Jahresbericht 2020 – Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr

Während der Begriff "Pflanzenschutz" vorrangig für den Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen verwendet wird, verfolgt das Aufgabengebiet der Pflanzengesundheit das Ziel, die Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen zu verhindern bzw. diese zeitnah nach einem Ausbruch effektiv zu bekämpfen. Der zwischenzeitlich global praktizierte Handel aller Arten von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen birgt ein hohes Risiko für die Verbringung und Einschleppung bis dato nicht heimischer Krankheiten und Schädlinge, die als Quarantäneschadorganismen definiert sind. Als Folge dessen unterliegen zum Schutz der heimischen Ökosysteme viele Warenarten bei deren Verbringung einer amtlichen Überwachung. So dürfen weltweit gehandelte Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnisse fast ausnahmslos nur dann verbracht werden, soweit die vom Einfuhrland festgelegten Gesundheitsanforderungen erfüllt sind und die Waren frei von Krankheiten und Schädlingen befunden wurden. Als besonders gefährlich sind hier jene Schadorganismen zu erachten, die sich nach einer erfolgten Einschleppung rasch ausbreiten und unter den vorherrschenden klimatischen Bedingungen etablieren können.

Das Risiko, Krankheiten und Schädlinge mit international gehandelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in die EU einzuschleppen hat in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden Handelsströme zugenommen. Exotisches Obst und Gemüse ist zwischenzeitlich ein beliebter Bestandteil des Warensortiments. Zum Schutz vor Quarantäneschadorganismen werden importierte Pflanzen und deren Erzeugnisse hoheitlichen Kontrollen unterworfen, für die in der EU besondere Anforderungen gelten.

Zielsetzung

Seit 14. Dezember 2019 regelt EU-weit eine neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 die Anforderungen, unter denen Waren pflanzlichen Ursprungs in die EU importiert werden dürfen. Dieses neue Regelwerk dient dem primären Schutz heimischer Produktions- und Ökosysteme vor einer Einschleppung sowie Ausbreitung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten. Die Einfuhrkontrollen zielen darauf ab phytosanitäre Risiken durch gebietsfremde und gefährliche Schaderreger weitestgehend abzuwenden. Von einem Einfuhrverbot betroffene Pflanzen bzw. Waren, für die im Rahmen der Kontrollen ein Befall mit Quarantäneschadorganismen festgestellt wird, sind von der Einfuhr zurückzuweisen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen wird der Schutzstatus erhöht bzw. ökologische sowie wirtschaftliche Schäden verhindert.

Feststellung

Die Einfuhr von geregelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zum gewerblichen Zweck erfolgt in Bayern über die Einlassstelle am Flughafen München. Im zurückliegenden Jahr wurden 368 zeugnis- und untersuchungspflichtige Sendungen einer phytosanitären Abfertigung unterzogen. Bei 269 Sendungen von Pflanzen und Fruchtsendungen wurden eingehende visuelle bzw. labordiagnostische Untersuchungen durchgeführt. Weitere 99 Sendungen mit Schnittblumen unterlagen einer reduzierten Kontrollfrequenz, die in 59 Fällen zur Anwendung kam. Die Einfuhrkontrollen verliefen ohne Mängel. Die Zahl geregelter Frucht- und Gemüsesendungen war aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen im Flugverkehr im Vergleich der Vorjahre deutlich rückläufig. Für im Reiseverkehr verbrachte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse erfolgte in 232 Fällen aufgrund des Fehlens der erforderlichen Begleitdokumente (Pflanzengesundheitszeugnis) sowie in einem Fall aufgrund eines bestehenden Einfuhrverbotes eine Beanstandung. Die Einfuhr der Sendungen wurde verweigert. Beanstandungen wurden primär für Sendungen von Obst, Gemüse sowie vereinzelt für Pflanzen aus der Türkei, Thailand, USA, Ägypten und Indien ausgesprochen. Ebenso wurde ein im Postversand nach Bayern eingeführtes Paket mit Gemüse und Samen aufgrund nicht vorhandenem Pflanzengesundheitszeugnis von der Einfuhr zurückgewiesen.
Phytosanitäre Importabfertigung von Orchideenpflanzen an der Einlassstelle am Flughafen München
Neben der Umsetzung phytosanitärer Kontrollen an der Einlassstelle am Flughafen München besteht die Möglichkeit die Waren einer dezentralen Abfertigung im Binnenland zu unterziehen. Hierfür ist seitens des Importeurs ein Antrag zu stellen, der vom zuständigen Pflanzenschutzdienst geprüft wird. Die Bewilligung einer phytosanitären Abfertigung am sogenannten Bestimmungsort (= Entladeort) ist dabei an bestimmte Anforderungen geknüpft. Dezentrale Einfuhrkontrollen fanden im Jahr 2020 für Rundholz- bzw. Saatgutimporte statt. Im Rahmen der eingehenden phytosanitären Kontrollen der aus den USA importierten Rundhölzer erfolgte aufgrund der Feststellung lebender holzschädigender Larven in zwei Fällen eine Beanstandung. zur Abwendung einer Verbreitung wurden die beiden Sendungen einer Behandlung unterzogen. Der Import der fünf Saatgutpartien verlief ohne Beanstandung.
Gemäß den zu berücksichtigenden Maßgaben der neuen Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031 wurden Unternehmen mit registrierungspflichtigen Tätigkeiten aufgefordert, sich in ein amtliches Verzeichnis eintragen zu lassen. Derzeit unterliegen 191 gewerbliche Importbetriebe der Überwachung durch den Pflanzenschutzdienst.