EU-Agrarpolitik: LfL-GAP-Prämienrechner
Prämienrechner 2026 (Direktzahlungen) – basierend auf der GAP-Reform ab 2023

Landschaft mit Getreidefeld und Hügeln im Hintergrund

Foto: Robert Schätzl, LfL

Um den Landwirten und Beratern zu ermöglichen, die Direktzahlungen der ersten Säule schnell und unkompliziert abzuschätzen, wurde der LfL-GAP-Prämienrechner entwickelt. Der LfL-GAP-Prämienrechner wird jährlich aktualisiert.

Die aktuelle GAP-Förderperiode 2021 bis 2027 (GAP Gemeinsame Agrarpolitik) neigt sich bereits dem Ende zu. Nach einer zweijährigen Übergangsphase trat 2023 die eigentliche GAP-Reform in Kraft. In den folgenden Jahren wurden die Vorgaben der GAP-Reform angepasst und teilweise vereinfacht. Ziel war, die zunächst zögerliche Inanspruchnahme der Eco-Schemes (Ökoregelungen ÖR) zu erhöhen und die Umsetzung der Vorgaben für die Landwirte zu erleichtern.

LfL-GAP-Prämienrechner

LfL-GAP-Prämienrechner (Excel-Datei)
Mit dem Herunterladen der Exceldatei ″GAP_Rechner_LfL_Bayern.xlsx″ erklärt sich der Nutzer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

Mit nur wenigen Angaben können mit Hilfe des LfL-GAP-Prämienrechners die Direktzahlungen des landwirtschaftlichen Betriebs aus der ersten Säule für die GAP ab 2023 abgeschätzt werden. Die Konditionalitäten und Ökoregelungen (ÖR) wurden für das Antragsjahr 2026 aktualisiert. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der GAP ab 2023 zu bestimmen, ist es möglich, die Mehrkosten bzw. die höheren Aufwendungen in Folge der Konditionalitäten und der Ökoregelungen (bei Teilnahme) abzuschätzen.
Da weder die genaue Prämienhöhe noch die exakten Mehrkosten oder höheren Aufwendungen bekannt sind, kann der LfL-GAP-Prämienrechner nur monetäre Größenordnungen abschätzen.

Konditionalitäten

Um Zahlungen aus der ersten (und zweiten) Säule zu erhalten, sind die Landwirte bis auf wenige Ausnahmen verpflichtet, die sogenannten Konditionalitäten einzuhalten. Auflistung 1 zeigt die wichtigsten Bestimmungen, um die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu erhalten.

Auflistung 1: Konditionalitäten 2026

  • Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1)
  • Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2)
  • Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern (GLÖZ 3)
  • Schaffung von Pufferstreifen entlang von Gewässern (GLÖZ 4)
  • Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5)
  • Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden (GLÖZ 6)
  • Fruchtwechsel (GLÖZ 7)
  • Keine Beseitigung bestimmter Landschaftselemente; Einhaltung des Schnittverbots bei Hecken und Bäumen im Zeitraum vom 1. März bis 30. September (GLÖZ 8)
  • Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist (GLÖZ 9)
Die Regelungen zur sozialen Konditionalität und zu den elf Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) können unter folgendem Link nachgelesen werden:

Konditionalität Externer Link

Um die Konditionalitäten zu erfüllen, entstehen Betrieben möglicherweise erhöhte Kosten oder Aufwendungen. Dieser „Mehraufwand“ kann im LfL-GAP-Prämienrechner berücksichtigt werden.

Direktzahlungen (gekoppelte und nicht gekoppelte Einkommensstützung) ohne Öko-Regelungen

In Tabelle 1 werden die geplanten und, soweit bekannt, die tatsächlichen Einheitsbeträge der Direktzahlungen zur Einkommensstützung aus der ersten Säule aufgelistet.
Tabelle 1: Direktzahlungen (Einkommensstützung) ohne Öko-Regelungen
InterventionEinheitTatsächlicher Einheitsbetrag 2023 Tatsächlicher Einheitsbetrag 2024 Tatsächlicher Einheitsbetrag 2025Geplanter Einheitsbetrag 2026Geplanter Einheitsbetrag 2027
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit€/ha170,93157,93152,44147,38147,38
Ergänzende Umverteilungsein-kommensstützung für Nachhaltigkeit
1 ha bis 40 ha
41 ha bis 60 ha




