Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2025

In der Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst finden Sie Informationen zu den zurzeit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren und Holunder. Sie enthält die jeweiligen Einsatzgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen und Umweltauflagen sowie aktuelle Zulassungshinweise.
Aktuelle Verlängerungen von Zulassungen
Folgende Zulassungen wurden verlängert:
Beendete Zulassungen
Für Pflanzenschutzmittel deren Zulassung nach dem 14.06.2011 endete gilt die folgende Regelung für Aufbrauchfristen nach EU-Verordnung (1107/2009) und neuem Pflanzenschutzgesetz:
Es besteht eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und eine Aufbrauchfrist von maximal 12 zusätzlichen Monaten, d.h. insgesamt 18 Monate Aufbrauchfrist. Bei einem Widerruf der Zulassungen können andere Fristen bestehen.
Für die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Pflanzenschutzmittel ist die Aufbrauchfrist im Jahr 2024 abgelaufen. Für diese Pflanzenschutzmittel besteht damit ein Anwendungsverbot.
Pflanzenschutzmittel | Wirkstoff | Zulassungsende | Aufbrauchsfrist bis |
---|---|---|---|
Polyram WG | Metiram | 28.05.2024 | 28.11.2024 |
Für die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Pflanzenschutzmittel ist die Zulassung abgelaufen. Sie können aber bis zum Ende der genannten Aufbrauchfrist noch eingesetzt werden:
Pflanzenschutzmittel | Wirkstoff | Zulassungsende | Aufbrauchsfrist bis |
---|---|---|---|
Vitisan (Alte Zulassungsnummer: 007593-00) | Kaliumhydrogencarbonat | 30.09.2023 | 30.03.2025 |
Vertimec Pro | Abamectin | 31.12.2023 | 30.06.2025 |
Movento SC 100 | Spirotetramat | 30.04.2024 | 30.10.2025 |
Arinex, Glanzit Schneckenkorn, Glanzit Schneckenkorn Duplex, Glanzit Schneckenkorn High Quality, Glanzit Schneckenstopp, Schneckenkorn M6 | Metaldehyd | 31.05.2024 | 30.11.2025 |
Exalt | Spinetoram | 30.06.2024 | 30.12.2025 |
Roundup PowerFlex | Glyphosat | 16.11.2024 | 16.05.2026 |
MON 79991 | Glyphosat | 15.12.2024 | 15.06.2026 |
Ortiva | Azoxystrobin | 31.12.2024 | 30.06.2026 |
Prolectus | Fenpyrazamine | 15.01.2025 | 15.07.2026 |
Änderung von Zulassungen
- Malvin WG (Wirkstoff: Captan)
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG wurde vom BVL zum 27.03.2025 nur für die Zulassung Art. 51 EU-VO 1107/2009 für Erdbeeren im Freiland widerrufen.
Das Pflanzenschutzmittel Malvin WG darf deshalb für die Anwendung für Erdbeeren im Freiland nicht mehr eingesetzt werden.
Die Anwendung für Erdbeeren im Gewächshaus ist weiter zugelassen und kann eingesetzt werden.
Die Zulassungserweiterungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 von Malvin WG für Anwendungen für Himbeeren, Brombeeren (Freiland) und Heidelbeeren (Freiland) dürfen weiter eingesetzt werden. Wobei es hier jeweils eine Reduzierung der Anzahl der Anwendungen pro Jahr und eine Reduzierung des Mittelaufwands gab.
Für Bienenschutz ist Malvin WG jetzt als bienengefährlich (B1) eingestuft, vorher war er als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. - Alginure Bio Schutz (Wirkstoff: Kaliumphosphonat)
Seit Mitte März 2025 gibt es Zulassungserweiterungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 für Anwendungen in Erdbeeren,im Freiland und Gewächshaus gegen Fusarium-Arten und Pythium-Arten, nach der Ernte spritzen und vor dem Pflanzen tauchen. Und nur im Gewächshaus auch nach dem Pflanzen spritzen. - Roundup Future (Wirkstoff: Glyphosat)
Die BVL hat am11.03.2025 mitgeteilt, dass die Zulassung des Pflanzenschutzmittels derzeit nicht wirksam ist. Roundup Future darf deshalb zur Zeit nicht verkauft und angewendet werden. Für Roundup Future gibt es Zulassungen für Anwendungen in Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren, Holunder (Freiland). - Prolectus (Wirkstoff: Fenpyrazamine))
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Prolectus wurde vom BVL zum 15.01.2025 widerrufen. Die Abverkaufsfrist ist bis zum 15.07.2025, für die Anwendung gibt es eine Aufbrauchfrist bis zum 15.07.2026.
