Asiatischer Moschusbockkäfer: Rechtsgrundlage, Allgemeinverfügungen
Rechtsgrundlage
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wird bei einem Verdacht auf Befall mit dem Asiatischen Moschusbockkäfer, Aromia bungii, entsprechend der Rechtsgrundlge nach den Vorgaben der EU und des Bundes tätig.
Allgemeinverfügung und Karte
In der Stadt Rosenheim und in der Stadt Kolbermoor wurde ein Befall durch den Quarantäneschädling Asiatischer Moschusbockkäfer (Aromia bungii) entdeckt. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft – Institut für Pflanzenschutz als zuständige Pflanzenschutzbehörde hat die Aufgabe, diesen Befall vollständig zu erfassen und zu beseitigen, bevor sich der Schädling weiter vermehrt und ausbreiten kann.
Am 28.02.2023 hat die LfL die bisherigen Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben und eine neue Allgemeinverfügung erlassen.