Bayerische Familienbetriebe
Der Lohnansatz in der Internetanwendung LfL Deckungsbeiträge und Kalkulationsdaten (IDB)

Eine Frau und ein Mann mit Notebooks an einem Rübenfeld

Foto: (c) PantherMedia / serezniy

Bayerische Familienbetriebe – meistens als Einzelunternehmen oder als familieninterne Personengesellschaften geführt – haben öfters das Problem, wie die nicht pagatorisch entlohnte Arbeit der (Familien-) Arbeitskräfte bei ökonomischen Berechnungen bewertet werden soll.

Im ersten Moment erscheint das Problem nicht so groß, denn über den Gewinn des Unternehmens werden, neben dem Unternehmerrisiko, die eigenen, ins Unternehmen eingebrachten Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital entlohnt. Solange also der Gewinn so hoch ist, dass die privaten Entnahmen gedeckt sind und zudem ausreichend Rücklagen gebildet werden können, interessiert die Stundenentlohnung der Familienarbeit die Unternehmerfamilie nur am Rande.

Sobald jedoch Vergleiche mit anderen Betrieben, Wettbewerbsvergleiche zwischen verschiedenen Betriebszweigen, Berechnung von Entschädigungsansprüchen mit Eigenleistung oder die Vorzüglichkeit von beispielsweise Umwelt- oder Tierschutzprogrammen kalkuliert werden soll, wird ein monetärer Ansatz der ″Familien-AKh″ benötigt.

Bewertung der Arbeit bei LfL Deckungsbeiträge und Kalkulationsdaten

Die Internetanwendung berechnet für eine Vielzahl von Verfahren die gesamten Produktionskosten im stufigen Aufbau (variable Kosten – Festkosten – kalkulatorische Faktorkosten) und stellt sie den Leistungen des Verfahrens gegenüber.
Personalkosten für angestellte Arbeitskräfte werden bei den variablen Kosten (Aushilfs- bzw. Saison-Arbeitskräfte) und den Festkosten (fest-angestellte Arbeitskräfte) verrechnet. Der kalkulatorische Lohnansatz für Familien-AKh wird erst nach der Gewinnberechnung bei den kalkulatorischen Faktorkosten angesetzt.
Die Vorschlagswerte für die Höhe der Personalkosten bzw. des Lohnansatzes basieren dabei auf den tariflich ausgehandelten Löhnen für landwirtschaftliche Facharbeiter. Grundlage sind die zum 01.05.2018 gültigen Verträge ″Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft″ und ″Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft″ für den Freistaat Bayern.
Der Rahmentarifvertrag beschreibt u.a. 10 Entgeltgruppen, in denen nach der (Aus-) Bildung der beschäftigten Person und der Art der ausgeübten Tätigkeit unterschieden wird. Entgeltgruppe 1 wird dazu noch nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit aufgeteilt.
In Tabelle 1 sind ausgewählte Entgeltgruppen dargestellt.
Tabelle 1: Ausgewählte Entgeltgruppen laut Tarifverträge für Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft, Bruttovergütung für das Jahr 2025
Entgeltgruppe 1)Kurzbeschreibung 1)Bruttovergütung in Euro je Stunde2)
1Arbeiten, die weder eine Berufsausbildung noch Anlernzeit erfordern;

nur kurze Einarbeitung;

Betriebszugehörigkeit: bis 4 Mon (1a); mehr als 4 Mon. (1b)


12,82 (1a)

13,50 (1b)
4 (Ecklohn)Abschlussprüfung Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hauswirtschaft ...oder vergleichbar 16,18
5Abschlussprüfung Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hauswirtschaft ...oder vergleichbar
selbständiges Arbeiten unter eigener Verantwortung
16,99
6Meister, Techniker, Betriebswirte18,61
7Meister, Techniker, Betriebswirte
verantwortliche Tätigkeit
20,23
8Meister, Techniker, Betriebswirte in leitender Funktion mit besonderem Verantwortungsbereich;
Absolventen mit Bachelorabschluss, FH-Absolventen
24,27
1) Quelle: Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Bayern, gültig ab 01.05.2018
2) Quelle: Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Bayern, gültig ab 01.01.2024

Da in der Landwirtschaft Arbeiten anfallen, die sowohl unterschiedliche Ausbildung erfordern als auch in Verantwortung und Selbständigkeit differieren, müsste theoretisch der Lohnansatz gestaffelt werden (z.B. Betriebsleitung = Bezahlung nach Entgeltgruppe 8, z.B. Füttern der Tiere = Bezahlung nach Entgeltgruppe 3, z.B. Waschen eines Stalls = Bezahlung nach Entgeltgruppe 1). In der Internet-Anwendung werden jedoch nur drei unterschiedliche Vorschlagswerte angeboten:

  • bei Saisonarbeitskräften (z.B. Erntehelfern) wird von einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen (max. 70 Tage bzw. 3 Mon. pro Jahr beschäftigt, Mindestlohn zzgl. pauschalen Steuern u.a. Umlagen; keine Kosten für Sozialversicherungen); es wurde hier angenommen, dass die bezahlten den gearbeiteten Stunden entsprechen.
  • bei Aushilfskräften werden die Personalkosten auf Basis der Entgeltgruppe 1a mit regulären Sozialabgaben und
  • bei festangestellten und Familienarbeitskräften auf Basis der Entgeltgruppe 4 (Ecklohn) berechnet.

Kalkulation der Vorschlagswerte (Mindestansätze) für das Jahr 2025

Der Rahmentarifvertrag sieht eine 40 Stunden-Woche vor und eine vollbeschäftigte Arbeitskraft wird für 2088 Jahresarbeitsstunden bezahlt. Unterstellt wird bei der folgenden Kalkulation, dass die Arbeitskraft wegen Urlaub, Feiertagen an Werktagen, Krankheit etc. lediglich 1680 Stunden im Unternehmen arbeitet.
In Tabelle 2 wird am Beispiel einer Arbeitskraft für das Jahr 2025 die Kalkulation der Personalkosten (Kosten für den Arbeitgeber) für die Entgeltgruppen 1a, 4 und 8 dargestellt.
Tabelle 2: Kalkulation der Mindestansätze für Personalkosten im Jahr 2025
Entgeltgruppe 1a
Aushilfe bis max. 4 Mon.
4
Facharbeiter (Abschlussprüfung)
8
Meister in leitender Funktion; Bachelor
Stundenlohn Euro 12,82 16,18 20,23
Monatslohn Euro 2.231 2.815 3.520
Tarifliches Urlaubs- Weihnachtsgeld, anteilig je MonatEuro404040
Prämie bei Verbleib im Betrieb je MonatEuro3000
Monatslohn incl. anteil. Urlaubs-/Weihnachtsgeld Euro 2.300 2.855 3.560
Kosten Arbeitgeber (je Monat)
Monatslohn incl. anteil. Urlaubs-/Weihnachtsgeld;PrämieEuro2.3002.8553.560
Rentenversicherung (9,3%)Euro214266331
Arbeitslosenversicherung (1,3%)Euro303746
Krankenversicherung (7,3% + 1,25% )Euro197244304
Pflegeversicherung (1,8%)Euro415164
Umlage Lohnfortzahlung (2,6%)/Mutterschutz (0,42%)*Euro6986108
Insolvenzumlage (0,15%)Euro345
Summe: Gesamtkosten je Monat Euro 2.855 3.544 4.418
Gesamtkosten im Jahr Euro 34.261 42.522 53.018
Anteil Lohnnebenkosten Euro 24% 24% 24%
bezahlte JahresarbeitsstundenEuro69620882088
Gesamtkosten je bezahlter Stunde Euro 16,41 20,36 25,39
gearbeitete JahresarbeitsstundenEuro56016801680
Gesamtkosten je gearbeiteter Stunde Euro 20,39 25,31 31,56
* bei AOK Bayern-KK 2025 70% Erstattung bei U1
Quellen: Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Bayern, gültig ab 01.05.2018
Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Bayern, gültig ab 01.01.2024
Nicht berücksichtigt in der Kalkulation sind Rückerstattungen an den Arbeitgeber, die z.B. im Krankheitsfall der Arbeitskraft erfolgen. Allerdings sind auch Zuschläge (z.B. für Nacht- oder Sonntagsarbeit), Sonderzahlungen (z.B. Umzugskostenerstattung, Jubiläumszuwendungen) und sonstige Kosten, die ggf. noch anfallen können (z.B. Kosten einer Lohnbuchhaltung) nicht einberechnet.
Die Vorschlagswerte sind jederzeit überschreibbar und können an die betrieblichen Verhältnisse angepasst werden. So können z.B. die Zusatzbeiträge bei der Krankenversicherung oder die Umlagen für Lohnfortzahlung und Mutterschutz abhängig von der Krankenkasse des Arbeitnehmers variieren. Auch sozial- und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Saison- und Aushilfskräften können die Höhe der Personalkosten beeinflussen.

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