Für Prolectus gibt es eine Zulassung für Anwendung in Erdbeeren gegen Botrytis cinerea im Gewächshaus die deshalb bis zur Aufbrauchfrist 15.07.2026 einsetzbar ist. - Roundup PowerFlex (Wirkstoff: Glyphosat)
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup PowerFlex wurde vom BVL zum 16.11.2024 widerrufen. Die Abverkaufsfrist ist bis zum 16.05.2025, für die Anwendungen gibt es eine Aufbrauchfrist bis zum 16.05 2026.
Für Roundup PowerFlex gibt es Zulassungen für Anwendungen in Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren, Holunder (Freiland) die deshalb bis zur Aufbrauchfrist 16.05.2026 einsetzbar sind. - Exalt (Wirkstoff: Spirotetramat)
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Exalt wurde vom BVL zum 30.06.2024 widerrufen. Die Abverkaufsfrist ist bis zum 30.12.2024, für die Anwendungen gibt es eine Aufbrauchfrist bis zum 30.12 2025.
Für Exalt gibt es Zulassungen und Zulassungserweiterungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 für Anwendungen in Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren (Gewächshaus) die deshalb bis zur Aufbrauchfrist 30.12.2025 einsetzbar sind. - Movento SC (Wirkstoff: Spirotetramat)
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Movento SC wurde vom BVL zum 30.04.2024 widerrufen. Die Abverkaufsfrist ist bis zum 30.10.2024, für die Anwendungen gibt es eine Aufbrauchfrist bis zum 30.10.2025.
Für Movento SC gibt es Zulassungen und Zulassungserweiterungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 für Anwendungen in: Erdbeeren (Freiland/Gewächshaus), Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren und Holunder. (Freiland), die deshalb bis zur Aufbrauchfrist 30.10.2025 einsetzbar sind. - Malvin WG (Wirkstoff: Captan)
Das BVL hat mit einem Bescheid vom 17.05.2024 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG für die Zukunft aufgehoben, nur Chargen mit einem Herstellungsdatum ab dem 17.05.2024 entsprechen der Zulassung. Für alle Chargen, die vor dem 17.05.2024 hergestellt wurden ist somit der Handel und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels weiterhin nicht zulässig.
Vom BVL wurde davor mit einem Bescheid vom 22.03.2024 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG angeordnet. Der Handel mit und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels war damit bis auf Weiteres nicht zulässig. Der Grund war, dass in Malvin WG eine stoffliche Abweichung festgestellt wurde, die nicht von der Zulassung gedeckt wurde.
Für Malvin WG gibt es Zulassungserweiterungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 für Anwendungen in Erdbeeren (Gewächshaus) Himbeeren, Brombeeren (Freiland) und Heidelbeeren (Freiland). Für diese Anwendungen dürfen deshalb nur Pflanzenschutzmittel Malvin WG die ab dem 17.05.2024 hergestellt wurden verwendet werden. - Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin) Zulassungsende: 31.12.2023, Aufbrauchfrist: 30.06.2025.
Die Aufbrauchfrist gilt nur für die Anwendung gegen Spinnmilben, Gallmilben bei Himbeeren,Brombeeren im Gewächshaus.
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro wurde für folgende Anwendungen vom BVL zum 20.12.2022 widerrufen: Erdbeeren: Spritzanwendungen gegen Spinnmilben, Erdbeermilben, Thripse im Gewächshaus. Diese Anwendungen sind seit diesem Termin nicht mehr zulässig.
Die Zulassung bei Erdbeeren: Tauchbehandlung der Frigopflanzen vor dem Pflanzen im Freiland wurde zum 30.03.2023 ebenfalls widerrufen und ist deshalb auch nicht mehr zulässig. - VitiSan (Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat) Zulassungsnummer: 07593-00. Die alte Zulassung von Vitisan endete am 30.09.2023, die Abverkaufsfrist ist der 30.03.2024 und die Aufbrauchfrist ist bis zum 30.03.2025.
