Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) – Fischetikettierung und Rückverfolgung

Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) durch Verbesserung der Kontrolle der Rückverfolgbarkeit sowie Sensibilisierung der Marktbeteiligten und der Öffentlichkeit

Das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte ist seit mehreren Jahren mit dem Vollzug der Fischetikettierungsvorschriften und der Rückverfolgbarkeit von Fisch und Fischprodukten betraut. Seit 14.12.2014 wurden durch eine EU-Verordnung die Mindestangaben auf den Begleitpapieren und der Verpackung von Fischereierzeugnissen erweitert. Jährlich kommen neue Fischarten auf den Markt. Ein durchgängiges Kontrollsystem sowie eine entsprechende daten- und informations-technische Vernetzung mit den Behörden anderer Bundesländer oder Mitgliedstaaten sind nur begrenzt vorhanden. Diese Umstände bedingen eine unbefriedigende Umsetzung bei den Kontrollen. Bei Marktbeteiligten aber auch in der Öffentlichkeit herrscht immer wieder Mangel an Informationen über die Notwendigkeit illegale Fischerei zu bekämpfen, bzw. darüber welche Maßnahmen hierzu bereits vorgesehen sind.

Ziel

Ziel des Projektes ist es die Ziele der GFP optimaler umzusetzen und damit den Umfang illegaler Fischerei und Fischvermarktung zu reduzieren.

Methode

Dieses Ziel soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
In einem ersten Maßnahmenpaket werden die Kontrollen verbessert, indem die EDV-Erfassung der Marktbeteiligten sowie die Erfassung und Auswertung der durchgeführten Kontrollen neu strukturiert werden. Außerdem wird eine eigene oder bei einer anderen Einrichtungen bereits vorhandenen Bilddatenbank, bei der auch die in diversen EU-Verordnungen geregelten Fangbeschränkungen und Vermarktungsnormen bei jeder Fischart hinterlegt sind, aufgebaut und erweitert.
Zusätzlich wird eine bei anderen Einrichtungen bereits vorhandene DNA-Datenbank genutzt und erweitert, sodass Verstöße durch Angabe falscher Fischarten zweifelsfrei festgestellt werden können. Des Weiteren werden die Kontrolleure in Bezug auf die Erkennung der verschiedenen Fischarten, Herkunft und Fangbeschränkungen (durch BLE, Fischinstitute, etc.) und die Nutzung der geschilderten Datenbanken geschult.
In einem zweiten Maßnahmenpaket erfolgt die Information und Sensibilisierung der Marktbeteiligten und der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit, illegale, unangemeldete und unregulierte Fischerei durch die entsprechenden Rechtsakte und Vollzugsmaßnahmen der GFP zu bekämpfen. Dabei wird auch die Information über die behördlich vorgesehenen Maßnahmen vermittelt.

Ergebnisse

Im Zuge des Projektes wurde ein einheitliches System für den Vollzug der Fischkennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitskontrollen in Bayern entwickelt. Hierbei wurden (digitalisierte) Workflows zur Vereinfachung der Kontrollen und Dokumentation etabliert. Mehrere IEM-Kontrollierende wurden während der Projektzeit eingearbeitet und fortgebildet, um neben deren schwerpunktmäßigen Kontrollen in anderen Arbeitsbereichen auch Fischkennzeichnungskontrollen durchzuführen. Bei der Planung der Kennzeichnungskontrollen wurden die Dienstgebiete der Kontrollierenden und eine Risikoanalyse einbezogen. Die Kontrollanzahl pro Jahr stiegt im Laufe des Projektes stetig an, was hauptsächlich durch die Optimierung der Kontrollabläufe und die Koordinierung der Vollzeit-Projektkraft ermöglicht wurde.
Die bundesweite Überwacherkräftetagung sowie regelmäßiger Kontakt mit den südlichen Bundesländern verbesserte der Austausch zwischen Kontrollbehörden maßgeblich. Dies verstärkte beispielsweise den Erfolg bei Amtshilfefällen und die Überprüfbarkeit der eigenen Kontrollqualität.
Zusätzlich wurden Verbrauchende und Vermarktende vielschichtig hinsichtlich Fischkennzeichnung und Fischrückverfolgbarkeit sensibilisiert und aufgeklärt. Neben Vorträgen wurde die Website neugestaltet, eine Umfrage von bayerischen Verbrauchern durchgeführt und zwei Auflagen einer kompakten Fischbroschüre sowie ein Erklärfilm veröffentlicht.
Die gesamten Projektergebnisse stehen im Abschlussbericht zum Download zur Verfügung.

Projektbericht Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik pdf 1,2 MB

Der Kurzfilm "Fischetikettierung – Fische richtig kennzeichnen" erläutert bildlich die gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften für Fisch- und Fischereiprodukte und deren Weitergabe über die gesamte Lieferkette.

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Volltextalternative
Der Kurzfilm erklärt die für Fisch- und Fischereierzeugnisse geltenden gesetzlichen Kennzeichnungspflichten bezüglich festgelegter Art- und Herkunfts­informationen. Die Rückverfolgbarkeit und Transparenz der Fisch­produkte wird somit entlang der kompletten Lieferkette sichergestellt. Die vorgeschriebenen Kenn­zeichnungs­­elemente beziehen sich auf die Handelsbezeichnung und den wissenschaftlichen Artnamen, die Produktions­methode, das Fanggebiet bzw. die Herkunft und die Fanggerätekategorie sowie gegebenenfalls einen Auftau­hinweis.
Diese Informationen werden im Fischhandel über Warenbegleitdokumente und/oder Kistenetiketten und im Endverkauf über Thekenschilder, Listen oder Thekenkladden bereitgestellt.

Projektinformation
Projektleitung: Dr. Andrea Grimm
Projektbearbeitung: Nadia Hochreuther
Laufzeit: November 2016 bis Dezember 2022
Finanzierung: Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)