhindern und die heimische Pflanzenwelt zu schützen, ist die Anpassung der Bekämpfungsstrategie durch die Verlängerung der Quarantäne-Maßnahmen bis zum 31.12.2022 entsprechend den EU-Vorgaben erforderlich. Es wird ausschließlich der Zeitraum der Gültigkeit verlängert. In Bezug auf die Flächenausdehnung und Maßnahmen ergeben sich keine Änderungen. Somit bleibt auch das Laubholzverbringungsverbot bestehen.
Das weitere Vorgehen stimmen die zuständigen Behörden eng mit den Kommunen, Behörden und Naturschutzverbänden vor Ort ab und setzen die konstruktive und gute Zusammenarbeit bei der Bekämpfung dieses gefährlichen Schädlings fort.
ALB-Hotline der LfL:
(Mo bis Mi und Fr: 9 bis 12 Uhr, Do: 13 bis 16 Uhr)
Tel. 08161 71-5730
E-Mail: alb@lfl.bayern.de
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.