Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2020 – Quarantänemaßnahmen bei Kartoffeln
Die Arbeitsgruppe Quarantänemaßnahmen bei Kartoffeln ist zuständig für die Untersuchung und Bekämpfung von Quarantäneschadorganismen (QSO) der Kartoffel, welche in Bayern bereits vorkommen. Zurzeit sind das die folgenden Krankheiten bzw. Erreger: Bakterielle Ringfäule der Kartoffel, Schleimkrankheit der Kartoffel, Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs. Für alle Krankheiten gilt, dass sie chemisch auf dem Feld nicht bekämpft werden können, weshalb ihre Verbreitung verhindert werden muss. Ihr Auftreten ist meldepflichtig.
LfL erlässt Bewässerungsverbot für Kartoffeln aus der Naab
Am 25.12.20 trat eine Allgemeinverfügung in Kraft, in welcher die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die Bewässerung von Kartoffeln und anderen Wirtspflanzen (z. B. Tomaten) des Bakteriums Ralstonia solanacearum aus der Naab und der Schwarzach zwischen der Einmündung in die Naab und der Ortschaft Meischendorf untersagt. Das Bakterium ist für den Menschen ungefährlich, ist jedoch meldepflichtig, weil es bei Kartoffeln die gefürchtete Schleimkrankheit verursacht.
Die Allgemeinverfügung verbietet die direkte Bewässerung von Wirtspflanzen des Bakteriums. Durch das Verbot soll verhindert werden, dass die Krankheit durch die Beregnung aus dem belasteten Gewässer in Pflanzen verschleppt wird und dort Schäden verursacht. In den Jahren, in welchen keine Wirtspflanzen, wie z.B. Kartoffeln sondern andere Kulturen in der Fruchtfolge auf Kartoffelanbauflächen stehen, dürfen die Flächen bewässert werden. Uferfiltrat aus in der Nähe der Naab gebohrten Brunnen kann für die Beregnung von Kartoffeln verwendet werden, da nach jetzigem Kenntnisstand das Bakterium bei der Filtrierung im Boden haften bleibt.
Zoombild vorhanden
Entnahme einer Wasserprobe aus einem Fließgewässer
Die Ursache für die Kontamination der Naab und des betroffenen Abschnitts der Schwarzach konnte nicht geklärt werden. Da kein größerer Kartoffelverarbeitungsbetrieb sein Klärwasser in die Naab entsorgt, war diese bis zum entsprechenden Zeitpunkt unverdächtig. Das Wasser der Schwarzach hingegen wird bereits seit 2002 regelmäßig von der LfL unterhalb von Neunburg vorm Wald untersucht, weil ein großer Kartoffelverarbeitungsbetrieb in Neunburg vorm Wald ansässig ist. Die Proben waren immer frei von dem Bakterium, auch im Jahr 2020 bis zur Ortschaft Altendorf. Ab Altendorf bis zur Einmündung in die Naab waren die Proben jedoch positiv. Damit erstreckt sich die Allgemeinverfügung insgesamt über ca. 120 Flusskilometer. Das ist bis jetzt der längste in Bayern für die Bewässerung von Kartoffeln gesperrte Abschnitt.
In 2020 drei Fälle von Kartoffelkrebs in Bayern aufgetreten
Da Kartoffelkrebs in manchen Jahren wie zuletzt in 2020 gehäuft auftritt, kann man schließen, dass in diesen Jahren für die Entwicklung der Wucherungen förderliche Umweltbedingungen in der Vegetationsperiode der Kartoffel herrschten. Kartoffelkrebs ist eine Quarantänekrankheit und wird durch einen bodenbürtigen Pilz verursacht, dessen begeißelte Sporen bei feuchten Witterungsbedingungen aus dem Boden durch Öffnungen in der Kartoffelschale in die Knolle eindringen und an der Knolle oberflächige Gewebewucherungen auslösen.
Der erste Fall wurde im Frühsommer an Kartoffeln entdeckt, welche in einem Kartoffelbunker für die Verarbeitung lagerten. Die Kartoffeln werden vor der Verarbeitung immer einer Qualitätsbonitur unterzogen, bei welcher die Wucherungen an den Knollen dann aufgefallen sind. Bei der Besichtigung der Anbaufläche stellte sich heraus, dass dort noch 3 weitere Kartoffelsorten angebaut waren, welche alle Befall aufwiesen. Alle Sorten hatten zwar eine Resistenz gegen die Rasse 1 von Kartoffelkrebs, doch diese kommt in Bayern nicht vor. Es wird jetzt untersucht, um welche Rasse es sich handelt. In Bayern sind bis jetzt die Rassen 2, 6, 8 und 18 aufgetreten.
Bei den anderen beiden Fällen ging es um Befall an Pflanzkartoffeln. Der eine wurde auf dem Feld bei einem Verfahren zur Vorernteschätzung entdeckt, welches jedes Jahr durchgeführt wird, um den zu erwartenden Ernteertrag vorab zu ermitteln. Der andere wurde bei einer Betriebskontrolle an lagernden Kartoffeln festgestellt.
In allen 3 Fällen wurden in einem Bescheid der LfL die Befallsfläche sowie angrenzend jeweils ein Sicherheitsbereich ausgewiesen. Auf der Befallsfläche dürfen 20 Jahre keine Kartoffeln angebaut werden, im Sicherheitsbereich nur resistente Sorten. Die Auflagen werden aufgehoben, wenn bei einer nach Ablauf von 20 Jahren erfolgenden Untersuchung keine Erreger im Boden mehr festgestellt werden, was nicht immer der Fall ist, weil der Erreger sehr widerstandsfähige Überdauerungsformen bildet.
Bereits drei Jahre kein Befall mit Quarantänebakteriosen der Kartoffel in Bayern
Bayern war jetzt drei Jahre hintereinander befallsfrei, da auch in 2020 weder die Erreger der Bakteriellen Ringfäule noch die der Schleimkrankheit der Kartoffel in Kartoffelproben lebensfähig nachgewiesen wurden. Demzufolge ist im Jahr 2021 erstmals seit über 30 Jahren in Bayern kein Betrieb mehr in der diesbezüglichen Überwachung. Ein Befallsbetrieb muss in der Regel über 3 Jahre Bekämpfungsmaßnahmen durchführen, die von der LfL überwacht werden. Dazu gehören die Reinigung und Desinfektion von Maschinen, Gerätschaften und Lagern sowie die Bekämpfung des Durchwuchses von Kartoffeln aus dem Befallsjahr auf all seinen Anbauflächen. Außerdem werden 3 Jahre lang alle Kartoffeln, welche der Betrieb produziert, auf die beiden Bakteriosen untersucht.