Seit Mai 2023 gibt es eine neue Zulassung von VitiSan (Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat) Zulassungsnummer: 027593-00, in Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren zur Anwendung gegen Botrytis cinerea und Echten Mehltaupilzen im Freiland, nur zur Befallsminderung.
Seit September 2023 gibt es eine Zulassungserweiterung nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 von VitiSan in Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeerartigem Beerenost gegen Botrytis cinerea im Freiland, nur zur Befallsminderung.
Die Anwendung von VitiSan (Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat) gegen Botrytis cinerea im Gewächshaus für Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren ist nur noch für die alte Zulassung von Vitisan (ZulassungsNr: 007593-00 ) während der Aufbrauchfrist bis zum 30.03.2025 möglich, da es zur Zeit für die Anwendung im Gewächshaus noch keine neue Zulassungserweiterung nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 gibt.
Hinweis zum Bienenschutz
Die Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und SIVANTO prime wurden mit der Auflage NB6612 zugelassen. Dies bedeutet, dass das Mittel in Mischung mit Fungiziden aus der Wirkstoffgruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer als bienengefährlich eingestuft wird (B1) und damit nicht auf blühende Pflanzen und Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ausgebracht werden darf. Zu den Ergosterol-Biosynthese-Hemmern gehören z. B. die Fungizide aus der Wirkstoffgruppe der Azole wie Score (Difenoconazol), Folicur (Tebuconazol), Topas (Penconazol), Systhane 20 EW (Myclobutanil) u. a.
Die Pflanzenschutzmittel Mavrik Vita, Karate Zeon und Kaiso Sorbie haben die Auflage NB6623 erhalten. Diese Mittel dürfen damit in Mischung mit Fungiziden aus der Wirkstoffgruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer auf blühende Pflanzen und Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr ausgebracht werden (B2).
Bei der Einzelanwendung sind die Mittel Mospilan SG, SIVANTO prime, Mavrik Vita, Karate Zeon und Kaiso Sorbie weiterhin als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Aktuelles aus dem Pflanzenschutzrecht
Betroffen sind Kennzeichnungsauflagen, die konkret darauf abzielen, die Exposition zu reduzieren, um damit ein vertretbares Risiko für die genannten Gruppen zu erreichen.
Dies betrifft u.a. Auflagen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, mit der Spritzbrühe und Nachfolgearbeiten, z. B. Auflage:
SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2202 :Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SF275-EEBE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
AGIL-S, Azofin Plus,AQ10WG, Basamid Granulat, Beloukha, Beltanol, Benevia, Bigalo, Cobalt, Dagonis , DiPelDF, Devrinol FL, Eradicoat, Eradicoat Max, Exalt, Flipper, Floramite SC, Flowbrix, Focus Ultra, Hexythiazox, Kanemite, Kenja, Kiron, LALGUARD M52GR, LSAZOXY, Limocide, Luna Sensation, Metarex Inov, Milbeknock, Milbeknock Top, Mimic, Movento SC100, Nealta, NeemAzal T/S, NEU1153IEC, Neudosan Neu, Nimrod EC, Ordoval, Phantom, Pirim, Plenum 50 WG, Promanal Neu, Quickdown, Romeo, Raptol HP ,Roubaix, Roundup Power Flex, Schneckenkorn ( ARINEX; Glanzit, Mollustop, MetaPads), Score, Spectrum, Screen, Serenade ASO, Serifel, Sivanto prime, Sluxx HP, Spruzit Neu, Spruzit Schädlingsfrei, Stomp Aqua, Taegro, Talius, Talendo, Target SC, Teldor, Teppeki, Thiopron, Venzar 500SC, VoroxF, VERIMARK, Veriphos,VitiSan, Zetrola, Zeus
Die genauen Details sind dann in der nachfolgenden Pflanzenschutzmittelliste zu finden.
Die Anwendungsverbote für bestimmte PSM in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz (Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 BNatSchG und FFH-Gebiete) werden erweitert.
In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, ausgenommen Trockenmauern im Weinbau, dürfen bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht mehr eingesetzt werden. So sind verboten:
- Wirkstoffe, die in Anlage 2 oder 3 der Verordnung gelistet sind (z. B. Zinkphosphid und Glyphosat),
- die Anwendung von Herbiziden generell sowie
- die Anwendung aller Insektizide, die mit den Bienenschutzauflage B1, B2 oder B3 belegt oder die mit der Auflage NN410 als bestäubergefährlich eingestuft sind.
