Die Mehrgefahrenversicherung – Der Dreiklang Landwirtschaft – Versicherung – Staat
Foto: Vereinigte Hagel
Um die Existenzfähigkeit zu sichern, kann der Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung sinnvoll sein. Der Freistaat Bayern unterstützt die Landwirte dabei finanziell.
Wetterereignisse werden in Zukunft häufiger und deren Ausprägung extremer. Die landwirtschaftlichen Einkommen werden durch höhere Ertragsschwankungen zunehmend destabilisiert. Das erhöhte Risiko erfordert unter anderem Anpassungen im Pflanzenbau und höhere Liquiditätsreserven.
Probleme im Pflanzenbau durch den Klimawandel
Klimaentwicklung | Mögliche Probleme für den Pflanzenbau |
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↑ CO2-Konzentration (Verdoppelung bis 2100 möglich) | |
↑ Temperatur in Nordeuropa um 2,3 bis 5,3 °C bis 2080 | |
↑ Vegetationsperiode | |
↓ Anzahl Frosttage ↓ Tage mit geschlossener Schneedecke | Kahlfrost |
↑ Anzahl extremer Hitzetage, Solarstrahlung | Hitzestress und Sonnenbrand |
↑ Niederschlagsmengen im Winterhalbjahr | Staunässe und Überschwemmungen |
↓ Niederschlagsmengen im Sommerhalbjahr | Trockenstress |
↓ Häufigkeit der Niederschläge ↑ Intensität der Niederschläge | Starkregen und Erosion |
↑ Windgeschwindigkeiten (vmax) | wahrscheinlich mehr Stürme und Hagel |
Der Dreiklang – Landwirtschaft - Versicherung – Staat
Landwirtschaft – Risiko minimieren
Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadenshöhe
Beide Faktoren sollten zunehmend ins Visier der Landwirtschaft rücken.
- Pflanzenbauliche Anpassung sind möglich beim Anbau (zum Beispiel Fruchtarten, Sorten, Fruchtfolgen), dem Wasserhaushaltsmanagement (zum Beispiel wasserschonende Bodenbearbeitung, Erosionsschutz, Bewässerung, Bestandsführung, Aussaattermine, Bestandesdichte) oder bei Düngemanagement und Pflanzenschutz.
- Im betrieblich finanziellen Bereich wird das Liquiditätsmanagement mit steigendem Ertragsrisiko zunehmend wichtiger, um in ertragsschwachen Jahren Liquiditätsengpässe besser meistern zu können.
Versicherung – Risiko absichern
Der Schaden wird auf unterschiedliche Weise ermittelt:
- In der Ertragsschadensversicherung wird der Entschädigungsleistung der konkret festgestellte mengen- oder qualitätsmäßige Ertragsverlust zu Grunde gelegt. Hierunter fallen in der Regel die Risiken Hagel, Sturm, Starkregen und Starkfrost.
- Beim Risiko Trockenheit greift die Indexversicherung. Hier ist der tatsächlich entstandene Schaden unerheblich. Entschädigt wird eine vorher festgelegte Summe, wenn zum Beispiel eine bestimmte, kritische Niederschlagsmenge unterschritten wird, egal, ob ein Schaden entstanden ist oder nicht.
Es werden unterschiedliche Arten des Selbstbehalts angeboten:
- Integralfranchise
- Schäden, die einen bestimmten Prozentsatz (in der Regel 8 %) einer Schadenquote nicht erreichen, trägt der Landwirt selbst
- Liegt der Schaden darüber, wird der Schaden zu 100 % ausgeglichen
- Bisher üblich in der Hagelversicherung
- Abzugsfranchise
- Der Landwirt trägt bei jedem Schadenfall von jeder Schadenquote den jeweils vereinbarten Prozentpunktesatz selbst (Abzugsfranchise).
- Beispiel: Bei einer vereinbarten Abzugsfranchise von 20 % erhält der Landwirt bei einem Schaden von 20 % keine Entschädigungsleistung, bei einem Schaden von 60 % beträgt die Entschädigungsleistung 40 % des Schadens
- Selbstbeteiligung aus der Entschädigungsleistung
- Die Entschädigungsleistung wird um einen vereinbarten Prozentsatz gekürzt
Staat – eigenverantwortlichen Risikovorsorge fördern
Paket "Ackerbau"
- Versicherbare und förderfähige Gefahren: Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost und Trockenheit/Dürre sowie Fraßschäden durch Gänse und Saatkrähen
- Kein Wahlrecht zwischen Gefahren
- Absicherbare Kulturen: diverse Kulturen im Ackerbau
Paket "Grünland"
- Versicherbare und förderfähige Gefahren: Hagel, Trockenheit/Dürre sowie Fraßschäden durch Maikäferengerlinge
- Kein Wahlrecht zwischen Gefahren
- Absicherbare Kulturen: Grünland
Paket "Wein- und Obstbau, Baumschulen und Hopfen"
- Versicherbare und förderfähige Gefahren: Hagel, Starkregen, Sturm und Starkfrost
- Wahlrecht zwischen Gefahren; mindestens zwei Gefahren müssen abgesichert werden
- Absicherbare Kulturen: Kulturen des Wein- und Obstbaus, bei Baumschulen sowie bei Hopfen
Der Landwirt ist in der Vertragsgestaltung hinsichtlich Hektarwerten, Selbstbehalt und Maximalentschädigung frei. Gefördert wird jedoch nur der Teil der Versicherungsprämie, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Maximale Hektarwerte und förderfähige Kulturen
- Selbstbehalt von mindestens 20 Prozentpunkten der Schadenquote (Abzugsfranchise)
- Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme
Weitere Fördervoraussetzungen sind unter anderem:
- Das Versicherungsunternehmen hat einen Rahmenvertrag mit dem StMELF abgeschlossen. Aktuell sind dies die Versicherungsunternehmen Allianz Agrar AG, Gartenbauversicherung VVaG, Vereinigte Hagelversicherung VVaG und Versicherungskammer Bayern VAdöR.
- Betriebssitz und versicherte Flächen liegen in Bayern.
Was ist zu tun?
1. Schritt: Angebot einholen
- Ein Angebot ist vorgeschrieben.
- Es wird jedoch dringend empfohlen mehrere Angebote einzuholen, da sich die Angebote bei Prämienhöhe und Vertragsinhalten unterscheiden.
2. Schritt: Versicherung abschließen
- Versicherung kann vor Förderantragsstellung abgeschlossen werden (kein Verstoß im Sinne eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns).
- Bestehende Verträge können zu förderfähigen Policen erweitert werden (Umstellungsangebote).
3. Schritt: Förderung beantragen
- Die Förderung ist mit dem Mehrfachantrag bis zum 15. Mai (Ausschlussfrist) in IBALIS zu beantragen.
- Die voraussichtliche Nettoprämie ist anzugeben (laut Angebot/Vertrag). Die versicherten Nutzungsschläge sind im FNN zu kennzeichnen.
Wann ist es sinnvoll, eine Mehrgefahrenversicherung abzuschließen?
Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadenshöhe
Dieser Wert ist zu vergleichen mit der Versicherungsprämie.
Ansprechpartner
Winfried Satzger
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökonomie
Menzinger Straße 54, 80638 München
Tel.: 08161 8640-1420
E-Mail: Agraroekonomie@LfL.bayern.de