Änderungen der EU-Vermarktungsnormen Eier und Geflügelfleisch
Am 17. August 2023 hat die EU-Kommission den Änderungen zu den EU-Vermarktungsnormen für Eier zugestimmt und am 8. November im Amtsblatt veröffentlicht. Somit gelten neue Rechtsvorschriften hinsichtlich der Vermarktungsnormen von Eiern.
Folgende Änderungen sind für die Vermarktung von Eiern zu beachten
- Angabe von ggf. mehreren Packstellen-Nummern auf Verpackungen (Art. 11 der delegierten Verordnung (EU) 2023/2465), wenn Eier in mehreren Packstellen umgepackt werden
- ab November 2024 Kennzeichnung der Eier an der Produktionsstätte (Art. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2023/2464)
- Mindestanforderungen an die Produktionssystem „Eier aus Freilandhaltung“ (Anhang II der delegierten Verordnung (EU) 2023/2465): Hierbei wurden die Vermarktungsmöglichkeiten von Freilandeiern bei Beschränkung des Zugangs zur Auslauffläche geändert, wie u.a. Wegfall der "Schlechtwetterregelung". Zudem wurde eine Doppelnutzung der Auslauffläche mit z.B. Photovoltaik-Anlagen ermöglicht.
Auch die EU-Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch werden derzeit überarbeitet. Sobald diese in Kraft treten, informieren wir Sie an dieser Stelle darüber.
Kontakt
Arbeitsbereich IEM 4
Vieh-, Fleisch-, Fisch-, Eier- und Geflügelwirtschaft
Tel.: 08161 8640-1243
E-Mail: eier@LfL.bayern.de