In FFH-Gebieten (ohne dass diese zugleich Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler sind) gelten die Verbote ebenfalls, jedoch nicht auf Flächen zum Gartenbau, Obst- und Weinbau, Anbau von Hopfen und sonstigen Sonderkulturen, zur Vermehrung von Saatgut und Pflanzgut sowie auf Ackerflächen.
Generell ist der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in den zugelassenen Anwendungen bzw. Indikationen nach § 3b Abs. 2 PflSchAnwV nur zulässig, sofern nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls andere Maßnahmen – auch vorbeugende – nicht durchgeführt werden können, nicht wirksam oder nicht zumutbar sind. Die Anwendung ist in diesen Fällen auf das Mindestmaß hinsichtlich Behandlungsfläche, Aufwandmenge und Anwendungshäufigkeit zu beschränken.
Wenn andere Maßnahmen nicht geeignet oder durchführbar sind wird bei der Anwendung eine Dokumentation der Notwendigkeit empfohlen. Hierzu wurde von der LfL eine Liste erstellt:
Neuzulassungen
Die nachfolgende Liste soll einen Überblick über neu zugelassene Pflanzenschutzmittel bzw. neue Genehmigungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 seit dem Frühjahr 2024 geben.
Die genauen Details sind dann in der nachfolgenden Pflanzenschutzmittelliste zu finden.
Erdbeeren
- CHORUS Next (Wirkstoff: Pyrimethanil) zugelassen bis 15.03.2026, gegen Botrytis cinerea im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge 2,5 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 3 Tage, B4.
- Fulial (Wirkstoff: Azoxstrobin) zugelassen bis 31.12.2025, gegen Colletrochium und Echter Mehltau im Gewächshaus, Aufwandmenge 1,0 l/ha, max. 3 Anwendungen Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 3 Tage, B4.
- Ozark (Wirkstoff: Azoxstrobin ) zugelassen bis 31.12.2025, gegen Echter Mehltau im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge 1 l/ha, max. 3 Anwendungen, pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 3 Tage, B4.
- PANTHA (Wirkstoff: Azoxstrobin ) zugelassen bis 31.12.2025, gegen Echter Mehltau im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge 1 l/ha, max. 3 Anwendungen, pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 3 Tage, B4
- PROBLAD (Wirkstoff. Lupinus albus L.Samen Extrakt)) zugelassen bis 27.04.2037, gegen Botrytis cinerea und Echten Mehltau im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 3,2 l/ha, max. 6 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4
- Romeo (Wirkstoff: Cerevisane) zugelassen bis 23.04.2031, gegen Botrytis cinerea im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge 0,75 kg/ha, max. 8 Anwendungen, pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4, Genehmigung nach Art.51
- Clayton Relic (Wirkstoff: Spinosad): zugelassen bis 15.03.2026 gegen Kalifornischer Blütenthrips, im Gewächshaus, Aufwandmenge 150 ml/ha, max.3 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B1
- Eradicoat Max (Wirkstoff: Maltodextrin): zugelassen bis 28.02.2027 gegen Blattläuse und Spinnmilben, im Freiland, Aufwandmenge 60 l/ha, max.20 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B2, Genehmigung nach Art.51
- Arinex 30, Gusto 30, (Wirkstoff: Metaldehyd): zugelassen bis 31.08.2027 gegen Nacktschnecken im Freiland, Aufwandmenge 6 kg/ha, max.2 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4
- Axcela TS, Xiren TS, (Wirkstoff: Metaldehyd): zugelassen bis 31.08.2027 gegen Nacktschnecken im Freiland, Aufwandmenge 7 kg/ha, max.3 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4
- Colzamid (Wirkstoff: Napropamid) zugelassen bis 31.03.2028 gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Ertragsanlagen und im Pflanzjahr im Freiland, Aufwandmenge: 2,5 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4
- Finalsan (Wirkstoff: Pelargonsäure) zugelassen bis 15.12.2025 gegen zweikeimblättrige Unkräuter, einkeimblättrige Unkräuter im Freiland, Aufwandmenge:62,5 l/ha, max. 6 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4, Genehmigung nach Art.51
- Sedim 120 (Wirkstoff: Clethodim) zugelassen bis 31.08.2027 gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter nach dem Pflanzen und nach der Ernte im Freiland, Aufwandmenge: 0,8 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 35, Gegen Gemeine Quecke, nach dem Pflanzen und nach der Ernte im Freiland, Aufwandmenge: 2,0 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 35, B4
