Privater Reiseverkehr

Konfiszierte Waren in Klarsichtbeuteln.

Pflanzliche Waren im Reiseverkehr

Waren pflanzlichen Ursprungs bringen ein erhöhtes Risiko in Bezug auf die Verschleppung phytopathogen bedingter Krankheiten bzw. Schädlinge mit sich. Problematisch bleibt die Mitnahme von Pflanzen und Pflanzen­erzeugnissen im Reiseverkehr. Vermeintlich harmlose Mitbringsel können unerkannt zum Transportmittel für Pflanzen­krankheiten und Schädlinge werden, die große Schäden in Ökosystemen und Kultur­landschaften verursachen können.Da die Waren im Dritt- bzw. Herkunftsland meist auf lokalen Märkten gekauft oder aus Hausgärten oder der freien Natur stammen, ist das phytosanitäre Risiko einer Verschleppung von Krankheiten hier ungleich höher als beim gewerblichen Handel. Dementsprechend unterliegen die im Reiseverkehr aus Drittländern verbrachten Pflanzen, Früchte, Obst und Gemüse den gleichen phytosanitären Regelungen wie auch im gewerblichen Handel mit Nicht-EU Ländern.

Regelungen für mitgebrachtes Obst und Gemüse, Früchte und Pflanzen, Früchte

Poster Don't risk it ReiseverkehrZoombild vorhanden

Poster Don't risk it!

Leider ist den Passagieren im Reiseverkehr oft nicht bewusst, dass die von ihnen aus Drittländern mitgebrachten Früchte in der Form so nicht einfuhrfähig sind. Gleiches gilt für im Postversand nach Deutschland eingeführte Pflanzen. In jedem Fall ist zu berücksichtigen, dass auch der Import von Pflanzen im privaten Reiseverkehr die Vorlage eines Pflanzen­gesundheits­zeugnisses benötigt, anhand dessen die Unbedenklichkeit der Sendung nachvollzogen werden kann. Von im Reiseverkehr durch den Zoll durchgeführte Kontrollen auf mitgeführtes Obst und Gemüse resultieren für die Passagiere in meist unschönen Überraschungen. Ohne Dokumente, bzw. soweit die Waren von einem Einfuhrverbot betroffen sind, dürfen diese nicht eingeführt werden. Davon ausgenommen sind derzeit nur Früchte von Ananas, Bananen, Datteln und Durian, da von diesen im Fall einer Verbringung von keiner Gefahr für die europäischen Ökosysteme auszugehen ist.

Kontrollen

Kontrollen von im Reiseverkehr verbrachten Pflanzen bzw. von Obst und Gemüse werden an den Grenzeinlass­stellen von den zuständigen Zolldienststellen durchgeführt. Der Import von Pflanzen bzw. geregelten pflanzlichen Erzeugnissen ist daher seitens des Reisenden den Zoll anzumelden. Pflanzen, die im Rahmen der Zollkontrollen nicht ordnungsgemäß sowie ohne Papiere (Pflanzen­gesundheits­zeugnis) importiert werden, übernimmt die Zollbehörde noch am Flughafen in Verwahrung. In den meisten Fällen werden die Waren thermisch vernichtet. Dies ist für die Reisenden mit Kosten verbunden, die den Wert der Früchte oft um das Vielfache übersteigen. Zum Zweck der Sensibilisierung der Reisenden wurden verschiedenste Informations­kampagnen initiiert, um die Reisenden über die bestehenden Anforderungen zu informieren. Bitte beachten Sie daher die bestehenden Regelungen bzw. Einfuhrverbote im Rahmen ihrer Rückkehr bzw. Einreise aus Drittländern.

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Travelling outside the EU? Take pictures, don't take plants home!
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Are you travelling around the world? If you fall in love with an exotic plant during your adventures, take as many pictures as you want, but don’t take the seeds home. Otherwise, you could spread new pests by carrying them in your luggage.