Pressemitteilung - 08. September 2015
ALB-Bekämpfung geht weiter: Dritte ALB-Fällaktion in Neubiberg startet am 22.09.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) informierte letzte Woche die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die in Neubiberg im Rahmen der ALB-Bekämpfungsmaßnahmen anstehende dritte Fällaktion. Bei dieser Maßnahme sind rund 180 Gehölze auf 32 Grundstücken im Bereich Kaiser- und Tannenstraße sowie Haupt- und Josef-Kyrein-Straße betroffen. Die Erweiterung der Fällzone ist aufgrund des Fundes von fünf Gehölzen mit ALB-Befall während der zweiten Aktion notwendig.

ALB-Käfer in seitlicher Nahaufnahme auf AhornblattZoombild vorhanden

ALB in seitlicher Nahaufnahme

Bei der ALB-Bekämpfung kommt es, bedingt durch den am 11. Juni 2015 in Kraft getretenen EU-Durchführungsbeschluss 2015/893, zu Änderungen. Es müssen im Umkreis von 100 Metern um befallene Bäume die sog. spezifizierten Pflanzen (nach Artikel 1 Buchstabe a) gefällt werden, das sind die jetzt gelisteten 16 Gattungen, statt der bisher 8 Gattungen. Ein Großteil der Grundstücke innerhalb der gezogenen 100 m-Radien wurde bereits in der zweiten Fällaktion im Juni/Juli bearbeitet. Für diese Flächen besteht Vertrauensschutz, das heißt hier wird nicht nachgearbeitet. In den neu zu bearbeitenden Grundstücken sind es zwölf Gattungen, die entnommen werden, da nicht alle 16 Gattungen vorkommen. Die drei dominierenden Gattungen sind Ahorn (25 %), Hainbuche (22 %) und Hasel (18 %). Von den betroffenen Gehölzen haben rd. zwei Drittel einen Brusthöhenstammdurchmesser (BHD) von unter 10 cm und rd. 5 Prozent einen BHD von über 50 cm. Bisher mussten in Neubiberg bereits rd. 1150 Gehölze entfernt werden, von denen bei 65 und damit rd. 6 Prozent ALB-Befall festgestellt ist.

Der Zeitplan sieht vor, dass nach aktuell laufendem Versand der Bescheide an die Betroffenen, deren Einverständniserklärung bis zum 18.09. bei der Gemeinde vorliegen sollte. Die Maßnahmen finden vom 22.09. bis 02.10. statt, je nach Witterung. Dr. Nawroth von der LfL wies darauf hin, dass die Allgemeinverfügung für Neubiberg vom 16.09.2014 voraussichtlich bis Oktober überarbeitet wird. Dies erfolgt in Anlehnung an den neuen EU-Durchführungsbeschluss sowie die angepasste Leitlinie des Julius Kühn-Institutes auf Bundesebene.

Im abschließenden Informationsbeitrag über die Nachpflanzungen wies Gerhard Kraus darauf hin, dass diese Tipps in Kürze in einer LfL-Broschüre veröffentlicht werden. Darüber hinaus ist eine Schauanlage mit den Alternativgehölzen in Planung, um den Bürgern die Gehölze und Bäume anschaulich vorstellen zu können. Entsprechend des Appells von Bürgermeister Heyland verlief die rege Diskussion sachlich und ruhig. Die LfL sieht die geringen Befallsfunde in der zweiten Fällaktion als Zeichen dafür, dass das Ziel der Ausrottung des ALB im Befallsgebiet Neubiberg realisiert werden kann.

ALB-Hotline
Tel. 08161/71-5730
E-Mail: ALB@LfL.bayern.de

ALB-Käfer in seitlicher Nahaufnahme auf Ahornblatt

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