Jahresbericht 2020 – Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr

Während der Begriff "Pflanzenschutz" vorrangig für den Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen verwendet wird, verfolgt das Aufgabengebiet der Pflanzengesundheit das Ziel, die Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen zu verhindern bzw. diese zeitnah nach einem Ausbruch effektiv zu bekämpfen. Der zwischenzeitlich global praktizierte Handel aller Arten von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen birgt ein hohes Risiko für die Verbringung und Einschleppung bis dato nicht heimischer Krankheiten und Schädlinge, die als Quarantäneschadorganismen definiert sind. Als Folge dessen unterliegen zum Schutz der heimischen Ökosysteme viele Warenarten bei deren Verbringung einer amtlichen Überwachung. So dürfen weltweit gehandelte Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnisse fast ausnahmslos nur dann verbracht werden, soweit die vom Einfuhrland festgelegten Gesundheitsanforderungen erfüllt sind und die Waren frei von Krankheiten und Schädlingen befunden wurden. Als besonders gefährlich sind hier jene Schadorganismen zu erachten, die sich nach einer erfolgten Einschleppung rasch ausbreiten und unter den vorherrschenden klimatischen Bedingungen etablieren können.

Einfuhr: phytosanitäre Überwachung von aus Drittländern importierten geregelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen

Das Risiko, Krankheiten und Schädlinge mit international gehandelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in die EU einzuschleppen hat in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden Handelsströme zugenommen. Exotisches Obst und Gemüse ist zwischenzeitlich ein beliebter Bestandteil des Warensortiments. Zum Schutz vor Quarantäneschadorganismen werden importierte Pflanzen und deren Erzeugnisse hoheitlichen Kontrollen unterworfen, für die in der EU besondere Anforderungen gelten.

Zielsetzung

Seit 14. Dezember 2019 regelt EU-weit eine neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 die Anforderungen, unter denen Waren pflanzlichen Ursprungs in die EU importiert werden dürfen. Dieses neue Regelwerk dient dem primären Schutz heimischer Produktions- und Ökosysteme vor einer Einschleppung sowie Ausbreitung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten. Die Einfuhrkontrollen zielen darauf ab phytosanitäre Risiken durch gebietsfremde und gefährliche Schaderreger weitestgehend abzuwenden. Von einem Einfuhrverbot betroffene Pflanzen bzw. Waren, für die im Rahmen der Kontrollen ein Befall mit Quarantäneschadorganismen festgestellt wird, sind von der Einfuhr zurückzuweisen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen wird der Schutzstatus erhöht bzw. ökologische sowie wirtschaftliche Schäden verhindert.

Feststellung

Die Einfuhr von geregelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zum gewerblichen Zweck erfolgt in Bayern über die Einlassstelle am Flughafen München. Im zurückliegenden Jahr wurden 368 zeugnis- und untersuchungspflichtige Sendungen einer phytosanitären Abfertigung unterzogen. Bei 269 Sendungen von Pflanzen und Fruchtsendungen wurden eingehende visuelle bzw. labordiagnostische Untersuchungen durchgeführt. Weitere 99 Sendungen mit Schnittblumen unterlagen einer reduzierten Kontrollfrequenz, die in 59 Fällen zur Anwendung kam. Die Einfuhrkontrollen verliefen ohne Mängel. Die Zahl geregelter Frucht- und Gemüsesendungen war aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen im Flugverkehr im Vergleich der Vorjahre deutlich rückläufig. Für im Reiseverkehr verbrachte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse erfolgte in 232 Fällen aufgrund des Fehlens der erforderlichen Begleitdokumente (Pflanzengesundheitszeugnis) sowie in einem Fall aufgrund eines bestehenden Einfuhrverbotes eine Beanstandung. Die Einfuhr der Sendungen wurde verweigert. Beanstandungen wurden primär für Sendungen von Obst, Gemüse sowie vereinzelt für Pflanzen aus der Türkei, Thailand, USA, Ägypten und Indien ausgesprochen. Ebenso wurde ein im Postversand nach Bayern eingeführtes Paket mit Gemüse und Samen aufgrund nicht vorhandenem Pflanzengesundheitszeugnis von der Einfuhr zurückgewiesen.
Phytosanitäre Importabfertigung von Orchideenpflanzen an der Einlassstelle am Flughafen München
Neben der Umsetzung phytosanitärer Kontrollen an der Einlassstelle am Flughafen München besteht die Möglichkeit die Waren einer dezentralen Abfertigung im Binnenland zu unterziehen. Hierfür ist seitens des Importeurs ein Antrag zu stellen, der vom zuständigen Pflanzenschutzdienst geprüft wird. Die Bewilligung einer phytosanitären Abfertigung am sogenannten Bestimmungsort (= Entladeort) ist dabei an bestimmte Anforderungen geknüpft. Dezentrale Einfuhrkontrollen fanden im Jahr 2020 für Rundholz- bzw. Saatgutimporte statt. Im Rahmen der eingehenden phytosanitären Kontrollen der aus den USA importierten Rundhölzer erfolgte aufgrund der Feststellung lebender holzschädigender Larven in zwei Fällen eine Beanstandung. zur Abwendung einer Verbreitung wurden die beiden Sendungen einer Behandlung unterzogen. Der Import der fünf Saatgutpartien verlief ohne Beanstandung.
Gemäß den zu berücksichtigenden Maßgaben der neuen Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031 wurden Unternehmen mit registrierungspflichtigen Tätigkeiten aufgefordert, sich in ein amtliches Verzeichnis eintragen zu lassen. Derzeit unterliegen 191 gewerbliche Importbetriebe der Überwachung durch den Pflanzenschutzdienst.

