Wildtiermanagement
Wolf, Luchs, Bär und andere mögliche Beutegreifer in Bayern
Foto: Rainer Simonis, Nationalpark Bayerischer Wald
Die europaweit zunehmende Erholung der Beutegreiferbestände – allen voran des Wolfes – löst bei Nutztierhaltern oftmals existenzielle Sorgen aus. Zigfache Tötungen und damit verbundenes Leiden, Bedrohung von gefährdeten Haustierrassen, Verluste von wertvollen Zucht- und Leittieren, Herdenausbrüche mit teilweise großen finanziellen Folgeschäden, ein deutlich erhöhter Arbeitsaufwand und die Umstellung der eigenen Arbeitsweise sind nur einige der Stichworte, die damit verbunden werden. Die Rückkehr ist zweifellos für alle Weidetierhalter eine große Herausforderung.
Sonderfall Wolf
Wölfe sind äußerst intelligent und lernfähig, so dass sie Schwachstellen beim Herdenschutz schnell ausfindig machen können. Im Rudel können sie gezielt von verschiedenen Seiten angreifen und so noch effektiver jagen. Ein wirksamer Herdenschutz gegen einzelne Wölfe oder auch Wolfsrudel ist daher eine echte Herausforderung.
Wölfe leben seit dem Jahr 1996 wieder in Deutschland. Im Monitoringjahr 2018/2019 wurden in Deutschland insgesamt 105 Wolfsrudel, 25 Wolfspaare und 13 territoriale Einzeltiere bestätigt (siehe Quelle). In Bayern sind in den vergangenen Jahren immer wieder einzelne durchwandernde Wölfe nachgewiesen worden. Anfang des Jahres 2017 konnten sowohl im Grenzgebiet Bayerischer Wald/Böhmerwald als auch auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr (Oberpfalz) erstmals zwei Paarbildungen, zum Teil mit Nachwuchs nachgewiesen werden.
Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf
Mit Stand Januar 2020 gibt es aktuell in vier Regionen Bayerns standorttreue Wölfe:
- Nationalpark Bayerischer Wald
- Truppenübungsplatz Grafenwöhr
- Veldensteiner Forst
- Rhön
Vor allem junge Rüden wandern auf der Suche nach einem eigenen Territorium teilweise sehr weite Strecken. Nach Bayern können daher jederzeit einzelne Wölfe zu- oder durchwandern – sowohl aus dem Nordosten Deutschlands als auch aus dem Alpenbogen. Mit dem Auftreten weiterer Wölfe und mit Rudelbildungen kann daher bayernweit gerechnet werden.
Detaillierte Informationen zum Thema Wolf sind auf der Internetseite des zuständigen Landesamtes für Umwelt veröffentlicht. Hier kann auch die Lage der aktuellen Wolfsgebiete in Bayern eingesehen werden.
Braunbär
Luchs
Weitere Beutegreifer
Angriffstaktik, Schadenspotenzial und Schutzstatus der Beutegreifer
Für alle genannten Angreifer - mit Ausnahme des Wolfes - gilt: Bis auf wenige Einzeltiere, die sich auf Weidevieh spezialisieren, hält sich der Schaden für Nutztierhalter in Grenzen – sofern diese sich an die gute fachliche Praxis halten:
- geschlossene Umzäunung
- tägliche Kontrolle
- Geburten möglichst im Stall
- sofortige Entsorgung von Nachgeburten und verendeten Tieren
Potentieller Angreifer | Angriffstaktik | Schadenspotenzial für Nutztierhalter | Schutzstatus |
---|---|---|---|
Wolf | untergräbt Zaun, Einzeltiere springen über Zaun, löst Panik aus, äußerst mobil, äußerst lernfähig | i.d.R. Einzeltiere, jedoch auch Mehrfachtötungen. Teilweise nur geringe Nutzung der Beute, Herdenausbrüche wegen Panik | „streng geschützte Art“ im Bundesnaturschutzgesetz Verbot von Störung, Besitz, Fang, Tötung (Straftaten) |
Luchs | pirscht an, klettert über Zaun | Einzeltiere, nutzt Beute in der Regel komplett | „streng geschützte Art“ im Bundesnaturschutzgesetz Verbot von Störung, Besitz, Fang, Tötung (Straftaten) |
Bär | v.a. mechanische Zerstörung, unterkriecht bzw. durchbricht Zäune | Einzeltiere, Materialschäden wegen starker Zerstörungskraft | „streng geschützte Art“ im Bundesnaturschutzgesetz Verbot von Störung, Besitz, Fang, Tötung (Straftaten) |
Kolkrabe | greift aus der Luft an | Einzelne Jungtiere, pickt Augen und After | „streng geschützte Art“ im Bundesnaturschutzgesetz Verbot von Störung, Besitz, Fang, Tötung (Straftaten) |
Adler | greift aus der Luft an | Einzelne Jungtiere | „streng geschützte Art“ im Bundesnaturschutzgesetz Verbot von Störung, Besitz, Fang, Tötung (Straftaten) |
Fuchs | gräbt und klettert | Einzelne Jungtiere | Jagdrecht -> ganzjährig bejagbar, außer führende Elterntiere |
Goldschakal | gräbt | Einzelne Jungtiere | geschützt (Anhang V-FFH-Richtlinie) |
Wildernder Hund | gräbt, springt | oft Einzeltiere, aber auch Herdenausbrüche wegen Panik | - |
Weitere Informationen
Ansprechpartnerin
Giulia Kriegel
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7121
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de