Datenerhebung zur Fundaufklärung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in unbehandelten Flächen

Es wird immer wieder über Verfrachtungen von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen aus behandelten Flächen/Kulturen in nicht behandelte Kulturen berichtet. Um besser einschätzen zu können, ob es sich hierbei um Einzelfälle handelt, stellt das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) ein Meldeblatt zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie ein Formular, das dazu dient, Rückstandsfunde aufzuführen, bei denen der Verdacht besteht, dass keine direkte Behandlung, sondern der Wirkstoff-Transport über den Luftweg (Abdrift, Verflüchtigung) aus behandelten Flächen die Ursache war.

Ihre Meldung senden Sie bitte unbedingt gleichzeitig an

  • die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige Bundesbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und an
  • das Institut für Pflanzenschutz der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft als die für das Pflanzenschutzrecht in Bayern zuständige Behörde.