Anwendung von Simplex® zur Unkrautregulierung auf Wiesen und Weiden

Das Präparat Simplex (Hersteller: Corteva) ist ein spezielles Herbizid, das nur für die Unkrautregulierung auf Wiesen und Weiden zugelassen ist. Das Kombipräparat mit den Wirkstoffen Fluroxypyr und Aminopyralid verfügt über ein sehr breites Wirkungsspektrum gegenüber vielen dikotylen Unkräutern. Gräser werden durch das Herbizid dagegen nicht beeinträchtigt.

Simplex ist mit drei verschiedenen Indikationen zur Anwendung auf Wiesen und Weiden während der Vegetationsperiode zugelassen:

  • Gegen zweikeimblättrige (dikotyle) Unkräuter durch eine Flächenbehandlung (spritzen) mit einer Aufwandmenge von 2,0 l/ha.
  • Gegen Acker-Kratzdistel, Ampfer-Arten und Große Brennnessel durch Horst- und Einzelpflanzenbehandlung mit einer 1%igen Spritzlösung (max. 2,0 l/ha).
  • Gegen Ampfer-Arten als Einzelpflanzenbehandlung mit speziellen Geräten (z.B. Rotowiper, Dochtstreichgerät oder Dochtstreichstab) und einer 6%igen Streichlösung (max. 2,0 l/ha).

Spezielle Anwendungsauflagen aufgrund des Wirkstoffs Aminopyralid

Simplex wirkt als einziges Herbizid effektiv gegen giftige Kreuzkraut-ArtenZoombild vorhanden

Jakobs-Kreuzkraut

Das eigentlich Besondere an Simplex ist der Wirkstoff Aminopyralid. Aminopyralid zeichnet sich durch ein hohes Wirkungspotenzial gegen wichtige und schwer zu bekämpfende Grünlandunkräuter (z.B. Ampfer, Kreuzkraut-Arten, Disteln), aber auch gegen weitere empfindliche Pflanzen wie z.B. Leguminosen, Kartoffeln, Tomaten und andere Kulturarten aus. Der Abbau im Boden erfolgt mit einer Halbwertzeit von ca. 21 Tagen (8 - 35 Tagen) relativ rasch. In Gräsern auf behandeltem Grünland findet der Abbau allerdings nur sehr zögerlich statt. In geerntetem Futter, wie z.B. Heu, ist der Wirkstoff weitgehend stabil. Nach der Verfütterung wird Aminopyralid nahezu vollständig über Kot und Harn ausgeschieden und tritt als Rückstand in Wirtschaftsdünger (Mist, Gülle, Jauche) auf.

Um eine unbeabsichtigte Kulturschädigung bei der Ausbringung von belastetem Wirtschaftsdünger zu vermeiden, sind spezielle Sicherheitsauflagen für Simplex erteilt worden:

  • Die Anwendung ist während der Vegetationsperiode nur auf Dauerweideflächen oder auf Wiesen nach dem letzten Schnitt im Spätsommer/Herbst möglich. Eine Schnittnutzung (Gras, Silage oder Heu) der Fläche kann erst wieder im Jahr nach der Anwendung erfolgen.
  • Wirtschaftsdünger von Tieren, deren Einstreu oder Futter von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb auf Grünland oder zu Getreide und Mais ausgebracht werden.
  • Gärreste aus Biogasanlagen, die mit Schnittgut oder Wirtschaftsdünger von behandelten Flächen betrieben werden, dürfen nur auf Grünland oder zu Getreide und Mais ausgebracht werden.

Anwendung auf Wiesen nur nach letztem Schnitt

Stumpfblättriger AmpferZoombild vorhanden

Ampfer im Grünland

Als Konsequenz dieser Auflagen ist die Anwendung von Simplex auf Wiesen, egal ob als Flächen-, Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung, während der Vegetationsperiode und nachfolgender Schnittnutzung generell nicht möglich.
Simplex ist damit nicht nur wegen seiner sehr breiten Unkrautwirkung ein Spezialpräparat, sondern auch in Bezug auf die Anwendungsmöglichkeit. Diese beschränkt sich auf den Einsatz auf Dauerweideflächen und auf Wiesen nur nach dem letzten Schnitt mit Nutzungsverzicht des behandelten Aufwuchses im Jahr der Anwendung.

Stand: März 2017