Bayerische Familienbetriebe
Der Lohnansatz in der Internetanwendung LfL Deckungsbeiträge und Kalkulationsdaten (IDB)

Foto: (c) PantherMedia / serezniy
Bayerische Familienbetriebe – meistens als Einzelunternehmen oder als familieninterne Personengesellschaften geführt – haben öfters das Problem, wie die nicht pagatorisch entlohnte Arbeit der (Familien-) Arbeitskräfte bei ökonomischen Berechnungen bewertet werden soll.
Im ersten Moment erscheint das Problem nicht so groß, denn über den Gewinn des Unternehmens werden, neben dem Unternehmerrisiko, die eigenen, ins Unternehmen eingebrachten Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital entlohnt. Solange also der Gewinn so hoch ist, dass die privaten Entnahmen gedeckt sind und zudem ausreichend Rücklagen gebildet werden können, interessiert die Stundenentlohnung der Familienarbeit die Unternehmerfamilie nur am Rande.
Bewertung der Arbeit bei LfL Deckungsbeiträge und Kalkulationsdaten
Entgeltgruppe 1) | Kurzbeschreibung 1) | Bruttovergütung in Euro je Stunde2) |
---|---|---|
1 | Arbeiten, die weder eine Berufsausbildung noch Anlernzeit erfordern; nur kurze Einarbeitung; Betriebszugehörigkeit: bis 4 Mon (1a); mehr als 4 Mon. (1b) | 12,82 (1a) 13,50 (1b) |
4 (Ecklohn) | Abschlussprüfung Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hauswirtschaft ...oder vergleichbar | 16,18 |
5 | Abschlussprüfung Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hauswirtschaft ...oder vergleichbar selbständiges Arbeiten unter eigener Verantwortung | 16,99 |
6 | Meister, Techniker, Betriebswirte | 18,61 |
7 | Meister, Techniker, Betriebswirte verantwortliche Tätigkeit | 20,23 |
8 | Meister, Techniker, Betriebswirte in leitender Funktion mit besonderem Verantwortungsbereich; Absolventen mit Bachelorabschluss, FH-Absolventen | 24,27 |
2) Quelle: Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Bayern, gültig ab 01.01.2024
Da in der Landwirtschaft Arbeiten anfallen, die sowohl unterschiedliche Ausbildung erfordern als auch in Verantwortung und Selbständigkeit differieren, müsste theoretisch der Lohnansatz gestaffelt werden (z.B. Betriebsleitung = Bezahlung nach Entgeltgruppe 8, z.B. Füttern der Tiere = Bezahlung nach Entgeltgruppe 3, z.B. Waschen eines Stalls = Bezahlung nach Entgeltgruppe 1). In der Internet-Anwendung werden jedoch nur drei unterschiedliche Vorschlagswerte angeboten:
- bei Saisonarbeitskräften (z.B. Erntehelfern) wird von einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen (max. 70 Tage bzw. 3 Mon. pro Jahr beschäftigt, Mindestlohn zzgl. pauschalen Steuern u.a. Umlagen; keine Kosten für Sozialversicherungen); es wurde hier angenommen, dass die bezahlten den gearbeiteten Stunden entsprechen.
- bei Aushilfskräften werden die Personalkosten auf Basis der Entgeltgruppe 1a mit regulären Sozialabgaben und
- bei festangestellten und Familienarbeitskräften auf Basis der Entgeltgruppe 4 (Ecklohn) berechnet.
Kalkulation der Vorschlagswerte (Mindestansätze) für das Jahr 2025
Entgeltgruppe | 1a Aushilfe bis max. 4 Mon. | 4 Facharbeiter (Abschlussprüfung) | 8 Meister in leitender Funktion; Bachelor | |
---|---|---|---|---|
Stundenlohn | Euro | 12,82 | 16,18 | 20,23 |
Monatslohn | Euro | 2.231 | 2.815 | 3.520 |
Tarifliches Urlaubs- Weihnachtsgeld, anteilig je Monat | Euro | 40 | 40 | 40 |
Prämie bei Verbleib im Betrieb je Monat | Euro | 30 | 0 | 0 |
Monatslohn incl. anteil. Urlaubs-/Weihnachtsgeld | Euro | 2.300 | 2.855 | 3.560 |
Kosten Arbeitgeber (je Monat) | ||||
Monatslohn incl. anteil. Urlaubs-/Weihnachtsgeld;Prämie | Euro | 2.300 | 2.855 | 3.560 |
Rentenversicherung (9,3%) | Euro | 214 | 266 | 331 |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) | Euro | 30 | 37 | 46 |
Krankenversicherung (7,3% + 1,25% ) | Euro | 197 | 244 | 304 |
Pflegeversicherung (1,8%) | Euro | 41 | 51 | 64 |
Umlage Lohnfortzahlung (2,6%)/Mutterschutz (0,42%)* | Euro | 69 | 86 | 108 |
Insolvenzumlage (0,15%) | Euro | 3 | 4 | 5 |
Summe: Gesamtkosten je Monat | Euro | 2.855 | 3.544 | 4.418 |
Gesamtkosten im Jahr | Euro | 34.261 | 42.522 | 53.018 |
Anteil Lohnnebenkosten | Euro | 24% | 24% | 24% |
bezahlte Jahresarbeitsstunden | Euro | 696 | 2088 | 2088 |
Gesamtkosten je bezahlter Stunde | Euro | 16,41 | 20,36 | 25,39 |
gearbeitete Jahresarbeitsstunden | Euro | 560 | 1680 | 1680 |
Gesamtkosten je gearbeiteter Stunde | Euro | 20,39 | 25,31 | 31,56 |
Quellen: Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Bayern, gültig ab 01.05.2018
Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Bayern, gültig ab 01.01.2024
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