Privater Reiseverkehr
Pflanzliche Waren im Reiseverkehr
Waren pflanzlichen Ursprungs bringen ein erhöhtes Risiko in Bezug auf die Verschleppung phytopathogen bedingter Krankheiten bzw. Schädlinge mit sich. Problematisch bleibt die Mitnahme von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen im Reiseverkehr. Vermeintlich harmlose Mitbringsel können unerkannt zum Transportmittel für Pflanzenkrankheiten und Schädlinge werden, die große Schäden in Ökosystemen und Kulturlandschaften verursachen können.Da die Waren im Dritt- bzw. Herkunftsland meist auf lokalen Märkten gekauft oder aus Hausgärten oder der freien Natur stammen, ist das phytosanitäre Risiko einer Verschleppung von Krankheiten hier ungleich höher als beim gewerblichen Handel. Dementsprechend unterliegen die im Reiseverkehr aus Drittländern verbrachten Pflanzen, Früchte, Obst und Gemüse den gleichen phytosanitären Regelungen wie auch im gewerblichen Handel mit Nicht-EU Ländern.
Regelungen für mitgebrachtes Obst und Gemüse, Früchte und Pflanzen, Früchte
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