Der Anbauumfang von Raps lag 2014 in Bayern bei rund 118.000 ha. Dies entspricht ca. 8 % der Rapsanbaufläche in Deutschland und 5 % der gesamten bayrischen Ackerfläche. Damit ist der Umfang des Rapsanbaus in Bayern in den letzten Jahren leicht zurückgegangen. Nach Getreide und Mais bleibt der Raps jedoch die drittwichtigste Ackerkultur. Als Blattfrucht und Winterung hat Raps einen besonderen Stellenwert in der Fruchtfolge von Marktfruchtbetrieben. Durch die Auflockerung enger Getreidefruchtfolgen ergeben sich hierbei positive Effekte auf die Ertragsleistung der Getreide-Nachfrucht durch einen geringeren Krankheitsdruck (v.a. bei Wurzel- und Halmbasiserkrankungen) und eine höhere Nährstoffdynamik aufgrund der verbesserten Bodenstruktur. Je nach Standortsituation kann dieser Vorfruchtwert mit bis zu 150 €/ha kalkuliert werden. Weitere produktionstechnische Vorteile sind eine langfristig verbesserte Humusbilanz, erweiterte Möglichkeiten der Ungraskontrolle, günstige Anwendung pflugloser Bodenbearbeitung in der Folgefrucht und Entzerrung von Arbeitsspitzen. Letztlich ist Raps eine wichtige Frucht für den zunehmenden Markt für pflanzliche Öle im Bereich Lebens-/Futtermittel und nachwachsende Rohstoffe.
Das typische Unkrautspektrum besteht aus winterannuellen Arten (siehe Abb.). Wärmeliebende Unkräuter wie Gänsefuß- oder Knöterich-Arten können nur in Einzelfällen den aufgelaufenen Raps in seiner Entwicklung beeinträchtigen bis sie bei Frosteinbruch absterben. Nach einer Auswertung der Versuche zur Unkrautbekämpfung im Winterraps aus den Jahren 2007 bis 2014 sind Hirtentäschelkraut und Acker-Stiefmütterchen die beiden häufigsten Unkrautarten im bayrischen Rapsanbau. Beide Arten werden von Standard-Unkrautbehandlungen oft nur unzureichend erfasst und können sich deshalb in engen Raps-Fruchtfolgen gut etablieren. Ebenfalls eine größere Bedeutung haben die in praktisch allen Kulturen vorkommenden Arten Vogelmiere, Kamille und Klettenlabkraut sowie die typischen Herbstkeimer Taubnessel und Ehrenpreis. Ein noch relativ neues Problemunkraut im Rapsanbau sind Storchschnabel-Arten, die sich nur durch gezielte Mittel- und Terminauswahl kontrollieren lassen. Weitere Problemunkräuter wie Rauke-Arten, Ochsenzunge oder Acker-Krummhals haben nach dieser Auswertung keine Bedeutung im bayrischen Rapsanbau.
Gräser spielen im Unkrautspektrum kaum eine Rolle. Aufgrund der üblichen Stellung in der Fruchtfolge hat Ausfallgerste v.a. bei pflugloser Bestellung eine gewisse Bedeutung.
Das Schadpotenzial einzelner Unkrautarten hängt von deren Besatzdichte und der Konkurrenzleistung der Kultur ab. Durchwachsende Unkräuter wie Klettenlabkraut oder die Geruchlose Kamille sind aufgrund ihres nachhaltigen Schadens bis zur Ernte immer bekämpfungswürdig. Ausfallgerste, Vogelmiere, Hirtentäschel, Ehrenpreis-Arten, Stiefmütterchen und andere Herbstkeimer können bei einem massiven Auftreten die Kulturetablierung verhindern. Bei einem unterschwelligen Unkrautbesatz überwächst der Raps diese Arten und entwickelt sich i.d.R. ungestört. Aus diesem Grund wird erst bei einem Unkrautdeckungsgrad über 20 % eine Ertragsabsicherung durch eine Unkrautbekämpfung erzielt. Trotzdem können sich unterständige Unkräuter im Raps generativ entwickeln und so mittel- bis langfristig ein höheres Samenpotential und damit einen höheren Unkrautbesatz verursachen. Dies trifft im Besonderen auf Arten zu, die mit Standardbehandlungen nur unzureichend bekämpft werden wie Hirtentäschel, Hellerkraut, Stiefmütterchen oder Storchschnabel. Neben der direkten Bekämpfung von sofort ertrags- und qualitätsschädigenden Unkrautarten (Klettenlabkraut, Kamille, Ausfallgetreide) ist die Herbizidbehandlung daher eine Absicherung für eine nachhaltige Standortsicherung für den Rapsanbau. Ziel ist es, die Etablierung von Problemunkräutern erfolgreich zu verhindern.