Einfuhr: Phytosanitäre Überwachung von im internationalen Handel verbrachten hölzernen Ladungsträgern

Zielsetzung

Ein weiterer Baustein der phytosanitären Einfuhrkontrolle stellt die Überwachung von importiertem Verpackungsholz dar, das international als kostengünstiger Ladungsträger eingesetzt wird. Um einer Verbringung von forstrelevanten Schadorganismen (wie z.B. dem Asiatischen Laubholzbockkäfer) zusammen mit Verpackungsholz vorzubeugen, führt der Pflanzenschutzdienst in der Fläche Bayerns umfangreiche Kontrollen an Sendungen durch, für die ein erhöhtes phytosanitäres Risiko erkannt wird. Da es sich hierbei überwiegend um Containersendungen mit sperrigen Wareninhalt handelt, erfolgt die Prüfung der Unbedenklichkeit der Ladungsträger vorrangig am Ort der Entladung, da dort die der Sendung beigefügten Ladungsträger am effektivsten kontrolliert werden können. Die Bewilligung der Überführung der Waren an den Kontrollort obliegt den zuständigen Pflanzenschutzdienst und ist an die Einhaltung bestimmter Anforderungen geknüpft.

Feststellung

Verpackungsholz das im Rahmen der Einfuhrkontrollen aufgrund von festgestellten Lebendbefall (Bohrmehl) beanstandet wurde.
Für die Abfertigung von ISPM Nr. 15 pflichtigen Verpackungsholz wurden bayernweit 149 dezentrale Kontrollorte benannt, die durch Mitarbeiter der Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten betreut und kontrolliert werden. Im Rahmen der maßgebenden Einfuhrabfertigungen werden die hölzernen Ladungsträger auf die Einhaltung der Anforderungen des ISPM Nr. 15 kontrolliert. Primäres Untersuchungskriterium ist die Befallsfreiheit auf Schadorganismen (Nachweis von Bohrmehl bzw. Bohrgängen, Larven, lebende Käfer) bzw. inwieweit für die aus Vollholz hergestellten Transportmittel die vorgeschriebenen Behandlungen durchgeführt und diese zur Nachvollziehbarkeit entsprechend markiert wurden (ISPM Nr. 15 Markierung). Gemäß dem bis 30.06.2020 gültigen Durchführungsbeschluss der EU 2018/1137 unterlagen die spezifizierten Waren bestimmter Zollcodes mit Herkunft China und Weißrussland, für die ein erhöhtes phytosanitäres Risiko einer Verschleppung von Schadorganismen festgestellt wurde, der Anmeldung beim Pflanzenschutzdienst. Eine verpflichtende Einfuhrkontrolle war bei min. 15% der betreffenden Importe zu berücksichtigen. Insgesamt wurden bis Ende Juni 580 Sendungen relevanter Warentarife über Hamburg und Bremerhaven nach Bayern importiert. Visuellen Einfuhrkontrollen wurden 176 Sendungen am hierfür bewilligten Kontrollort unterzogen. Corona-bedingt fiel der Anteil beschauter Sendungen als Folge des Lockdowns im Frühjahr 2020 etwas geringer aus als im Vorjahr, entsprach mit 30% aber mehr als der doppelten vorgegebenen Kontrollquote. In fünf Fällen wurde seitens der zuständigen Mitarbeiter eine Beanstandung erhoben. In zwei Fällen aufgrund des Fehlens der maßgebenden Markierung zum ISPM Nr. 15, in 3 Fällen aufgrund der Feststellung lebender Schadorganismen (Bockkäfer, Asiatischer Laubholzbockkäfer). Die beanstandeten Verpackungshölzer wurden ordnungsgemäß vernichtet.