€/ha
€/ha




76,28
45,76




72,36
43,41




68,05
40,83




65,31
39,19




65,31
39,19
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte 1)€/ha141,75126,58120,64134,04134,04
Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch 2)€/Mutterkuh
85,7284,7689,3785,2285,22
Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch 3)€/Mutterschaf bzw. -ziege38,3137,8836,1437,8937,89
1) Am Ende des Jahres der ersten Antragsstellung darf der Junglandwirt nicht älter als 40 Jahre sein; Einkommensstützung für 5 Jahre und max. 120 ha förderfähige Fläche.
2) Zahlungen sind für mind. 3 Mutterkühe zu beantragen; Betrieb darf keine Kuhmilch oder Kuhmilcherzeugnisse abgeben.
3) Zahlungen sind für mind. 6 Mutterschafe und -ziegen zu beantragen.

Öko-Regelungen (ÖR)

Wiese mit rotem Klee und Gänseblümchen

Foto: LfL, Martina Halama

Die Öko-Regelungen als einjährige Interventionen für Klima, Umwelt und Tierwohl müssen von den Mitgliedstaaten angeboten werden, die Umsetzung für die Landwirte ist jedoch freiwillig. Da die Attraktivität, zusätzliche Umweltleistungen zu erbringen, für die Landwirte erhöht werden musste, wurden die Öko-Regelungen angepasst und vereinfacht. Auflistung 2 gibt einen kurzen Überblick über die Öko-Regelungen in der Fassung ab Antragsjahr 2026. Die genauen Regelungen können dem LfL-GAP-Prämienrechner bzw. den entsprechenden Verordnungen oder den Informationen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat entnommen werden.

Auflistung 2: Öko-Regelungen (ÖR) für das Antragsjahr 2026 (geplanter Einheitsbetrag 2026)

(1) Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen

  • (1a) Nichtproduktive Flächen auf Ackerland: max. 8 % des förderfähigen Ackerlands des Betriebes; bei Betrieben über 10 ha Ackerland ist 1 ha Ackerland auch dann begünstigungsfähig, wenn dies mehr als 8 % ausmacht. Bei Weinbaubetrieben entfällt die 10-ha-Schwelle.
    • Stufe 1: Für den ersten Prozentpunkt bzw. für ein Hektar: 1300 €/ha nichtproduktive Fläche auf AL
    • Stufe 2: Für größer 2 Prozent (bzw. größer als der erste Hektar) bis 3 Prozent: 500 €/ha nichtproduktive Fläche auf AL
    • Stufe 3: Für größer 3 Prozent (bzw. größer als der erste Hektar) bis 8 Prozent: 300 €/ha nichtproduktive Fläche auf AL
  • (1b) Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland nach 1a: 200 €/ha
  • (1c) Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen: 200 €/ha
  • (1d) Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland
    • Stufe 1: Für den ersten Prozentpunkt bzw. für ein Hektar: 900 €/ha Altgrasstreifen und -flächen
    • Stufe 2: Für größer 2 Prozent (bzw. größer als der erste Hektar) bis 3 Prozent: 400 €/ha Altgrasstreifen und -flächen
    • Stufe 3: Für größer 3 Prozent (bzw. größer als der erste Hektar) bis 6 Prozent: 200 €/ha Altgrasstreifen und -flächen

(2) Anbau vielfältiger Kulturen

  • mit mindestens 5 Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent: 60 €/ha

(3) Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland

  • 600 €/ha

(4) Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs

  • 100 €/ha

(5) Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen

  • mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten: 210 €/ha

(6) Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln

  • Sommergetreide, einschl. Mais, Hirse, Pseudocerealien, Eiweißpflanzen, einschl. Gemenge, außer Ackerfutter, Sommer-Ölsaaten, Hackfrüchte, Feldgemüse: 150 €/ha
  • Gras oder andere Grünfutterpflanzen oder von als Ackerfutter genutzten Eiweißpflanzen, einschl. Gemenge: 50 €/ha
  • Dauerkulturflächen: 150 €/ha

(7) Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

  • 40 €/ha
Auch bei der Umsetzung der Ökoregelungen können höhere Aufwendungen bzw. höhere Kosten entstehen, die im LfL-GAP-Prämienrechner berücksichtigt werden können.

Ergebnis der Berechnungen

Als Ergebnis erhält der Berater oder Landwirt mit dem LfL-GAP-Prämienrechner unverbindlich die Summe der Prämienzahlungen abzüglich der höheren Aufwendungen oder Kosten als Zahl oder Grafik. Er hat somit erste Hinweise, ob eine Maßnahme oder Intervention für ihn interessant ist oder nicht.