Himbeeren/Brombeeren
- PROBLAD (Wirkstoff. Lupinus albus LSamen Extrakt)) zugelassen bis 27.04.2037, gegen Echte Mehltaupilze im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 3,2 l/ha, max. 6 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4, Genehmigung nach Art.51
- Eradicoat Max (Wirkstoff: Maltodextrin): zugelassen bis 28.02.2027 gegen Blattläuse und Spinnmilben, im Freiland, Aufwandmenge 60 l/ha, max.20 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B2, Genehmigung nach Art.51
- Colzamid (Wirkstoff: Napropamid) zugelassen bis 31.03.2028 gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter vor Vegetationsbeginn im Freiland, Aufwandmenge: 2,5 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4
Johannisbeeren und Stachelbeeren
- PROBLAD (Wirkstoff. Lupinus albus L.Samen Extrakt)) zugelassen bis 27.04.2037, gegen Echte Mehltaupilze im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 3,2 l/ha, max. 6 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4
Genehmigung nach Art.51 - Tebu 25 (Wirkstoff: Tebuconazol) zugelassen bis 15.08.2027, gegen Botrytis cinerea im Freiland, Johannisbeerartiges Beerenobst, Aufwandmenge 0,8 l/ha, max. 1Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit 14 Tage, gegen Amerikanischen Mehltau im Freiland, Zulassung nur für schwarze, rote und weiße Johannisbeeren, Aufwandmenge 0,8 l/ha, max. 1Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit 14 Tage, gegen Blattfallkrankheit und Amerikanischen Mehltau für Stachelbeeren, Aufwandmenge 0,8 l/ha, max. 1Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit 14 Tage, B4, Genehmigung nach Art.51
- Veriphos(Wirkstoff: Kaliumphosphonat) zugelassen bis 31.01.2027, gegen Blattfallkrankheit im Gewächshaus für schwarze, rote und weiße Johannisbeeren, Stachelbeeren, Aufwandmenge 4,0 l/ha, max. 3 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit 14 Tage, B4, Genehmigung nach Art.51
- Eradicoat Max (Wirkstoff: Maltodextrin): zugelassen bis 28.02.2027 gegen Blattläuse und Spinnmilben, im Freiland, Aufwandmenge 60 l/ha, max.20 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B2, Genehmigung nach Art.51
- AGIL-S (Wirkstoff: Propaquizafop) zugelassen bis 30.11.2027 gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen einj. Rispengras, Gemeine Quecke) im Freiland, Aufwandmenge 0,75 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4, Genehmigung nach Art.51
- AGIL-S (Wirkstoff: Propaquizafop) zugelassen bis 30.11.2027 gegen Gemeine Quecke, im Freiland, Aufwandmenge 1,5 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4, Genehmigung nach Art.51
- Colzamid (Wirkstoff: Napropamid) zugelassen bis 31.03.2028 gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter vor Vegetationsbeginn im Freiland, Aufwandmenge: 2,5 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4
Heidelbeeren
- PROBLAD (Wirkstoff. Lupinus albus L.Samen Extrakt)) zugelassen bis 27.04.2037, gegen Echte Mehltaupilze im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 3,2 l/ha, max. 6 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4, Genehmigung nach Art.51
- Tebu 25 (Wirkstoff: Tebuconazol) zugelassen bis 15.08.2027, gegen Botrytis cinerea im Freiland, Aufwandmenge 0,8 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit 14 Tage, B4, Genehmigung nach Art.51
- Veriphos (Wirkstoff: Kaliumphosphonat) zugelassen bis 31.01.2027, gegen Colletotrichum im Gewächshaus, Aufwandmenge 4,0 l/ha, max. 3 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit 14 Tage, B4 Genehmigung nach Art.51
- Eradicoat Max (Wirkstoff: Maltodextrin): zugelassen bis 28.02.2027 gegen Blattläuse und Spinnmilben, im Freiland, Aufwandmenge 60 l/ha, max.20 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B2, Genehmigung nach Art.51
- AGIL-S (Wirkstoff: Propaquizafop) zugelassen bis 30.11.2027 gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen einj. Rispengras, Gemeine Quecke),im Freiland, Aufwandmenge 0,75 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4, Genehmigung nach Art.51
- AGIL-S (Wirkstoff: Propaquizafop) zugelassen bis 30.11.2027 gegen Gemeine Quecke, im Freiland, Aufwandmenge 1,5 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4, Genehmigung nach Art.51