Weitere Kontrollen für aus China importierte hölzerne Ladungsträger schlossen sich ab Oktober 2020 auf der Basis der im Bundesanzeiger veröffentlichten und deutschlandweit gültigen Risikowarenliste an. Von den dort präzisierten Warentarifen erfolgte für 185 Sendungen ein Antrag auf Weitertransport und Abfertigung in Bayern. Phytosanitäre Vorortkontrollen wurden für 85 Sendungen durchgeführt. Eine Sendung musste aufgrund fehlender ISPM Nr. 15 Markierung beanstandet werden. Die Ladungsträger wurden der Verbrennung zugeführt.
Im Rahmen des EU weit vorgeschriebenen Monitorings auf Quarantäneschadorganismen, darunter auch auf den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB), erfolgte neben der phytosanitären Abfertigung am Kontrollort turnusmäßig eine Prüfung aller ALB-Wirtsbäume im Umgriff der bewilligten Kontrollorte (100 m Radius). Die durchgeführten Erhebungen verliefen 2020 ohne Befund.

Ausfuhr: Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle bei der Ausfuhr

Werden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse im internationalen Handel in Nicht-EU-Mitgliedsländer exportiert, so sind die von den jeweiligen Empfangsländern festgelegten Einfuhrbestimmungen zu berücksichtigen.

Zielsetzung

Untersuchung der für den Export bestimmten Rundhölzer auf die Einhaltung der phytosanitären Anforderungen.
Als amtliches Begleitdokument dokumentieren Pflanzengesundheitszeugnisse die phytosanitäre Unbedenklichkeit der Sendung und werden auf Antrag den Exportfirmen ausgestellt. Hierzu wird die Ware bereits im Herkunftsland sorgfältig auf die Einhaltung der phytosanitären Anforderungen des Empfangslandes geprüft und deren Erfüllung durch die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses bestätigt.

Feststellung

Im Jahr 2020 wurden dem Pflanzenschutzdienst Bayern zum Zweck der Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen 15.783 Anträge auf Pflanzengesundheitszeugnisse übermittelt. In 15.326 Fällen konnte die Erfüllung phytosanitärer Anforderung mittels eines Zertifikats bestätigt werden. Darunter 49 Zeugnisse für einen erneuten Re-Export sowie 216 Vor-Ausfuhrzeugnisse, deren Waren vor dem eigentlichen Export in den Zuständigkeitsbereich eines weiteren Pflanzengesundheitsdienstes in Deutschland oder innerhalb der EU übergeben wurden.
Bayerische Erzeugnisse wurden in 142 Drittländer exportiert, darunter vorrangig in die USA, die VR China, Japan, Indien, die Russische Föderation, Mexiko, Republik Korea, Vietnam, Australien und Thailand. Von den ausgeführten Warenarten wurden zahlenmäßig am häufigsten Malz- und Hopfenerzeugnisse exportiert, gefolgt von getrockneten Erzeugnissen (z.B. Kräuter und Teemischungen) sowie von Schnitt- und Rundholzsendungen. Des Weiteren fanden in Bayern produziertes Saatgut als auch Speise- und Pflanzkartoffel hoch frequentierten Absatz. Für die Sicherstellung der Exportanforderungen wurden eingehende Untersuchungen im Rahmen von Vorort-Kontrollen bzw. weiterer labordiagnostischer Untersuchungen angeordnet. Die Durchführung der Ausfuhruntersuchungen in der Fläche Bayerns fand unter Beteiligung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten statt.