Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2023 – Phytosanitäre Kontrollen bei Ein und Ausfuhr

Mit dem Begriff der Pflanzengesundheit sind alle Vorkehrungen verbunden, die die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen an Pflanzen verhindern, die in einem bestimmten Gebiet nicht vorkommen, die aber bei ihrem Auftreten Schäden erwarten lassen. Das Spektrum umschließt alle Schadorganismen wie zum Beispiel Insekten, Pilze, Bakterien sowie auch andere Mikroorganismen oder Viren. Derart potentielle Schaderreger werden EU-weit als Quarantäneschädlinge bezeichnet und unterliegen EU-weit einheitlichen Regelungen. Diese zielen darauf ab einen verbesserten phytosanitären Schutz der Union zu erreichen.

Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle

Pflanzenkrankheiten und -schädlinge können mit lebenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen sowie u.a. mit Erdanhang aus dem Ausland eingeschleppt werden. Das Auftreten bislang nicht bekannter Krankheiten oder Schädlinge führt aufgrund meist fehlender oder eingeschränkter Bekämpfungsmöglichkeiten zu erheblichen Schäden an Pflanzen, der Pflanzenproduktion bzw. auch an Ökosystemen. Die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle hat in ihrer Funktion sicherzustellen, dass der Warenfluss von geregelten Erzeugnissen (Obst, Gemüse, Pflanzen, Saatgut sowie Vermehrungsmaterial, Schnitt und Rundholz), die potentiell Träger von Schadorganismen sein können, Kontrollen unterzogen wird. Er stellt damit sicher, dass aus Drittländern importierte Waren den gesundheitlichen Anforderungen genügen und frei von pathogenen Risiken eingeführt werden. Hierzu werden die nach den Regelungen der EU charakterisierten Waren zum Zeitpunkt ihres physischen Eintreffens (EU-Außengrenze, Seehafen, Flughafen) auf das Auftreten von Schadorganismen untersucht. Amtliche Pflanzengesundheitskontrollen sind somit Bestandteil eines weltweit etablierten Systems gezielter Prüfungen, die einer unkontrollierten Verbreitung von Schadorganismen vorbeugen. In Deutschland sind hierfür originär die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer zuständig.

Einfuhrkontrollen

Einfuhrkontrolle an IngwerknollenZoombild vorhanden

phytosanitäre Einfuhrkontrolle von Ingwerknollen, Herkunft Peru

Im Rahmen der Pflanzengesundheitskontrolle werden die Waren einschließlich des für den Import maßgebenden Pflanzengesundheitszeugnisses dem Pflanzenschutzdienst zum Zeitpunkt der Einfuhr angemeldet. Das Ergebnis dieser Kontrollen entscheidet über die Einfuhrfähigkeit der Waren. Die Pflanzengesundheitskontrolle als solches umfasst neben einer Dokumentenkontrolle (Prüfung der sendungsspezifischen Begleitdokumente inkl. Pflanzengesundheitszeugnis) eine Nämlichkeitskontrolle zur Identifizierung des Sendungsinhalts sowie einer physischen Untersuchung der eingeführten Pflanzen. Im Kalenderjahr 2023 wurden der Einlassstelle Flughafen München 444 gewerbliche Sendungen von zeugnis- und untersuchungspflichtigen Waren übermittelt. Eine Lieferung mit Pflanzen fiel aufgrund fehlender Angaben im Pflanzengesundheitszeugnis auf. Die betroffenen Waren wurden nicht zur Einfuhr zugelassen.
In bestimmten Fällen, soweit das Auftreten von Krankheiten bzw. Schädlingen nicht zweifelsfrei auf den ersten Blick erkannt werden kann, werden von Seiten des Pflanzenschutzdienstes Proben für weitere labordiagnostische Untersuchungen gezogen und analysiert. Darunter 13 Sendungen importierten Ingwers mit Herkunft Peru, Brasilien, Madagaskar und Ghana, 1 Sendung Curcuma aus Peru sowie 1 Sendung mit Maissaatgut aus Mexiko. Die sich anschließenden Laboruntersuchungen auf Schadorganismen verliefen ohne Befund.
Gleichermaßen erfolgten in Zusammenarbeit mit den Zolldienststellen an den Flughäfen München, Nürnberg sowie Memmingerberg Schwerpunktkontrollen von im Reiseverkehr mitgeführten Gepäck auf Pflanzen bzw. weitere geregelte Erzeugnisse. Die Feststellung von Verstößen gegen die einschlägigen EU-Verordnungen führte dazu, dass die betroffenen Waren nicht zur Einfuhr zugelassen werden konnten. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 534 Beanstandungen ausgesprochen. Als primärer Beanstandungsgrund ist das Fehlen der für den Import erforderlichen Pflanzengesundheitszeugnisse zu nennen. Darüber hinaus unterlagen einige der im Reisegepäck mitgeführten Waren wie z.B. Wein- und Zitrusblätter aber auch mitgeführte Kartoffeln einem Einfuhrverbot. Zahlenmäßig am häufigsten erfolgten Beanstandungen für Importe aus der Türkei (192), Vietnam (79), Thailand (46), Ägypten (18) sowie aus dem Kosovo (18).
Neben der Abfertigung von Waren an der Grenzeinlassstelle am Flughafen München erging für 19 Sendungen eine dezentrale Abfertigung am hierfür benannten Kontrollort. Diese erfolgte ausnahmslos für Sendungen von Rundholz mit Juglans nigra, Ulmus americana sowie Ulmus rubra mit Herkunft aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Aufgrund des Transports der Waren im Container kann die phytosanitäre Einfuhrkontrolle am Ort der Entladung effektiver und umfänglicher umgesetzt werden. Alle Sendungen wurden ohne Beanstandung zur Einfuhr zugelassen.
Die Vielzahl der vom Pflanzenschutzdienst durchgeführten Kontrollen an geregelten Waren zielen darauf ab, den phytosanitären Schutz der Union zu verbessern und so die Gesunderhaltung von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und deren Produktionssysteme sicherzustellen.