- Colzamid (Wirkstoff: Napropamid) zugelassen bis 31.03.2028 gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter vor Vegetationsbeginn im Freiland, Aufwandmenge: 2,5 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4
Holunder
- PROBLAD (Wirkstoff. Lupinus albus L.Samen Extrakt)) zugelassen bis 27.04.2037, gegen Echte Mehltaupilze im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 3,2 l/ha, max. 6 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4, Genehmigung nach Art.51
- Tebu 25 (Wirkstoff: Tebuconazol) zugelassen bis 15.08.2027, gegen Botrytis cinerea im Freiland, Aufwandmenge 0,8 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit 14 Tage, B4, Genehmigung nach Art.51
- Eradicoat Max (Wirkstoff: Maltodextrin): zugelassen bis 28.02.2027 gegen Blattläuse und Spinnmilben, im Freiland, Aufwandmenge 60 l/ha max.20 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B2, Genehmigung nach Art.51
- AGIL-S (Wirkstoff: Propaquizafop) zugelassen bis 30.11.2027 gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen einj.Rispengras, Gemeine Quecke), im Freiland,Aufwandmenge 0,75 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4, Genehmigung nach Art.51
- AGIL-S (Wirkstoff: Propaquizafop) zugelassen bis 30.11.2027 gegen Gemeine Quecke, im Freiland, Aufwandmenge 1,5 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4, Genehmigung nach Art.51
- Colzamid (Wirkstoff: Napropamid) zugelassen bis 31.03.2028 gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter vor Vegetationsbeginn im Freiland, Aufwandmenge: 2,5 l/ha, max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4
Übersicht der kulturbezogenen, verfügbaren Präparate und deren Anwendung
Notfallzulassungen nach Art. 53 EU-Verordnung in Erdbeeren und Beerenobst 132 KB
Wichtiger Hinweis
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Die nachfolgende Liste ersetzt keinesfalls das aufmerksame Studium der jeweiligen Gebrauchsanleitung.
In der Liste enthalten sind:
- zugelassene Pflanzenschutzmittel
- genehmigte Pflanzenschutzmittel nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 bzw. nach § 18a Pflanzenschutzgesetz (alt). Hierbei ist der Anwender für mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Pflanzenverträglichkeit des Mittels verantwortlich
- Pflanzenschutzmittel deren Zulassung abgelaufen ist, deren Restbestände aber noch aufgebraucht werden dürfen. (Diese Pflanzenschutzmittel sind in der Liste in kursiver Schrift gesetzt)
Die Liste ist fortlaufenden Änderungen unterworfen und wird immer wieder aktualisiert.
Quelle dieser Liste ist das Programm zur Pflanzenschutzmittel-Auswertung und Pflanzenschutzmittel-Information (PAPI), basierend auf den Originaldaten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Der Binnenmarkt der EU ermöglicht es, dass Pflanzenschutzmittel im Rahmen des freien Warenverkehrs zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU gehandelt werden. Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmen, benötigen keine Zulassung in Deutschland, um hier in Verkehr gebracht oder angewendet zu werden. Sie müssen aber gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über eine Genehmigung für den Parallelhandel (bis zum 13. Juni 2011 als Verkehrsfähigkeitsbescheinigung bezeichnet) verfügen. Das BVL erstellt eine Liste der gültigen Genehmigungen (bzw. Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen) für den Parallelhandel. Alle in der Liste genannten Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich von jedermann angewendet werden.

Erdbeeren
Grauschimmel auf der Erdbeere

Himbeeren und Brombeeren
Made des Himbeerkäfers

Johannisbeeren und Stachelbeeren
Schadbild Johannisbeerblasenlaus

Heidelbeeren
Heidelbeeren

Holunder
Holunderblüte
Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2025
LfL-Merkblatt
Erdbeeren: Krankheiten und Schädlinge
Eine erfolgreiche Erdbeerkultur kann durch eine Vielzahl von Krankheiten und Schädlingen gefährdet werden. Voraussetzung für das Gelingen einer Erdbeerkultur sind richtige Standortwahl, zeitgerechte Bodenbearbeitung und ausreichende Nährstoff-, Wasser- und Humusversorgung sowie gesundes Pflanzgut. Mehr