Genehmigungsverfahren nach § 18 Abs. 2 PflSchG

Grundsätzlich ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen (inkl. Drohnen) verboten. Dies gilt für alle Pflanzenschutzmittel einschließlich Schneckenkorn. Nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde und unter Beachtung verschiedener Auflagen ist die Bekämpfung von Schadorganismen aus der Luft im Steillagen-Weinbau und im Kronenbereich von Wäldern möglich.

Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung liegt bei den Ländern. In Bayern sind die Anträge an das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zu richten.

Voraussetzungen

Anträge zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen im Steillagen-Weinbau können nur die Bewirtschafter der jeweiligen Flächen stellen. Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
  • Name, Anschrift und Telekommunikationsdaten des Antragstellers
  • Name, Anschrift und Telekommunikationsdaten des Luftfahrzeugunternehmens
    • Sachkundenachweis Pflanzenschutz
    • Luftfahrschein mit den dafür notwendigen Berechtigungen des Anwenders
  • Genaue Bezeichnung des Fluggeräts und der vorgesehenen Technik für die Pflanzenschutzmittelanwendung mit
    • Nachweis der Geräteprüfung (Kopie Prüfbericht)
    • Prüfnummer der Spritzeinrichtung bei Drohnen
    • Betriebsgenehmigung bei Drohnen
  • Angaben zu den Anwendungsflächen
    • FID-Nummer oder Flurstücksnummer
    • Größe der Fläche
    • Gemarkung
    • Abstand zu angrenzender Wohnbebauung
  • Bezeichnung der vorgesehenen Pflanzenschutzmittel und der Zusatzstoffe
  • Angaben zur behandelnden Kultur und der zu bekämpfenden Schadorganismen
  • Anwendungsplan
  • Begründung, warum die Pflanzenschutzmaßnahme erforderlich ist
  • Begründung, warum die Pflanzenschutzmaßnahme mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden soll

Antragstellung

Anträge mit den erforderlichen Unterlagen können per E-Mail an IPS-1a@lfl.bayern.de oder schriftlich (Institut für Pflanzenschutz, Lange Point 10, 85354 Freising) gestellt werden.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor der geplanten Pflanzenschutzmaßnahme.

Gebühren

150,00 Euro pro Antrag